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Der Weg zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Wurde die Fahrerlaubnis von einem Gericht oder der zuständigen Verwaltungsbehörde entzogen, versuchen die betroffenen Verkehrsteilnehmer in der Regel, diese so schnell wie möglich wiederzuerlangen. Allerdings kann eine Neuerteilung an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, wie etwa das Verstreichen von Sperrfristen oder die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Doch welche konkreten Gründe können zur Anordnung einer MPU führen? Haben die zuständigen Behörden dabei einen Ermessensspielraum? Gibt es Fristen oder kann die MPU-Anordnung noch nach 2 bzw. 3 Jahren erfolgen? Und welche Möglichkeiten haben die betroffenen Personen, um gegen die Aufforderung vorzugehen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
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Geballtes Wissen zu den Gründen für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), wie diese abläuft und welche Möglichkeiten Sie haben, um gegen die MPU-Anordnung vorzugehen!
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FAQ: MPU-Anordnung
Die Fahrerlaubnisbehörde fordert eine MPU, wenn bei Verkehrsteilnehmern erhebliche Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Zu den möglichen Gründen zählen zum Beispiel körperliche und seelische Erkrankungen, wiederholte gravierende Verkehrsverstöße, Aggressivität im Straßenverkehr sowie Alkohol und Drogen am Steuer.
Gegen die MPU-Anordnung an sich können Sie nur eine Stellungnahme verfassen. Welche rechtlichen Möglichkeiten darüber hinaus bestehen, lesen Sie hier.
Was ist die MPU?
Die Abkürzung MPU steht für die „medizinisch-psychologische Untersuchung“. Diese dient als Nachweis der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Eine MPU-Anordnung erfolgt, wenn die Führerscheinstelle aufgrund von charakterlichen oder körperlichen Gründen Zweifel an ebendieser Eignung hegt. Durch ein positives MPU-Gutachten besteht somit die Möglichkeit, bestehende Bedenken auszuräumen.
Abhängig von den Gründen, die zur Anordnung der MPU führten, müssen die betroffenen Verkehrsteilnehmer ggf. zusätzliche Belege erbringen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um langwierige Abstinenznachweise handeln.
Übrigens! In der Regel ist die MPU eine Bedingung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Allerdings besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass eine MPU-Anordnung ohne einen vorherigen Führerscheinentzug erfolgt.
So entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 11.04.2019 (Az.: BVerwG 3 C 13.17), dass vor dem Entzug der Fahrerlaubnis eine Prüfung der Fahreignung zu erfolgen hat. Im verhandelten Fall ging es um das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung von Cannabis und die Frage, ob dies automatisch mit einer fehlenden Fahreignung einhergeht.
Anordnung einer MPU: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die MPU wird immer dann angeordnet, wenn Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Hierfür müssen allerdings gemäß § 11 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechende Anhaltspunkte vorliegen:
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.
Die MPU-Anordnung darf demnach nur erfolgen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die gegen eine Fahreignung sprechen. Welche Voraussetzungen für die körperliche Eignung gelten, hat der Gesetzgeber in den Anlagen 4, 5 und 6 FeV definiert. Darin lassen sich unter anderem die Anforderungen an das Sehvermögen sowie die Eignung für bestimmte Erkrankungen genau nachlesen.
Schwieriger gestaltet sich die Beurteilung mitunter bei der geistigen bzw. charakterlichen Eignung, sodass nicht selten ein gewisser Ermessensspielraum besteht. So kann die Fahrerlaubnisbehörde unter anderem in folgenden Fällen ein MPU-Gutachten verlangen:
- erhebliche oder wiederholte, schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten
- aggressives Verhalten
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
- körperliche Abhängigkeit von Alkohol und Drogen (außerhalb des Straßenverkehrs)
- Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen
Außerfrage steht hingegen in der Regel die MPU-Anordnung nach einem Fahrerlaubnisentzug aufgrund von 8 Punkten in Flensburg, bei einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille im Straßenverkehr sowie Fahrten unter dem Einfluss von „harten“ Drogen.
Wichtig! Grundsätzlich entscheidet nur die Fahrerlaubnisbehörde über die Anordnung einer MPU. Im Strafbefehl oder Bußgeldbescheid finden Sie daher keine Hinweise auf diese Maßnahme.
Ablauf der MPU: Was folgt der Anordnung?
Wer eine MPU-Anordnung erhält, muss bei der Führerscheinstelle ein entsprechendes Gutachten vorlegen. Sind Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis, müssen Sie den Nachweis über Ihre Fahreignung üblicherweise innerhalb einer vorgeschriebenen Frist erwerben, da anderenfalls der Führerschein weg ist. Wurde die Fahrerlaubnis bereits entzogen, ist das Gutachten eine Voraussetzung für die Neuerteilung.
Unabhängig von den Umständen der MPU-Anordnung, ist grundsätzlich der betroffene Verkehrsteilnehmer verantwortlich dafür, eine Begutachtungsstelle für Fahreignung zu beauftragen. Wichtig ist dabei allerdings, dass es sich in jedem Fall um eine akkreditierte Stelle handelt, denn nur so wird das MPU-Gutachten am Ende auch von den Behörden akzeptiert.
Damit eine Begutachtung des Verkehrsteilnehmers erfolgen kann, übersendet die Fahrerlaubnisbehörde die Führerscheinakte an die ausgewählte Begutachtungsstelle. Zudem formuliert die Behörde eine konkrete Frage, die in Verbindung mit dem Grund der MPU-Anordnung steht und die es im Zuge der Begutachtung zu beantworten gilt. Diese könnte zum Beispiel wie folgt lauten: „Ist zu erwarten, dass Herr Mustermann erneut unter dem Einfluss von Alkohol ein Kraftfahrzeug in Straßenverkehr führen wird?“
Die Antwort auf eine solche Frage soll im Zuge der 3 bis 4 Stunden dauernden MPU gefunden werden. Dabei setzt sich die Begutachtung aus drei Bestandteilen zusammen:
- medizinische Untersuchung
- Leistungstests
- psychologisches Gespräch
Abhängig vom Ergebnis der Untersuchungen stellt die MPU-Stelle ein positives oder negatives Gutachten aus. Einen überblick zum Ablauf der MPU bietet auch die nachfolgende Grafik:
Einspruch gegen die MPU-Anordnung: Ist diese anfechtbar?
Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde die Erbringung eines Gutachtens zur Fahreignung, fragen sich nicht wenige betroffene Verkehrsteilnehmer, ob sie gegen die MPU-Anordnung vorgehen können. Rechtlich ist diese Anordnung zur MPU kein eigenständiger Verwaltungsakt, weshalb grundsätzlich nur die Möglichkeit einer Stellungnahme besteht. Sie können darin – idealerweise mit der Unterstützung eines fachkundigen Anwalts für Verkehrsrecht – zum Beispiel darlegen, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig ist.
Wollen Sie wegen der Anordnung einer MPU Rechtsmittel einlegen, ist dies in der Regel nur möglich, wenn Sie gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. die Ablehnung der Neuerteilung selbst vorgehen. Abhängig von der Zuständigkeit bieten sich folgende Optionen:
- Gericht: Beschwerde
- Verwaltungsbehörde: Widerspruch oder Anfechtungsklage
Anschließend muss dann ein Gericht prüfen, ob die Maßnahmen verhältnismäßig sind, keine Verfahrensfehler vorliegen und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich an ein positives MPU-Gutachten geknüpft werden darf.
Wie erfolgversprechend ein solches Vorgehen ist und ob es vielleicht nicht sinnvoller ist, der MPU-Anordnung Folge zu leisten, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Sehr geehrte Damen und Herrren,
wird man als Bürger irgendwie informiert, dass es eine Anordnung zur MPU gibt? Ich habe eine Verurteilung vom Jugendgericht wegen BtmG, jedoch habe ich nie was von einer MPU gehört, weder auf irgendwelchen Gerichtsschreiben noch sonst wo. Nun ist meine Frage, wird man irgendie mündlich bzw. schriftlich darüber informiert, oder tappt man quasi „ins kalte Wasser“ und erfährt davon erst, wenn die Fahrschule einen Antrag für die praktische Fahrprüfung beim TÜV/Straßenverkehrsamt einreicht?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
S.
Deutschland ist so unmobil,es wäre gut 50ccm Führerschein frei zu machen.Habe schon 12 Jahre keinen Führerschein mehr wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,48 Promille.
Habe schon 4 tsd. EU investiert und bin 2x durch die Mpu gefallen obwohl ich jeweils 1Jahr völlig absitinenz war und nachgewiesen habe.Es ist traurig was für Toleranzen mpu Stellen und die Führerschein Behörden haben,die den Bürgern nur das Geld aus der Tasche ziehen und nicht überwacht werden.
Warum machen wir nicht 50ccm frei.Warum kommt das Problem nicht in der Politik an obwohl es in jeder Familie einen Fall gibt der Probleme hat sein Lappen wiederzukriegen.
Es würde die Mentalität so ins positive verändern wenn sie uns mehr Mobilität gestattet. Ich hasse es hier zu leben aber komm ja nicht weg ;)