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Vorschriften fürs Mofafahren
Gerade in ländlicheren Regionen, in denen der öffentliche Nahverkehr häufig nicht flächendeckend besteht, spielen alternative Fortbewegungsmittel eine wichtige Rolle. Wer dabei nicht auf seine Muskelkraft vertrauen und auf einem Fahrrad in die Pedale treten will, kann sich zum Beispiel für ein Mofa entscheiden. Diese Abkürzung bezeichnet motorisierte Fahrräder, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen.
Doch welche gesetzlichen Vorgaben gilt es bei einem solchen Kleinkraftrad zu beachten? Wird für das Mofa ein Führerschein benötigt? Welche Kosten fallen für eine entsprechende Fahrerlaubnis an? Und wozu berechtig die noch häufig auf dem Führerschein verzeichnete Klasse M? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert dieser Ratgeber.
FAQ: Mofa-Führerschein
Ein eigener Führerschein für das Mofa existiert in Deutschland eigentlich nicht. Stattdessen verlangt der Gesetzgeber zum Führen eines solchen Kleinkraftrades eine sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung. Diese wird umgangssprachlich allerdings als Mofa-Führerschein bezeichnet.
Laut Verkehrsrecht liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Jugendliche können mit der Ausbildung für den Mofa-Führerschein allerdings bereits mit 14 Jahren beginnen.
Autofahrer, die den Führerschein der Klasse B vor 2013 erworben haben, verfügen automatisch auch über die Führerscheinklasse M. Diese erlaubt das Führen von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die heutige Entsprechung ist die Klasse AM.
Wie erhalte ich eine Mofa-Fahrerlaubnis?
Möchten Sie mit einem Mofa, also einem Kleinkraftrad, welches über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von maximal 50 ccm verfügt, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, benötigen Sie dafür eine sogenannte Prüfbescheinigung. Hierbei handelt es sich um den Nachweis für eine entsprechende Ausbildung in der Fahrschule.
Da dieses Vorgehen dem Erwerb einer Fahrerlaubnis sehr ähnelt, ist im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch vom Mofa-Führerschein die Rede. Aus diesem Grund werden wir der Einfachheit halber diese Bezeichnung auch im weiteren Verlauf dieses Ratgebers verwenden.
Beim Mofa-Führerschein wird die Dauer der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgegeben. So gilt es in der Fahrschule sowohl den Theorie- als auch den Praxisunterricht zu absolvieren. Vorgeschrieben sind 6 Doppelstunden (jeweils 90 min) für die theoretische Vermittlung der wichtigsten Regeln und Vorschriften sowie eine 90-minütige praktische Grundausbildung.
Den Abschluss der Ausbildung für den Mofa-Führerschein bildet eine Prüfung. Im Zuge dieser wird aber ausschließlich die Theorie abgefragt. Die Fahrschüler müssen dafür einen Fragebogen mit 20 Fragen beantworten und dürfen dabei maximal 7 Fehlerpunkte sammeln.
Was kann der Führerschein fürs Mofa kosten?
Ein fahrbarer Untersatz trägt häufig erheblich zur Unabhängigkeit bei, aber auch der Mofa-Führerschein hat seinen Preis. Wie hoch die Ausgaben ausfallen, variiert dabei je nach Wohnort und Fahrschule. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, sich an verschiedene Anbieter zu wenden und Angebote für Mofa-Kurse einzuholen.
Wie sich die Kosten für den Mofa-Führerschein zusammensetzen und welche Gebühren im Durchschnitt für die einzelnen Posten anfallen, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Grundbetrag der Fahrschule: ca. 160 Euro
- Gebühr für die theoretische Prüfung: ca. 15 Euro
- Kosten für die Ausfertigung der Bescheinigung: ca. 8 Euro
- ggf. Lernmaterial: ca. 15 Euro
Wozu berechtigt die Führerscheinklasse M?
Ist die Fahrerlaubnisklasse M auf Ihrem Führerschein eingetragen, berechtigt diese Sie zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 ccm.
Diese Fahrerlaubnis wurde häufig nicht separat erworben, sondern automatisch mit dem Pkw-Führerschein eingetragen. Aufgrund der Vereinheitlichung der Führerscheinklassen innerhalb der EU gibt es die Klasse M heute nicht mehr, durch die aktuelle Entsprechung der Klasse AM bleiben die erteilten Berechtigungen aber weiterhin bestehen. Bei einer Umschreibung des Führerscheins greift dann der Bestandsschutz.
Brauche ich einen Führerschein für ein Mofa?
Darf ich ohne Führerschein bis 45 kmh fahren da ich 1959 geb.bin?