FAQ: Monocam
Die Monocam ist eine Kamera, die erkennt, wenn Autofahrer ein Smartphone bzw. einen ähnlichen Gegenstand in der Hand halten und so womöglich gegen das Handy-Verbot am Steuer verstoßen. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie hier.
Die Monocam erfasst per Aufnahme das Innere von vorbeifahrenden Fahrzeugen und bewertet mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI), ob der Fahrer ein Telefon in der Hand halten könnte. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird die Aufnahme gespeichert und von Polizeibeamten erneut bewertet, um Irrtümer auszuschließen.
Bisher kam das Monocam-System ausschließlich im Rahmen eines Pilotprojekts in Trier und Mainz zum Einsatz. Darüber hinaus ist es in Deutschland bisher zu keiner weiteren Verwendung gekommen. Allerdings ist die Nutzung geplant. Wo die Monocam als Handy-Blitzer künftig zum Einsatz kommen könnte, erfahren Sie hier.
Bußgeldtabelle Handy am Steuer
Verstoß | Bußgeld in € | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy während der Fahrt in der Hand | 100 | 1 | nein |
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung | 100 | 1 | nein |
... mit Gefährdung | 150 | 2 | 1 Monat |
... mit Unfallverursachung | 200 | 2 | 1 Monat |
Bußgeldrechner
Inhaltsverzeichnis
Video: Handy am Steuer – das gilt während der Fahrt
Monocam: Verkehrsüberwachung per Handy-Blitzer
Immer mehr Unfälle passieren, weil Autofahrer während der Fahrt mit ihrem Smartphone hantieren – trotz Handy-Verbot, siehe Straßenverkehrsordnung (StVO). Unfallstatistiken belegen das. Um diesen Trend zu stoppen, gab es in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 ein Pilotprojekt, bei dem ein Handy-Blitzer zum Einsatz kam, die sogenannte Monocam.
Wir erklären Ihnen, wie das System funktioniert und welche Bußgelder bei Verstößen gegen das Handy-Verbot drohen.
Pilotprojekt in Trier und Mainz
Im Zuge eines Pilotprojektes wurde die Monocam von der Polizei im Jahr 2022 in Trier und Mainz für jeweils drei Monate erprobt. Der Blitzer-Typ wurde dabei an Autobahnbrücken angebracht, um von oben das Innere der vorbeifahrenden Fahrzeuge erfassen zu können.
Unterstützung erhielten die deutschen Beamten von der niederländischen Polizei. Im Nachbarland wird das neue System bereits seit einiger Zeit eingesetzt. Auffallend dabei ist, dass die Unfallzahlen infolge von Handy-Verstößen zurückgegangen sind.
Handy-Blitzer: So funktioniert die Monocam
Bei der Monocam handelt es sich um eine hochauflösende Kamera, die schräg nach unten gerichtet das Innere vom Auto erfasst und fotografiert. Die Bilder werden anschließend von einer KI ausgewertet. Kommt diese zu dem Ergebnis, dass der Fahrer etwas in der Hand hält, was einem Smartphone nahekommt, wird die Aufnahme gespeichert. Die gespeicherten Bilder werden anschließend von eigens geschulten Polizeibeamten gesichtet und ausgewertet. Aufnahmen, auf denen die KI keine Auffälligkeiten feststellte, wurden umgehend gelöscht.
Wurde der Verdacht auf Handy-Verstoß im Pilotprojekt von den Beamten bestätigt, folgte ein Bußgeldverfahren. Einige Verkehrssünder gingen aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken dagegen vor. Zu welchem Urteil die Richter kamen, erfahren Sie nachfolgend.
Handy-Erkennung als Alleinstellungsmerkmal
Oft kommt die Frage auf: Können mobile Blitzer eine Handy-Nutzung erkennen? Die Antwort darauf lautet, bezugnehmend auf die bisherige Blitzer-Technik, kurz: Nein.
Zwar ist die Monocam mobil einsetzbar – sie kann beliebig an Brücken installiert werden – verglichen mit allen anderen transportablen Blitzer-Systemen verfügt jedoch keines über die Fähigkeit, die Handy-Nutzung zu erfassen. Die Technik ist damit eine Innovation.
Zukunftsaussichten: Kommt die Verkehrsüberwachung per Monocam?
So willkommen die neue Technik des Handy-Blitzers erscheint, so umstritten ist sie. Das Amtsgericht Trier musste sich nach den im Zuge des Pilotprojektes eingeleiteten Bußgeldverfahren mit der Frage beschäftigen, ob die Aufzeichnungen des Handy-Blitzers mit den hiesigen Datenschutzbestimmungen vereinbar sind. Drei Verkehrssünder hatten Klage gegen die verhängten Bußgelder eingereicht.
Der Grund: Die Kläger zweifelten an der Verwertbarkeit der Bilder angesichts geltender Datenschutzbestimmungen. Die Richter erteilten den Klägern zwar eine Abfuhr – sie konnten keine datenschutzrechtlichen Bedenken ausmachen. Gleichzeitig kamen sie aber zu dem Schluss, dass es an einer rechtlichen Grundlage für einen flächendeckenden Einsatz von Monocams mangele.
Solange es keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Handy-Blitzern gibt, bleibt der Einsatz des Monocam-Systems umstritten. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen.
Rheinland-Pfalz arbeitet deshalb an einer Gesetzesänderung. Sobald diese durchgesetzt ist, dürfte es zu einem vermehrten Einsatz von Mococam-Blitzern kommen. Im Auto bzw. während der Fahrt sollte das Smartphone dann besser unbeachtet bleiben. Ob weitere Bundesländer nachziehen, wird sich zeigen.