Mobiles Parkverbot: Informationen zu Beantragung und Aufstellung

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Sondergenehmigung um Parkplätze freizuhalten

Wann können Privatpersonen die Genehmigung für ein mobiles Parkverbot erhalten?

Bereits mit einem Pkw kann die Suche nach einem geeigneten Parkplatz ein schwieriges Unterfangen sein. Noch problematischer ist es allerdings, wenn Sie einen günstig gelegenen Stellplatz für einen Umzugswagen benötigen oder einen Baucontainer abstellen müssen. Ein mobiles Parkverbot kann hier Abhilfe schaffen, denn dadurch können Sie sich einen bestimmten Bereich reservieren und für Ihre Zwecke freihalten.

Doch wo können Sie ein temporäres Parkverbot beantragen? Für welche Anlässe können Sie eine solche Sondergenehmigung erhalten? Welche Vorschriften gelten beim Aufstellen der Schilder? Und was können Sie unternehmen, wenn andere Verkehrsteilnehmer Ihr mobiles Parkverbot missachten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Mobiles Parkverbot

Welche Voraussetzungen müssen für ein mobiles Parkverbot erfüllt sein?

Diese Informationen haben wir hier zusammengefasst.

Wie lange muss ich ein mobiles Parkverbot ankündigen?

Stellen Sie beispielsweise für einen Umzug ein Halteverbot auf, müssen Sie dieses mindestens drei Tage vorher ankündigen.

Was kann ich bei der Missachtung eines mobilen Parkverbotes unternehmen?

Parken Fahrzeug im ausgeschilderten Bereich, sollten Sie die Polizei bzw. das Ordnungsamt verständigen. Diese kontaktieren dann ein Abschleppunternehmen.

Voraussetzungen für ein mobiles Parkverbot

Normalerweise ist es gemäß deutschem Verkehrsrecht nicht erlaubt, für sich selbst oder andere einen Parkplatz freizuhalten. Schließlich sollen alle Verkehrsteilnehmer grundsätzlich die gleichen Chancen haben, die zur Verfügung stehenden Stellflächen zu nutzen.

Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde ein mobiles Parkverbot zu beantragen. Für eine solche Ausnahmeregelung muss aber ein konkreter Grund vorliegen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Umzug, ein Straßenfest oder Bauarbeiten handeln.

In einem solchen Fall können Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden und die Genehmigung für ein mobiles Parkverbot beantragen. Je nach Region ist ein entsprechender Antrag zwei bis vier Wochen im Voraus zu stellen. Informieren Sie sich am besten frühzeitig vor Ort über die geltenden Fristen.

Wer ein mobiles Parkverbotsschild aufstellen will, muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Im Zuge der Beantragung fragt das Amt verschiedene Informationen ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Angaben zum Antragssteller
  • Grund, Ort und Dauer des gewünschten Parkverbotes
  • ggf. Lageplan bzw. Skizze zur Veranschaulichung

Die Behörde ist dazu verpflichtet, jeden Antrag umfassend zu prüfen, denn unter Umständen können örtliche Gegebenheiten gegen ein mobiles Parkverbot sprechen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dadurch eine Einfahrt oder ein Behindertenparkplatz blockiert werden. Zudem verhindert auch ein bestehendes absolutes Halteverbot in der Regel eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Übrigens! Der Gesetzgeber sieht eigentlich kein Verkehrszeichen mit der Bezeichnung „Parkverbot“ vor. Hierbei handelt es sich um den umgangssprachlichen Begriff für ein eingeschränktes Halteverbot. Dieses erlaubt das Halten für unter drei Minuten, sodass zum Beispiel Personen ein- und aussteigen können.

Was gilt es zu beachten, wenn Sie ein mobiles Parkverbotsschild aufstellen wollen?

Allein mit der Genehmigung für ein mobiles Parkverbot ist es noch nicht getan, denn um den Bereich zu kennzeichnen, benötigen Sie entsprechende Verkehrszeichen. Diese können Sie bei verschiedenen Unternehmen ausleihen. Einige Dienstleister bieten auch ein Komplettpaket an. Sie kümmern sich dann um die Beantragung und sorgen zudem, dass die Schilder rechtzeitig sowie vorschriftsmäßig aufgestellt werden.

Denn der Gesetzgeber schreibt für ein temporäres Parkverbot eine rechtzeitige Ankündigung vor. So sind die Verkehrszeichen gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2018 (Az. 3 C 25.16) mindestens drei volle Tage, bevor ein mobiles Parkverbot gilt, aufzustellen. Dieses Vorgehen soll Fahrzeughaltern die Möglichkeit geben, ihr Auto rechtzeitig auf einen anderen Stellplatz abzustellen.

Damit Sie im Ernstfall einen Nachweis haben, empfiehlt es sich Beweisfotos anzufertigen. Lassen Sie die Schilder für ein mobiles Fahrverbot von einer Firma aufstellen, erhalten Sie von diesen in der Regel ein Protokoll zur Aufstellung.

Übrigens! Stellen Anwohner ohne eine entsprechende Genehmigung ein mobiles Parkverbot auf, kann dies als unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden und zieht entsprechende Sanktionen nach sich.

Mobiles Parkverbot missachtet: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Wird ein mobiles Parkverbot ignoriert, kann eine teure Abschleppung drohen.

Immer wieder sehen sich die Personen, die ein mobiles Parkverbot beantragt haben, mit einem Problem konfrontiert: Fahrzeuge, die im gekennzeichneten Bereich parken. Eine Situation, die besonders dann ärgerlich ist, wenn der Umzugswagen bereits darauf wartet, entladen zu werden, oder Bauarbeiten beginnen sollten.

Durch die behördliche Genehmigung haben Sie die Möglichkeit, gegen den Falschparker vorzugehen. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob das Fahrzeug dort aus Trotz oder Unwissenheit abgestellt wurde. Denn auch Anwohner, die sich während der mehrtägigen Ankündigung und dem Zeitraum des Parkverbotes im Urlaub befanden, müssen mit Sanktionen rechnen.

Dafür ist die Polizei bzw. das Ordnungsamt zu benachrichtigen, die für den Parkverstoß ein Verwarnungsgeld verhängen. In der Regel beläuft sich dieses je nach Dauer und Umstand auf 15 bis 55 Euro. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die blockierenden Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Kosten dafür betragen nicht selten mehr als 200 Euro.

Wichtig! Möchten Sie ein mobiles Parkverbot einrichten, ist dieses Vorhaben mit Kosten verbunden. Diese setzen sich zum einen aus den Gebühren beim Straßenverkehrsamt, zum anderen aus den Kosten für die Anmietung der Verkehrsschilder zusammen. Wie hoch diese ausfallen, kann sich dabei von Stadt zu Stadt unterscheiden, da es keine einheitlichen Vorgaben gibt.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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