Biker sind bei einem Unfall besonders gefährdet
Die Fahrer von motorisierten Krafträdern sind Umwelteinflüssen und äußerer Krafteinwirkung fast ungeschützt ausgesetzt. Keine Karosserie bewahrt sie im Falle einer Kollision vor schweren Verletzungen. Aus diesem Grund bedarf es gerade auf dem Motorrad zusätzlicher Schutzausrüstungen, von denen einige auch gesetzlich vorgeschrieben sind.
Am wichtigsten für alle Roller-, Krad- und Motorradfahrer ist der Helm. Dieser schützt bei einem Sturz oder Unfall mit dem Motorrad den besonders empfindlichen Kopf- und Nackenbereich vor schwersten Schädigungen. Seit Einführung der Helmpflicht im Jahre 1976 ist die Zahl der tödlich verunglückten Biker um ein Vielfaches zurückgegangen. Doch noch immer fährt der ein oder andere Motorradfahrer ohne diese lebenswichtige Schutzeinrichtung. Wenn es dann zu einem Motorradunfall ohne Helm kommt, sind die Konsequenzen meist ernst. Aber selbst, wenn der Zusammenstoß mit dem Motorrad glimpflich verläuft, kann die Versicherung Ärger machen. Erfahren Sie im Folgenden mehr zum Thema.
FAQ: Motorradunfall ohne Helm
Ja, gemäß den deutschen Verkehrsregeln gilt auf dem Motorrad eine Helmpflicht.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.
Information zur Schadensregulierung und juristischen Ansprüchen finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was macht einen Unfall ohne Helm so gefährlich?
Statistisch gesehen zählen Biker mit zu den gefährdetsten Verkehrsteilnehmern. Im Jahre 2015 starben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 639 Kraftradfahrer bei Verkehrsunfällen. Im gleichen Zeitraum waren es zwar mehr Pkw-Insassen (1.620). In Relation zu der Anzahl an Unfällen insgesamt, bei denen die jeweiligen Verkehrsteilnehmer involviert waren, ist die Wahrscheinlichkeit, bei einem Unfall im Pkw umzukommen, wesentlich geringer, als bei einem Motorradunfall – mit oder ohne Helm.
Die statistische Wahrscheinlichkeit tödlicher Konsequenzen nach einem Motorradunfall steigt noch weiter, wenn ohne Helm gefahren wird.
Kopf- und Nackenverletzungen enden schnell tödlich!
Gerade der Kopf- und Nackenbereich reagiert besonders empfindlich auf äußerliche Krafteinwirkung. Schon bei einem kleinen Auffahrunfall mit dem Pkw ist ein Schleudertrauma durch das Überstrecken des Kopfes keine Seltenheit. Während die Fahrzeuginsassen aber durch die Gurtsysteme zurückgehalten werden, haben Motorradfahrer diese Schutzeinrichtung nicht.
Kommt es mit dem Motorrad zu einem Unfall, stürzt der Fahrer fast unweigerlich von der Maschine auf die Straße. Schlägt der Kopf dann auf den Asphalt, sind nicht nur schwere Hirn-, sondern auch akute Wirbelsäulenverletzungen möglich durch die Krafteinwirkung auf den Halswirbelbereich. Schon ein leichterer Aufprall kann Hirnschwellungen und Wirbelbrüche bewirken.
Der Motorradhelm soll vor schlimmsten Schäden im Falle eines Crashs bewahren. Nun sind die Helme nicht immer bequem und schränken das Gesichtsfeld ein wenig ein. Und auch auf nur kurzen Strecken verzichtet der ein oder andere Biker dann gern auf den sperrigen Kopfschutz. Kommt es dann zum Unfall ohne Helm, können schwerste Verletzungen die Folge sein.
Darüber hinaus schützt der Motorradhelm auch die Sicht des Fahrers. Umherfliegende Insekten, Rollsplitt oder Regen können durch das Visier abgefangen werden, sodass der Fahrer dennoch freie Sicht auf das Verkehrsgeschehen hat. Die Bedeutung des Motorradhelms ist also in vielerlei Hinsicht nicht zu unterschätzen, soll er die Fahrer auf dem Motorrad doch vor allem vor Schäden bewahren und das Fehlen der schützenden Karosserie ein wenig kompensieren.
Motorradunfall ohne Helm – Zahlt die Versicherung?
Kommt es zu einem Unfall ohne Helm, kann dies auch bei der Schadensregulierung Konsequenzen haben – sowohl bei gesundheitlichen wie auch materiellen Schäden. Auch wenn der Biker nicht Verursacher des erlittenen Unfalls war, kann ihm aufgrund des fehlenden Kopfschutzes ein Mitverschulden gegen sich selbst zugesprochen werden.
Da der Motorradunfall ohne Helm wahrscheinlich schlimmer ausging, als es bei Nachkommen der Helmpflicht der Fall gewesen wäre, können Schmerzensgeldforderungen oder Schadensersatzansprüche entsprechend herabgesetzt werden.
Das Tragen eines Helms bzw. das Anlegen eines Sicherheitsgurtes müsste in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liegen – wie beim Rauchen auch, oder nicht, lieber Vater Staat ..?
Jährlich sterben in Deutschland ca. das Vierzigfache am Rauchen ggü. denen im Straßenverkehr.
Und die Politik sieht keinen Handlungsbedarf.