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Sondergenehmigung um Parkplätze freizuhalten
Bereits mit einem Pkw kann die Suche nach einem geeigneten Parkplatz ein schwieriges Unterfangen sein. Noch problematischer ist es allerdings, wenn Sie einen günstig gelegenen Stellplatz für einen Umzugswagen benötigen oder einen Baucontainer abstellen müssen. Ein mobiles Parkverbot kann hier Abhilfe schaffen, denn dadurch können Sie sich einen bestimmten Bereich reservieren und für Ihre Zwecke freihalten.
Doch wo können Sie ein temporäres Parkverbot beantragen? Für welche Anlässe können Sie eine solche Sondergenehmigung erhalten? Welche Vorschriften gelten beim Aufstellen der Schilder? Und was können Sie unternehmen, wenn andere Verkehrsteilnehmer Ihr mobiles Parkverbot missachten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Mobiles Parkverbot
Diese Informationen haben wir hier zusammengefasst.
Stellen Sie beispielsweise für einen Umzug ein Halteverbot auf, müssen Sie dieses mindestens drei Tage vorher ankündigen.
Parken Fahrzeug im ausgeschilderten Bereich, sollten Sie die Polizei bzw. das Ordnungsamt verständigen. Diese kontaktieren dann ein Abschleppunternehmen.
Voraussetzungen für ein mobiles Parkverbot
Normalerweise ist es gemäß deutschem Verkehrsrecht nicht erlaubt, für sich selbst oder andere einen Parkplatz freizuhalten. Schließlich sollen alle Verkehrsteilnehmer grundsätzlich die gleichen Chancen haben, die zur Verfügung stehenden Stellflächen zu nutzen.
Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde ein mobiles Parkverbot zu beantragen. Für eine solche Ausnahmeregelung muss aber ein konkreter Grund vorliegen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen Umzug, ein Straßenfest oder Bauarbeiten handeln.
In einem solchen Fall können Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden und die Genehmigung für ein mobiles Parkverbot beantragen. Je nach Region ist ein entsprechender Antrag zwei bis vier Wochen im Voraus zu stellen. Informieren Sie sich am besten frühzeitig vor Ort über die geltenden Fristen.
Im Zuge der Beantragung fragt das Amt verschiedene Informationen ab. Dazu zählen unter anderem:
- Angaben zum Antragssteller
- Grund, Ort und Dauer des gewünschten Parkverbotes
- ggf. Lageplan bzw. Skizze zur Veranschaulichung
Die Behörde ist dazu verpflichtet, jeden Antrag umfassend zu prüfen, denn unter Umständen können örtliche Gegebenheiten gegen ein mobiles Parkverbot sprechen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn dadurch eine Einfahrt oder ein Behindertenparkplatz blockiert werden. Zudem verhindert auch ein bestehendes absolutes Halteverbot in der Regel eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
Was gilt es zu beachten, wenn Sie ein mobiles Parkverbotsschild aufstellen wollen?
Allein mit der Genehmigung für ein mobiles Parkverbot ist es noch nicht getan, denn um den Bereich zu kennzeichnen, benötigen Sie entsprechende Verkehrszeichen. Diese können Sie bei verschiedenen Unternehmen ausleihen. Einige Dienstleister bieten auch ein Komplettpaket an. Sie kümmern sich dann um die Beantragung und sorgen zudem, dass die Schilder rechtzeitig sowie vorschriftsmäßig aufgestellt werden.
Denn der Gesetzgeber schreibt für ein temporäres Parkverbot eine rechtzeitige Ankündigung vor. So sind die Verkehrszeichen gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2018 (Az. 3 C 25.16) mindestens drei volle Tage, bevor ein mobiles Parkverbot gilt, aufzustellen. Dieses Vorgehen soll Fahrzeughaltern die Möglichkeit geben, ihr Auto rechtzeitig auf einen anderen Stellplatz abzustellen.
Damit Sie im Ernstfall einen Nachweis haben, empfiehlt es sich Beweisfotos anzufertigen. Lassen Sie die Schilder für ein mobiles Fahrverbot von einer Firma aufstellen, erhalten Sie von diesen in der Regel ein Protokoll zur Aufstellung.
Mobiles Parkverbot missachtet: Welche Möglichkeiten haben Sie?
Immer wieder sehen sich die Personen, die ein mobiles Parkverbot beantragt haben, mit einem Problem konfrontiert: Fahrzeuge, die im gekennzeichneten Bereich parken. Eine Situation, die besonders dann ärgerlich ist, wenn der Umzugswagen bereits darauf wartet, entladen zu werden, oder Bauarbeiten beginnen sollten.
Durch die behördliche Genehmigung haben Sie die Möglichkeit, gegen den Falschparker vorzugehen. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob das Fahrzeug dort aus Trotz oder Unwissenheit abgestellt wurde. Denn auch Anwohner, die sich während der mehrtägigen Ankündigung und dem Zeitraum des Parkverbotes im Urlaub befanden, müssen mit Sanktionen rechnen.
Dafür ist die Polizei bzw. das Ordnungsamt zu benachrichtigen, die für den Parkverstoß ein Verwarnungsgeld verhängen. In der Regel beläuft sich dieses je nach Dauer und Umstand auf 15 bis 55 Euro. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die blockierenden Fahrzeuge abgeschleppt werden. Die Kosten dafür betragen nicht selten mehr als 200 Euro.