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Ist eine MPU ohne Fahrerlaubnis überhaupt denkbar?
Es gibt zahlreiche Gründe und Verfehlungen, die zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung vonseiten der Fahrerlaubnisbehörde führen können. Alles, was in gravierendem Maße an der Fahreignung des Betroffenen Zweifel entstehen lässt, kann in einer MPU-Auflage münden.
Dazu zählen nicht nur schwerwiegende Verkehrsverstöße unter Alkohol- und Drogeneinfluss, sondern etwa auch andere strafrechtliche Zuwiderhandlungen. Eine hiervon ist etwa das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine MPU kann auf die Beschuldigten häufig spätestens dann zukommen, wenn sie versuchen, die Fahrerlaubnis nach dem Verstoß zu machen.
Kurz & Knapp im Video: Diese Anordnungsvoraussetzungen hat die MPU
FAQ: MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ja. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf Grundlage von begangenen Straftaten im Straßenverkehr die Fahreignung der Betroffenen anzweifeln, insbesondere bei wiederholter Auffälligkeit des Fahrers. Ein positives MPU-Gutachten kann dann Voraussetzung für die Wiedererlangung bzw. den Neuerwerb der Fahrerlaubnis sein.
Nach § 21 Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) kann das Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Mögliche Nebenfolgen sind etwa Fahrverbote von bis zu 6 Monaten, Führerscheinentzug oder zumindest die Verhängung einer Sperrfrist. Einen Überblick zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.
Ein entsprechender Straftatbestand liegt nicht nur vor, wenn Sie gar keine Fahrerlaubnis. Auch wenn Sie während eines angeordneten Fahrverbotes ein Kfz führen, ist das als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis aufzufassen. Weitere mögliche Konstellationen finden Sie hier.
Strafenkatalog: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Tatbestand | Strafe | Nebenstrafe | Punkte |
---|---|---|---|
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis | 2-3 |
Fahren trotz erfolgtem (vorläufigen) Fahrerlaubnisentzug | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis | 2-3 |
Fahren während der Ableistung eines Fahrverbots | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | 2-3 |
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Halter des Fahrzeugs zugelassen oder angeordnet | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | 2-3 |
* auch die Beschlagnahme des genutzten Fahrzeugs ist möglich |
MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wann ist der Straftatbestand eigentlich erfüllt?
Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen, unter denen eine Straftat nach § 21 StVG erfüllt sein kann:
- Der Fahrer hat nie eine gültige Fahrerlaubnis besessen, also nie eine Fahrschule besucht oder Fahrprüfungen erfolgreich abgelegt.
- Dem Fahrer wurde die Fahrerlaubnis bereits wegen eines vorausgehenden Delikts, zu vielen Punkte in Flensburg oder zu vielen Verstößen in der Probezeit entzogen.
- Die Fahrerlaubnis wurde zumindest vorläufig entzogen, weil Gefahr im Verzug war. Eine abschließende Einschätzung trifft dann das zuständige Strafgericht.
- Der Fahrer besitzt einen mittlerweile ungültigen ausländischen Führerschein (z. B. Umschreibung des ausländischen Führerscheins nicht rechtzeitig beantragt).
- Der Fahrer leistet gerade ein Fahrverbot ab und setzt sich dennoch hinter das Steuer eines Fahrzeugs.
Als Nebenstrafe kann in diesen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Natürlich funktioniert das nicht, sofern gar keine gültige Fahrerlaubnis (mehr) vorhanden war. Bei einer solchen Konstellation kann das Gericht jedoch zumindest eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren aussprechen. In dieser Zeit ist es dem Betroffenen dann nicht möglich, eine Fahrerlaubnis in Deutschland zu erwerben. Und in allen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Voraussetzung für den Erst- oder Wiedererwerb des Führerscheins machen – sofern die Tat noch nicht verjährt ist.
Auch andere Straftatbestände, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, können zu einer MPU-Auflage führen. Hierzu zählen z. B. fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Zuge eines selbstverschuldeten Unfalls oder die Teilnahme an einem illegalen Autorennen. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet am Ende hierüber jedoch in jedem Fall neu. Nicht zu befürchten hingegen ist in aller Regel eine MPU wegen Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis: Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
Die Kosten für eine MPU müssen die Betroffenen selbst tragen. Sie können jedoch auch warten, bis die Tat nach Ablauf der Sperrfrist verjährt ist. Die Kosten für die MPU können sich je nach zugrundeliegendem Anlass der angezweifelten Fahrerlaubnis durchaus auf bis zu 1.000 Euro belaufen.
Hat die Behörde Ihnen eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auferlegt, so müssen Sie die Kosten für diese also selbst tragen. Um die Chancen für das Bestehen der MPU zu erhöhen, kann außerdem die Teilnahme an einem MPU-Vorbereitungskurs sinnvoll sein. Auch dieser aber kann mit Kosten von zirka 600 Euro zu buche schlagen.