Kann es bei der MPU zur Verjährung kommen?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Wann Ihnen keine MPU mehr auferlegt werden kann

Wann verjährt die MPU?
Wann verjährt die MPU?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird meist dann angeordnet, wenn die zuständige Behörde daran zweifelt, dass der betroffene Fahrer sich dafür eignet, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Dies ist nicht selten nach der Entziehung der Fahrerlaubnis der Fall.

Bevor der Verkehrssünder kein positives MPU-Gutachten vorlegen kann, gibt die Behörde normalerweise auch nicht ihre Zustimmung für eine Neuerteilung.

Eine MPU verursacht allerdings nicht nur hohe Kosten, sondern ist auch relativ schwer zu bestehen. Aus diesem Grund gibt es einige Kraftfahrer, die überlegen, wie sie die lästige Untersuchung umgehen können. Manche bauen darauf, dass es irgendwann bei der MPU zu einer Verjährung kommt und sie diese dann nicht mehr absolvieren müssen. Doch wann verjährt eine MPU genau und was sollten Betroffene dabei bedenken? Infos gibt’s im Ratgeber.

FAQ: Verjährung der MPU

Verjährt eine MPU irgendwann?

Generell gibt es bei der MPU keine Verjährung. Die Zuwiderhandlung, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis und dadurch auch zur Anordnung der MPU führte, kann jedoch verjähren. In diesem Fall gilt: Kein Verstoß, keine MPU.

Wann muss ich also keine MPU mehr absolvieren?

Spätestens 15 Jahre nach der entsprechenden Regelmissachtung kommt es zur Verjährung derselbigen. Danach können Sie Ihren Führerschein ohne MPU zurückbekommen.

Was sollte ich außerdem beachten?

Sie sollten sich während der 15 Jahre keine neuen Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht zuschulden kommen lassen, da die Frist dadurch unterbrochen werden kann. Weiterhin kann die zuständige Behörde nach 15 Jahren von Ihnen verlangen, dass Sie erneut an einer Führerscheinprüfung teilnehmen.

Wann gilt eine MPU als verjährt?

An und für sich gibt es bei der MPU keine Verjährung.
An und für sich gibt es bei der MPU keine Verjährung.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland bei der MPU keine Verjährung. Anders sieht es hingegen bei der Zuwiderhandlung aus, aufgrund der es zum Führerscheinentzug und damit auch zur Anordnung der MPU kam. Laut dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) existiert eine bestimmte Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die in Verbindung mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. einer Sperrfrist stehen.

§ 29 Absatz 1 Nummer 3 StVG besagt dazu Folgendes:

[…] Die Tilgungsfristen betragen […] zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist […]“

Sobald diese Frist abgelaufen ist, wird der jeweilige Verstoß in der Regel aus Ihrer Akte gelöscht, wodurch die MPU wegen der Verjährung der begangenen Regelmissachtung nicht mehr angeordnet werden kann. Hier gilt: Kein Verstoß, keine MPU. Daher stellt es durchaus eine Möglichkeit dar, bei der MPU auf die Verjährung zu warten, um die Untersuchung so zu umgehen.

Führerschein zurück ohne MPU: Kann die Verjährungsfrist variieren?

Bedenken Sie: Bei einer MPU liegt die Verjährung laut § 29 StVG zwar bei zehn Jahren, jedoch kann sie zu unterschiedlichen Startterminen beginnen. Demzufolge kann es durchaus länger dauern, bis Sie Ihre Fahrerlaubnis ohne das Absolvieren einer MPU wiederbekommen.

Frühestens, wenn der Führerschein wieder erteilt werden könnte, und spätestens fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts fängt die Verjährungsfrist bei der MPU an zu laufen. Daher kann es insgesamt bis zu 15 Jahre dauern, bis es bei der MPU zur Verjährung kommt.

Weiterhin sollten Sie beachten, vor Ablauf der Frist keinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Ansonsten wird Ihnen abermals eine MPU auferlegt. Die Frist verlängert sich zudem in diesem Fall. Das Gleiche geschieht, wenn Sie sich innerhalb der 15 Jahre neue Regelmissachtungen leisten. Zu guter Letzt sollten Sie bedenken, dass die zuständige Behörde nach 15 Jahren erneut eine Führerscheinprüfung von Ihnen verlangen kann, selbst wenn es bei der MPU längst zur Verjährung gekommen ist.

Bildnachweise: fotolia.com/fotofabrika, fotolia.com/icedmocha, fotolia.com/PhotoSG

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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