FAQ: MPU ohne Führerschein
Ja, besteht bei Personen, die sich für die Führerscheinprüfung anmelden, aufgrund möglicher Voreintragungen Zweifel an der Fahreignung, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Zu den Verstößen, die zu einer Voreintragung führen und somit eine MPU ohne Führerschein erforderlich machen, gehören zum Beispiel eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad mit 1,6 oder mehr Promille sowie Drogen- und schwere Alkoholverstöße.
Die Einträge, die zur Anordnung einer MPU führen, werden nach spätestens 15 Jahren aus der Akte gestrichen. Wer die Verjährung der MPU-Auflage abwarten will, sollte sich in der Zwischenzeit im Straßenverkehr nichts zu Schulden kommen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Noch kein Führerschein vorhanden: Kann trotzdem eine MPU angeordnet werden?
Wer in Deutschland einen Führerschein erwerben möchte, muss dafür einen entsprechenden Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dort wird dann geprüft, ob die jeweilige Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist oder ob es möglicherweise Gründe gibt, die gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis sprechen. Zweifel an der Fahreignung können etwa bestehen, wenn zum Antragsteller bestimmte Voreintragungen vorliegen. Gründe dafür können sein:
- Alkoholverstoß mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad
- Schwere Alkoholverstöße (Zusammenhang zur Verkehrsteilnahme nicht zwangsläufig erforderlich)
- Drogenverstöße (Zusammenhang zur Verkehrsteilnahme nicht zwangsläufig erforderlich)
Um die Fahreignung zu überprüfen, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU-Auflage erteilen, ohne dass ein Führerschein vorhanden ist. Die gesetzliche Grundlage für ein solches Vorgehen ergibt sich dabei aus § 2 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Darin heißt es:
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.
Wird eine MPU ohne Führerschein angeordnet, bedeutet dies für den Fahrschüler zusätzliche Ausgaben. So liegen die Kosten für die MPU im Durchschnitt bei etwa 450 Euro, können sich aber abhängig von möglichen Vorbereitungskursen auch auf mehr als 1.000 Euro belaufen. Mehr Informationen zu den Anordnungsvoraussetzungen einer MPU gibt es in unserem Video:
Lässt sich eine MPU ohne vorhandenen Führerschein umgehen?
Wird eine MPU angeordnet, ohne dass ein Führerschein vorhanden ist, bedeutet dies für zukünftige Fahrschüler eine doppelte Zusatzbelastung. Denn zum einen geht die MPU mit hohen Kosten einher und zum anderen ist diese mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Daher erscheint es nicht verwunderlich, dass betroffene Personen nach Wegen suchen, die Untersuchung zu umgehen.
Allerdings lässt sich die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht mehr umstimmen, wenn diese einmal eine MPU – auch ohne zuvor erteilten Führerschein – anordnet. Wer auf die Fahrerlaubnis nicht zeitnah angewiesen ist, kann aber abwarten. Denn nach spätestens 15 Jahren werden die Einträge, die zur Anordnung der MPU geführt haben, gelöscht. Die MPU wäre damit praktisch verjährt. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, gilt es in diesem Zeitraum weitere Verstöße gegen da Verkehrsrecht zu unterlassen. Anderenfalls kann es zu einer Unterbrechung der Frist kommen.