Steht Ihnen ein Ersatzwagen nach einem Unfall zu?
Kaum etwas ist zeitaufwendiger als ein Verkehrsunfall. Nachdem Sie sich mit den Beteiligten des Unfalls auseinandersetzen mussten, gilt es die Fragen der Polizei zu beantworten, den Unfall aufnehmen zu lassen und sich anschließend mit der Versicherung herumzuärgern.
Sie sollten aber wissen, dass Ihnen in bestimmten Situationen auch eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen nach einem Unfall zusteht. Die Kosten müssen Sie gewiss nicht selbst tragen, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, denn die gehen zu Lasten des Unfallverursachers oder der gegnerischen Versicherung.
In welchen Fällen Sie Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall haben und wie lange Ihnen das Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
FAQ: Mietwagen nach einem Unfall
Ja, der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten dafür muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen.
Grundsätzlich können Sie das Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparaturarbeiten sowie des Kfz-Gutachtens nutzen.
Üblicherweise steht Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zu. Besitzen Sie einen normalen Kleinwagen dürfen Sie als Ausgleich für den Nutzungsausfall also keinen Luxuswagen wählen.
Inhaltsverzeichnis
Mietwagen nach Unfall: Wie lange steht er Ihnen zu?
Zunächst einmal muss der Unfallschaden am Auto von einem Gutachter geschätzt werden. Denn dieser schätzt nicht nur die Reparatursumme, die Sie im Schadensfall von der Versicherung zurück bekommen, sondern auch die Zeit, in welcher sich das Fahrzeug vermutlich in der Werkstatt befindet.
Wurde also schriftlich in einem Kfz-Gutachten festgehalten, dass Ihr Auto tatsächlich fahruntüchtig – bei einem Totalschaden – ist, dann haben Sie das Recht, sich einen Leihwagen nach dem Unfall anzumieten. Für die Dauer der Reparatur inklusive der Zeit, die der Gutachter zur Schadensermittlung benötigt, steht dem Geschädigten dann der Ersatzwagen bei einem Unfall zu.
Mietwagen bei unverschuldetem Unfall – Gibt es Alternativen?
Falls Geschädigte den Leihwagen bei einem Unfall nicht in Anspruch nehmen wollen, gibt es selbstverständlich auch eine Alternative. Sie können für die Zeit, in denen Ihnen kein Fahrzeug zur Verfügung steht eine Nutzungsausfallentschädigung bei Ihrer Versicherung geltend machen.
Der Zeitraum, in dem sich Ihr Auto in einer Werkstatt befindet plus die Zeit, die ein Gutachter zum Ermitteln der Schadenssumme benötigt, kann mit einem Tagessatz von 23 bis 175 Euro erstattet werden. Abhängig von der Höhe ist sowohl das Fahrzeugmodell als auch das Alter Ihres Wagens.
Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Unfall?
Oftmals kommt es zum Streit mit der Versicherung, weil die Reparaturkosten nicht sofort gezahlt werden und der Geschädigte diese vorerst selbst tragen muss. Beim Mietwagen nach einem Unfall sieht dies anders aus. Der Fahrzeughalter kann beim Anbieter seine Versicherung angeben, sodass diese sich über die Kosten einig werden kann.
Bestenfalls achten Sie allerdings im Vorfeld auf ein Auto, welches Ihrem privaten Fahrzeug ähnelt, sodass es nicht doch zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt. Sie müssen zwar nicht beim billigsten Angebot zuschlagen, allerdings macht es auch wenig Sinn, den vergleichsweise teuersten Mietwagen nach einem Unfall zu nehmen.