MPU im Ausland machen: Besteht diese Möglichkeit?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: MPU im Ausland

Kann ich die MPU im Ausland machen?

Theoretische ist dies möglich, allerdings sind die deutschen Behörden nicht dazu verpflichtet, eine ausländische MPU anzuerkennen. 

Ist es möglich, den Führerschein im Ausland zu machen und die MPU dadurch zu umgehen?

Ja, eine solche Option besteht grundsätzlich. Wollen Sie die MPU umgehen, müssen Sie aber verschiedene Vorgaben beachten. So kann dieser in Deutschland nur anerkannt werden, wenn bei der Erteilung keine Sperrfrist bestand und wenn Sie für einen längeren Zeitraum im Ausland gelebt haben.

In welchen Ländern gibt es eine MPU?

Eine Untersuchung der Fahreignung können die Behörden unter anderem in Österreich, Polen und Tschechien anordnen.

Wird eine ausländische MPU akzeptiert?

MPU im Ausland machen: Ist in Deutschland das Ergebnis gültig?
MPU im Ausland machen: Ist in Deutschland das Ergebnis gültig?

Müssen Autofahrer nach Verfehlungen im Straßenverkehr für die Neuerteilung des Führerscheins eine MPU absolvieren, ist dies in der Regel eine zeit- und kostenintensive Angelegenheit. Um die Ausgaben für die Untersuchung zur Fahreignung zu reduzieren, fragen sich Betroffene unter Umständen, ob eine MPU auch im Ausland erfolgen kann. Doch erkennen die Behörden in Deutschland ein entsprechendes Gutachten überhaupt an?

Damit die Führerscheinstelle ein MPU-Gutachten berücksichtigen kann, muss die Begutachtungsstelle zahlreiche Anforderungen erfüllen. Dabei spielt es in erster Linie keine Rolle, ob sich die Institution in der Bundesrepublik oder in einem anderen Staat befindet. Zu den entscheidenden Kriterien zählen dabei insbesondere:

  • Qualifikation des begutachtenden Arztes
  • Einhaltung der deutschen Laborrichtlinien zur MPU

Selbst wenn eine Stelle außerhalb von Deutschland diese Anforderungen erfüllt, bedeutet dies aber noch nicht automatisch, dass die MPU, die im Ausland erworben wurde, auch vollumfänglich akzeptiert wird. Denn eine gesetzliche Vorgabe, die zur Anerkennung von Gutachten zur Fahreignung verpflichtet, gibt es nicht. Aus diesem Grund ist in der Regel davon auszugehen, dass die Führerscheinstelle ein ausländisches Gutachten ablehnt.

Verkehrssünder, die ihre MPU im Ausland absolvieren, handeln somit auf eigenes Risiko. Akzeptieren die Behörden das Gutachten nicht, ist dies insbesondere finanziell ein Rückschlag, denn die Ausgaben für diesen Versuch wurden dann verschwendet. Genügen die ausländischen Alkohol- und Drogenscreenings nicht den deutschen Standards, fallen für die neuen Tests zudem ebenfalls doppelte Kosten an.

Im Ausland den Führerschein neu erwerben: Eine Alternative zur MPU?

Wie kann ich anstelle einer MPU im Ausland noch meinen Führerschein zurückerhalten?
Wie kann ich anstelle einer MPU im Ausland noch meinen Führerschein zurückerhalten?

Zwar erkennen die EU-Staaten die verschiedenen MPU-Gutachten nicht automatisch an, im Gegensatz dazu herrscht bei den Führerscheinen aber Einigkeit. Daher ist innerhalb der Europäischen Union zum Beispiel keine Umschreibung der Führerscheine notwendig. Dieser Umstand führt aber auch dazu, dass manche Verkehrssünder überlegen, statt an einer MPU teilzunehmen, im Ausland einen neuen Führerschein zu erwerben.

So einfach, wie dieses Vorhaben in den unseriösen Angeboten mancher Unternehmer klingt, ist die Angelegenheit allerdings nicht. Denn für eine spätere Anerkennung der Fahrerlaubnis in Deutschland muss der Verkehrssünder mindestens für ein halbes Jahr im jeweiligen EU-Staat gemeldet sein. Zudem darf zum Zeitpunkt der Neuausstellung in Deutschland keine Sperrfrist mehr bestehen.

Aufgrund des hohen Aufwandes und dem Risiko, dass das ganze Unterfangen dennoch scheitert, erscheint es in der Regel wenig sinnvoll, den Führerschein oder die MPU im Ausland zu erwerben.

Wer unter keinen Umständen an einer MPU teilnehmen möchte, muss sich ansonsten in Geduld üben. Denn nach spätestens 15 Jahren gilt die Angelegenheit als verjährt. Betroffene können dann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen, müssen aber ggf. erneut eine Führerscheinprüfung absolvieren.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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