Mietwagen nach Unfall – Dann haben Sie Anspruch darauf

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 29. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Anspruch auf einen Mietwagen: Bei einem Unfall kann Ihnen dieser gestellt werden.

Steht Ihnen ein Ersatzwagen nach einem Unfall zu?

Anspruch auf einen Mietwagen: Bei einem Unfall kann Ihnen dieser gestellt werden.
Anspruch auf einen Mietwagen: Bei einem Unfall kann Ihnen dieser gestellt werden.

Kaum etwas ist zeitaufwendiger als ein Verkehrsunfall. Nachdem Sie sich mit den Beteiligten des Unfalls auseinandersetzen mussten, gilt es die Fragen der Polizei zu beantworten, den Unfall aufnehmen zu lassen und sich anschließend mit der Versicherung herumzuärgern.

Sie sollten aber wissen, dass Ihnen in bestimmten Situationen auch eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen nach einem Unfall zusteht. Die Kosten müssen Sie gewiss nicht selbst tragen, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, denn die gehen zu Lasten des Unfallverursachers oder der gegnerischen Versicherung.

In welchen Fällen Sie Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall haben und wie lange Ihnen das Leihfahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann, verrät Ihnen dieser Ratgeber.

FAQ: Mietwagen nach einem Unfall

Besteht nach einem Unfall ein Anspruch auf einen Mietwagen?

Ja, der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten dafür muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen.

Für welchen Zeitraum steht mir der Mietwagen zu?

Grundsätzlich können Sie das Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparaturarbeiten sowie des Kfz-Gutachtens nutzen.

Kann ich jedes Fahrzeug als Mietwagen wählen?

Üblicherweise steht Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zu. Besitzen Sie einen normalen Kleinwagen dürfen Sie als Ausgleich für den Nutzungsausfall also keinen Luxuswagen wählen.

Mietwagen nach Unfall: Wie lange steht er Ihnen zu?

Zunächst einmal muss der Unfallschaden am Auto von einem Gutachter geschätzt werden. Denn dieser schätzt nicht nur die Reparatursumme, die Sie im Schadensfall von der Versicherung zurück bekommen, sondern auch die Zeit, in welcher sich das Fahrzeug vermutlich in der Werkstatt befindet.

Wurde also schriftlich in einem Kfz-Gutachten festgehalten, dass Ihr Auto tatsächlich fahruntüchtig – bei einem Totalschaden – ist, dann haben Sie das Recht, sich einen Leihwagen nach dem Unfall anzumieten. Für die Dauer der Reparatur inklusive der Zeit, die der Gutachter zur Schadensermittlung benötigt, steht dem Geschädigten dann der Ersatzwagen bei einem Unfall zu.

Interessant: In der Regel haben Sie die Möglichkeit innerhalb von ein bis zwei Tagen eine Entscheidung bezüglich Ihres Unfallwagens zu treffen. Entweder Sie lassen diesen in einer Werkstatt reparieren oder Sie nutzen die Ihnen von der Versicherung erteilte Summe zur Neuanschaffung eines gleichwertigen Wagens.

Mietwagen bei unverschuldetem Unfall – Gibt es Alternativen?

Unfall: Auf einen Leihwagen haben Sie Anspruch!
Unfall: Auf einen Leihwagen haben Sie Anspruch!

Falls Geschädigte den Leihwagen bei einem Unfall nicht in Anspruch nehmen wollen, gibt es selbstverständlich auch eine Alternative. Sie können für die Zeit, in denen Ihnen kein Fahrzeug zur Verfügung steht eine Nutzungsausfallentschädigung bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Der Zeitraum, in dem sich Ihr Auto in einer Werkstatt befindet plus die Zeit, die ein Gutachter zum Ermitteln der Schadenssumme benötigt, kann mit einem Tagessatz von 23 bis 175 Euro erstattet werden. Abhängig von der Höhe ist sowohl das Fahrzeugmodell als auch das Alter Ihres Wagens.

Wichtig: Sie können nur einen Nutzungsausfall geltend machen, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich auch benötigen. Fahren Sie im Alltag mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Rad und sind nicht auf Ihr Auto angewiesen, kann weder eine Nutzungsausfallentschädigung noch ein Mietwagen nach einem Unfall geltend gemacht werden.

Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Unfall?

Oftmals kommt es zum Streit mit der Versicherung, weil die Reparaturkosten nicht sofort gezahlt werden und der Geschädigte diese vorerst selbst tragen muss. Beim Mietwagen nach einem Unfall sieht dies anders aus. Der Fahrzeughalter kann beim Anbieter seine Versicherung angeben, sodass diese sich über die Kosten einig werden kann.

Bestenfalls achten Sie allerdings im Vorfeld auf ein Auto, welches Ihrem privaten Fahrzeug ähnelt, sodass es nicht doch zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt. Sie müssen zwar nicht beim billigsten Angebot zuschlagen, allerdings macht es auch wenig Sinn, den vergleichsweise teuersten Mietwagen nach einem Unfall zu nehmen.

Wichtig: Die Versicherung muss Ihnen keinen Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall gewähren, wenn Sie sich einen Geländewagen beim Anbieter ausgesucht haben und Ihr privates Auto ein Kleinwagen ist. Versuchen Sie daher beim Leihwagen auch auf das Fahrzeugmodell zu achten.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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