Motorradunfall ohne Schutzkleidung – Akute Lebensgefahr!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Warum ist ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung besonders gefährlich?

Motorradbekleidung soll vor schweren Verletzungen schützen

Motorradunfall: Ohne Schutzkleidung können schwere Verletzungen drohen.
Motorradunfall: Ohne Schutzkleidung können schwere Verletzungen drohen.

Motorradfahrer sind statistisch gesehen stärker gefährdet als Pkw-Insassen, wenn es zum Unfall kommt. Fehlende Karosserie und Rückhalte­systeme bewirken, dass die Biker schnell bei einem Sturz oder einer Kollision vom Motorrad auf die Fahrbahn fallen. Die enorme Kraft­einwirkung durch den Aufprall auf dem Asphalt kann schwerste Verletzungen hervorrufen.

Aus diesem Grund müssen Biker sich auf anderen Wegen schützen, um sich bei einem Motorradunfall vor zu schweren Schäden zu bewahren. Der Helm ist seit dem Jahre 1976 in Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Doch was gilt eigentlich für andere Motorradkleidung? Müssen Biker diese zwangsläufig anlegen? Und was geschieht, wenn es zu einem Motorradunfall ohne entsprechende Schutzkleidung kommt? Hat dies Auswirkungen auf die Schadensregulierung oder Ansprüche auf Schmerzensgeld? Mehr zum Thema erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Motorradunfall ohne Schutzkleidung

Ist das Tragen von Schutzkleidung für Motorradfahrer verpflichtend?

Nein, der Gesetzgeber schreibt lediglich eine Helmpflicht auf dem Motorrad vor.

Warum ist es sinnvoll, beim Motorradfahren Schutzkleidung anzulegen?

Die Kleidung ist mit Protektoren ausgestattet, die bei einem Unfall mit dem Motorrad Verletzungen reduzieren können.

Welche Auswirkungen hat der Verzicht auf die Schutzkleidung auf die Schadensregulierung?

Informationen zu diesem Thema haben wir hier zusammengestellt.

Im Video: Alles zur Motorradkleidung und einer möglichen Pflicht

Alles Wichtige zur Motorradkleidung finden Sie auch in unserem Video.
Ist eine Motorradkleidung Pflicht? Diese und viele andere Fragen beantworten wir im Video!

Motorradkleidung nicht gesetzlich vorgeschrieben

Abgesehen vom Motorradhelm sind andere Schutzeinrichtungen für Motorradfahrer nicht verpflichtend. Der Markt an Motorradkleidung ist groß: Protektorenwesten, Nierengurte, Motorradschuhe, Bikerhosen, Lederkombis u. v. m. Es handelt sich hier jedoch nicht einfach nur um dem Lebensstil entsprechende Mode, sondern all diese Kleidungsstücke erfüllen auch eine wichtige Schutzfunktion auf dem Motorrad.

In die Kleidung eingenähte Protektoren schützen Gelenke und empfindliche Körperregionen wie Ellbogen, Knöchel, Wirbelsäule, Nieren usf. Kommt es zu einem Sturz oder einem Unfall, können die schützenden Platten beim Aufprall auf den Asphalt die Aufprallenergie abfangen und schwere Brüche vermeiden.

Obwohl die Kleidung also beim Fahren mit dem Motorrad nicht vorgeschrieben ist, dient Motorradkleidung vor allem auch als „Schutzpanzer“ für die relativ ungeschützten Biker, sodass die Bedeutung kaum zu unterschätzen ist.

Doch gerade bei warmen Temperaturen oder nur kurzen Wegen erscheint es dem ein oder anderen schon mal lästig, die schwere Montur anzuziehen. Zudem ist die Motorradkleidung auch alles andere als kostengünstig. Wer aber dennoch auf die Schutzkleidung verzichtet, hat spätestens dann ein Problem, wenn es zum Unfall kommt.

Einfache Hosen, Regenjacken, T-Shirts, Turnschuhe und Co. bieten bei einem Motorradunfall ohne entsprechende Schutzkleidung keinerlei Abschirmung. Schwere Abschürfungen, Brüche, innere Verletzungen und Wirbelsäulenverletzungen können dann schnell die Folge sein. Und die Versicherung tritt nicht automatisch für alle Schäden ein.

Motorradunfall ohne Schutzkleidung – Auswirkung auf Schadensregulierung und Schmerzensgeld

Motorradunfall ohne Schutzkleidung: Dem Biker kann ein Mitverschulden gegen sich selbst zugesprochen werden.
Motorradunfall ohne Schutzkleidung: Dem Biker kann ein Mitverschulden gegen sich selbst zugesprochen werden.

Gerät der ungeschützte Biker mit seinem Motorrad unverschuldet in einen Unfall, ist zunächst davon auszugehen, dass der gegnerische Unfallfahrer für den Schadensausgleich zu sorgen hat. Allerdings kann bei einem Motorradunfall ohne getragene Schutzkleidung auch dem Biker ein Mitverschulden gegen sich selbst zugesprochen werden, denn:

Durch die fehlende Schutzkleidung erhöhte sich das allgemeine Verletzungsrisiko auf Seiten des Zweiradfahrers.

Obwohl abgesehen vom Motorradhelm keine gesetzliche Pflicht zum Tragen derartiger Bekleidung gegeben ist, kann der Fahrer eine Mitschuld an den Unfallfolgen haben. Mit Schutzkleidung wären die Verletzungen vermutlich geringer ausgefallen.

Fordert er dann für die erlittenen körperlichen Schäden gegenüber dem Unfallverursacher Schmerzensgeld ein, kann das Mitverschulden die Höhe des Anspruchs beeinflussen. Unter anderem entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 12 U 29/09; Urteil vom 23.07.2009), dass die von dem klagenden Motorradfahrer geforderte Summe von 25.000 Euro unangemessen sei. Da er bei dem Motorradunfall ohne Schutzkleidung unterwegs war, sei ihm eine Mitschuld zuzusprechen. Die Schadenssumme reduzierte sich auf 14.000 Euro.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 4,65 von 5)
Loading ratings...Loading...