Inhaltsverzeichnis
Das Risiko beim Fahren mit unterschiedlichen Reifen wird oft unterschätzt
Reifen kosten Geld – und das nichtgerade wenig. Sollte also nur einer abgefahren oder kaputt sein, überlegenAutofahrer nicht selten, auch nur diesen Reifen zu ersetzen, anstatt gleich dieganze Achse neu zu bestücken. Dass es sich negativ auf die Fahreigenschaftendes Kfz auswirken kann, wenn sich die Pneus in Bezug auf Zusammensetzung,Profilart oder Hersteller unterscheiden, bedenken dabei wohl die wenigsten. Informationendazu, wann Mischbereifung erlaubt ist und welche Bußgelder bei Missachtungmöglich sind, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Mischbereifung am Auto
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahrten mit einem Kfz, das auf einer Achse Diagonal- und Radialreifen aufgezogen hatte | 15 € | |
Anordnung der Inbetriebnahme eines Kfz, das auf einer Achse Diagonal- und Radialreifen aufgezogen hatte | 30 € | |
Missachtung der Winterreifenpflicht, weil Sommer- mit Winterreifen kombiniert waren | 60 € | 1 |
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
FAQ: Mischbereifung
Allgemein ist mit Mischbereifung das Aufziehen unterschiedlicher Reifen am Kfz gemeint. Der Gesetzgeber versteht darunter allerdings eine Kombination aus Diagonal- und Radialreifen, die am Auto verboten ist.
Ja, Ihr Fahrzeug darf vorne mit Sommerreifen und hinten mit Winterreifen ausgestattet sein (oder andersherum), sofern keine Winterreifenpflicht herrscht.
Sofern sich die Unterschiede auf den Hersteller, das Modell, Sommer- bzw. Winterreifen oder die Profiltiefe beziehen, ist die Mischbereifung auf einer Achse sowie pro Achse erlaubt. Verschieden große Pneus auf einer Achse sind grundsätzlich nicht gestattet. Pro Achse kann das Ganze jedoch erlaubt sein. Eine unterschiedliche Reifengröße auf Vorder- und Hinterachse ist teilweise sogar serienmäßig vorgesehen.
Was ist Mischbereifung? Ein Blick ins Gesetz
Umgangssprachlich ist die Rede von einer sogenannten Mischbereifung, wenn verschiedene Reifen am Auto montiert sind. Dabei spielt es zunächst einmal keine Rolle, wie Sie die Reifen mischen. Es kann also um unterschiedliche Pneus auf einer Achse oder pro Achse gehen. Auch wenn Sie Sommer- und Winterreifen mischen, wird dies im Volksmund häufig als Mischbereifung bezeichnet.
Der Gesetzgeber sieht dies jedoch etwas anders: Die Vorschriften zur Bereifung sind in § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert. Absatz 6 des genannten Paragraphen zufolge liegt eine Mischbereifung immer dann vor, wenn gleichzeitig Diagonal- und Radialreifen am Pkw aufgezogen sind. Dies ist gesetzlich verboten.
Heutzutage gibt es Reifen allerdings fast ausschließlich in radialer Bauart, weshalb Sie dieser Regelung zur Mischbereifung nicht allzu viel Beachtung schenken müssen. Lediglich Oldtimer sind des Öfteren noch mit Diagonalreifen ausgestattet. Doch bedeutet dies automatisch, dass Sie getrost Winter- und Sommerreifen mischen dürfen und auch auf verschiedene Größen und Profiltiefen zurückgreifen dürfen?
Mischbereifung: Welche Kombinationen nicht gestattet sind
Allein aufgrund der zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten ist es nicht gerade verwunderlich, dass viele Autofahrer verunsichert sind, welche Varianten der Mischbereifung denn nun gesetzlich erlaubt sind und welche nicht. Der folgenden Auflistung können Sie entnehmen, bei welchen Kombinationen Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen:
- wenn Sie sowohl Diagonal- als auch Radialreifen aufgezogen haben
- wenn Sie Winterreifen und Sommerreifen mischen, obwohl winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen und daher eine Winterreifenpflicht gilt
- wenn Sie verschiedene Reifengrößen kombiniert haben, obwohl die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein dies nicht ausdrücklich gestattet. In Bezug auf die Größe sind unterschiedliche Reifen auf einer Achse grundsätzlich verboten.
Bedenken Sie: Auch wenn unterschiedliche Reifen vorne und hinten bzw. auf einer Achse gesetzlich erlaubt sind und Sie sich dadurch kein Bußgeld einhandeln, raten Experten wie der Bundesverband Reifenhandel oder der TÜV dennoch davon ab. Schließlich kann sich beispielsweise die Bremswirkung dadurch verschlechtern oder Ihr Kfz büßt einiges an Stabilität ein, wenn Sie eine Kurze durchfahren. Um der Sicherheit im Straßenverkehr gerecht zu werden, sollten Sie also weitestgehend auf die Mischbereifung verzichten.
Bildnachweise: fotolia.com/industrieblick