Inhaltsverzeichnis
Auch die Nähe zur Lichtzeichenanlage ist wichtig
Zu den strengsten Sanktionen, die Fahrer im regulären Verkehrsalltag ereilen können, gehören wohl die für das Überfahren einer roten Ampel. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung kann hierzulande ein Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis sein. Und dabei ist Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch recht milde, was die Höhe der Bußgeldsummen angeht: In Norwegen drohen bspw. über 500 Euro Bußgeld für eine überfahrene rote Ampel.
Doch nicht nur die Lichtzeichen einer Ampel sind unbedingt zu befolgen; Fahrer müssen auch darauf achten, beim Halten und Parken einen korrekten Mindestabstand zur Ampel einzuhalten.
FAQ: Mindestabstand zur Ampel
Sowohl beim Halten als auch beim Parken schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Mindestabstand von 10 Metern vor und hinter einer Ampel vor.
Ignorieren Sie diese Vorschrift, kann ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro die Konsequenz sein.
Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug einhalten?
Wer noch Fahranfänger ist oder wer sich noch an den Fahrschulunterricht erinnern kann, dem ist vielleicht noch folgende Frage geläufig: Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug beim Halten einhalten, wenn diese durch das Fahrzeug verdeckt würde? Hier lautet die Antwort: Zehn Meter. Das besagt die Straßenverkehrsordnung in § 37, Abs. 1 Satz 2:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Dies betrifft nicht nur gewerbliche Fahrer mit Lkw, sondern unter Umständen auch private Sprinter oder dergleichen. Ist Ihr Fahrzeug so breit oder hoch, dass anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht verdeckt wird, dann sollten eigentlich zehn Meter Mindestabstand von einer Ampel eingehalten werden.
Dementsprechend gilt auch, dass Sie in einem Radius von zehn Metern Abstand von der Ampel nicht Halten und Parken dürfen!
Ob diese zehn Meter im regulären Fahralltag so eingehalten werden, ist natürlich fraglich. Die meisten Autofahrer mit einem großen und sperrigen Wagen würden wohl auf Unverständnis treffen, wenn diese weit vor der roten Ampel halten würden.
Zudem könnte die Ampel erst kurz vorher umspringen, sodass ein rechtzeitiges Abbremsen gar nicht gefahrenlos möglich ist.
Was gilt für Fußgänger und Fahrradfahrer?
Auch wer nicht motorisiert ist, sollte natürlich dennoch den Anweisungen der Lichtzeichenanlagen folgen. Wer zu Fuß ist, missachtet jedoch öfters mal die für ihn geltende rote Ampel. Schließlich ist es vergleichsweise einfach, zu Fuß schnell über die Straße zu huschen. Aber welchen Mindestabstand von einer Ampel müssten Passanten einhalten, damit es theoretisch nicht mehr als Rotlichverstoß gilt?