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FAQ: Mittelspurschleicher
Auf Autobahnen gilt ein generelles Rechtsüberholverbot. Auch ein Mittelspurschleicher, der vielleicht den Verkehrsfluss behindert, stellt keinen ausreichenden Grund für eine Ausnahme von dieser Regel dar. Das verbotswidrige Rechtsüberholen kann mit einem Bußgeld zwischen 100 und 145 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Ja, denn ein Mittelspurschleicher verstößt gemeinhin gegen das Rechtsfahrgebot. Werden durch die dauerhafte Blockade der Mittelspur andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann das ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt nach sich ziehen.
Nein, der Einsatz von Lichthupe oder das dichte Auffahren sind in jedem Fall tabu. Hierdurch kann der Tatbestand der Nötigung verwirklicht sein, der mit einer Geldstrafe oder bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe belegt werden kann.
Strafen- und Bußgeldkatalog: Mittelspurschleicher auf der Autobahn
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
ohne triftigen Grund zu langsam gefahren und dadurch den Verkehr behindert | 20 € | ||
gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen verstoßen und dadurch den Verkehr behindert | 80 € | 1 | |
... Unfall verursacht | 100 € | 1 | |
Lichthupe missbräuchlich verwendet | 5 € | ||
unerlaubt außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
... Unfall verursacht | 145 € | 1 | |
Nötigung | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe | 2-3 | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis |
Im Video: Das Wichtigste zum Ärgernis Mittelspurschleicher im Video
Keine Lust zu lesen? Im folgenden Video finden Sie die wichtigsten Infos rund um Mittelspurschleicher kompakt zusammengefasst:
Mittelspurschleicher: Rechts überholen regelmäßig nicht erlaubt!
Wohl jedem Autofahrer dürften sie auf Autobahnen schon einmal begegnet sein: Mittelspurschleicher, Fahrer also, die dauerhaft und ohne triftigen Grund mit geringem Tempo die mittlere Autobahnspur blockieren. Andere Verkehrsteilnehmer, die sich gewissenhaft an das Rechtsfahrgebot halten sind dann nicht selten geneigt, diese auf der rechten Spur zu überholen. Auch um einen möglicherweise riskanten Spurwechsel von der rechten auf die linke Spur zu vermeiden.
Das Problem dabei: Auch wenn der Mittelspurschleicher sich als Verkehrshindernis darstellt, ist es selbst in diesem Fall grundsätzlich nicht gestattet, ihn rechts zu überholen. So ärgerlich das Verhalten von einem Mittelspurschleicher auch sein mag, verbotswidriges Rechtsüberholen rechtfertigt es also nicht. Wollen Sie den schleichenden Fahrer auf der Mittelspur überholen, bleibt Ihnen mithin nur der Wechsel auf die linke Fahrspur.
Wenn Sie einen Mittelspurschleicher auf der Autobahn dennoch verbotswidrig auf der rechten Spur überholen, kann Ihnen das ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einbringen. Gefährden Sie durch den verbotswidrigen Überholvorgang andere, etwa einscherende Fahrzeuge, die nicht damit rechnen können, dass Sie den Mittelspurschleicher rechts überholen, dann steigt das Bußgeld bereits auf 120 Euro. Kommt es zum Unfall sieht der Bußgeldkatalog 145 Euro Geldbuße vor.
Im Übrigen: Auch das Auffahren, Drängeln, Lichthupe oder ähnliche Maßnahmen sind untersagt, die den Mittelspurschleicher vielleicht zum Schnellerfahren animieren sollen. Diese Verhaltensweisen können im Zweifel nämlich als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Hinzu können ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder gar der Führerscheinentzug treten.
Wann darf man denn ausnahmsweise rechts überholen?
Erfahren Sie im folgenden Video mehr zum Rechtsüberholen. Es zeigt Ihnen auch, wann dies unter Umständen ausnahmsweise doch gestattet ist.
Drohen auch einem Mittelspurschleicher Sanktionen?
Mittelspurschleicher können aber ihrerseits ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden. Sie sind nämlich nicht nur ein Ärgernis für andere Fahrer, sondern verstoßen durch das dauerhafte Fahren auf der Mittelspur der Autobahn gegen das allgemein geltende Rechtsfahrgebot. Dieses verlangt von den Verkehrsteilnehmern auch auf Autobahnen, stets möglichst weit rechts zu fahren, solange sie selbst gerade keinen Überholvorgang in Betracht ziehen.
Behindert ein Mittelspurschleicher durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot andere Fahrer, dann kann dies mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Im Übrigen: Das langsame Fahren allein stellt auf der Autobahn hingegen noch keinen Verstoß dar. Zwar dürfen nur Kraftfahrzeuge Autobahnen befahren, die eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen können. Das sie jedoch mindestens auch so schnell fahren müssen, ist nicht vorgeschrieben. Wer jedoch ohne triftigen Grund zu langsam fährt und dadurch den Verkehr behindert, kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro belegt werden.