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Durch Geschwindigkeitsmessungen die Sicherheit erhöhen
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und werden von so manch einem Temposünder beinahe als Kavaliersdelikt angesehen. Dabei kann die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall dramatische Folgen haben. Daher überprüft die Polizei mithilfe von unterschiedlichen Messgeräten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und verhängt bei Verstößen Sanktionen. Dabei kann ein Gerät namens „Mesta 208“ der französischen Firma sfim Trafic Transport zum Einsatz kommen.
Doch was zeichnet den Blitzer Mesta 208 aus? Mithilfe welches Messverfahrenes ermittelt das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit? Erfolgt im Zuge der Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug? Können beim Mesta 208 Messfehler auftreten? Und in welchen Fällen können Messfehler einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Mesta 208
Beim Mesta 208 handelt es sich um eine sogenannte Radaranlage, bei der die Geschwindigkeitsmessung mithilfe von elektromagnetischen Wellen erfolgt.
Grundsätzlich lassen sich Fehlmessungen nie zu hundert Prozent ausschließen. Über mögliche Fehlerquellen, die bei diesem Messgerät auftreten können, informieren wie Sie hier.
Bei einer Fehlmessung oder anderen Gründen, die für einen fehlerhaften Bußgeldbescheid sprechen, kann es sinnvoll sein, Einspruch einzulegen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Bescheides. Für eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Mesta 208: Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten
Bei der Geschwindigkeitsmessung sendet der Mesta 208 über eine Richtantenne elektromagnetische Wellen aus, sodass auf der Fahrbahn ein Messfeld entsteht. Fährt nun ein Fahrzeug in diesem Bereich, werden die Wellen reflektiert. Das Messgerät empfängt diese und mithilfe auftretender Frequenzunterschiede die gefahrene Geschwindigkeit. Das gesamte Messverfahren basiert damit auf dem Dopplereffekt.
Aufgrund seiner kompakten Bauweise ist der Mesta 208 als mobiler Blitzer im Einsatz. Um zu verhindern, dass Verkehrssünder vorzeitig abbremsen und dadurch Sanktionen umgehen, wird das Gerät üblicherweise in einem geparkten Einsatzfahrzeug platziert. Dies hat auch den Vorteil, dass der Blitzer vor möglichen Umwelteinflüssen geschützt ist.
Wie bei jedem Messverfahren können auch im Zuge der Geschwindigkeitsmessung Ungenauigkeiten auftreten. Um diese auszugleichen, wird beim Mesta 208 eine Toleranz gewährt. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. So liegt der Toleranzabzug bis Tempo 100 bei 3 km/h, ist der Verkehrsteilnehmer schneller unterwegs, werden hingegen 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen.
Der Mesta 208 wurde von einer französischen Firma entwickelt und kommt vermehrt bei unseren Nachbarn zum Einsatz. Allerdings haben mittlerweile auch verschiedene deutsche Gemeinden entsprechende Messgeräte angeschafft, um Temposünder zur Kasse zu bitten.
Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Beim Einsatz von Messgeräten lässt sich nie vollkommen ausschließen, dass ungewollt Fehler unterlaufen. Diese können zum Beispiel aus einem technischen Defekt oder einer falschen Bedienung resultieren. Aus diesem Grund besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Messergebnisse des Mesta 208 fehlerhaft sind. Dies kann zur Folge haben, dass der gesamte Bußgeldbescheid ungültig wird. Zu den möglichen Fehlerquellen zählen dabei unter anderem:
- falscher Messwinkel: Der Mesta 208 muss in einem Winkel von 25 Grad zur Fahrbahn aufgestellt werden, um eine richtige Messung zu ermöglichen.
- fehlerhafte Bedienung: Befolgen die Beamten bei der Nutzung nicht die Vorgaben der Bedienungsanleitung, können dadurch Fehler unterlaufen.
- fehlende Eichung: Geschwindigkeitsmessgeräte müssen jedes Jahr neu geeicht werden, erfolgt dies nicht, kann sich dies auf die Gültigkeit der Ergebnisse auswirken.
- Hindernisse im Messbereich: Reflektieren Gegenstände die elektromagnetischen Wellen, besteht die Möglichkeit, dass die Messwerte verfälscht werden.
Ob das Ergebnis des Mesta 208 einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigt bzw. wie gut Ihre Erfolgsaussichten bei diesem Vorgehen sind, sollte ggf. ein fachkundiger Anwalt für Verkehrsrecht prüfen. Dieser kann zum Beispiel im Zuge der Akteneinsicht das Messprotokoll genau unter die Lupe nehmen und mögliche Ungereimtheiten entdecken. Allerdings sind Sie im Bußgeldverfahren üblicherweise nicht dazu verpflichtet, einen Juristen zu beauftragen.
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