FAQ: MPU wegen Punkten
Wird aufgrund von 8 oder mehr Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis entzogen, können die Behörden für eine Neuerteilung die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verlangen.
Eine MPU wegen zu vieler Punkte ist mit Kosten verbunden. Wie hoch diese ausfallen, kann je nach Begutachtungsstelle variieren. Im Durchschnitt müssen Sie allerdings mit Ausgaben zwischen 350 und 500 Euro für die Begutachtung rechnen. Hinzukommen ggf. noch Kosten für einen Vorbereitungskurs, Abstinenznachweise sowie Verwaltungskosten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Ja, nach einer bestandenen MPU werden automatisch alle Punkte gelöscht, die im Fahreignungsregister (FAER) vermerkt sind.
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Punkte sind für eine MPU erforderlich?
Verkehrsverstöße, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden, können neben einem Bußgeld und ggf. einem Fahrverbot auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Diese Eintragungen ins Fahreignungsregister (FAER) haben mitunter weitreichende Konsequenzen, denn ab 8 Punkten in Flensburg gilt eine Person gemäß § 4 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist die Folge.
Wer nach dem Verstreichen der Sperrzeit seinen Führerschein zurückerhalten möchte, muss ggf. weitere Bedingungen erfüllen. Denn für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein Gutachten zur Klärung der Fahreignung verlangen – die sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Eine MPU wegen Punkten ist demnach möglich, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis auf wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften beruhte.
Ob im Einzelfall tatsächlich eine MPU wegen Punkten von der zuständigen Behörde gefordert wird, hängt unter anderem auch von der Art der Verstöße und dem Fahrverhalten ab. So müssen vor allem Fahrer, die innerhalb von kurzer Zeit 8 oder mehr Punkte gesammelt haben oder wiederholt gegen bestimmte Vorschriften verstoßen, mit einer entsprechenden Anordnung rechnen.
Übrigens! Eine MPU wegen zu vieler Punkte droht in der Probezeit in der Regel nicht. Dies liegt daran, dass für Fahranfänger in der Probezeit ein zusätzliches Bewertungssystem gilt, welches Fehlverhalten im Straßenverkehr als A- und B-Verstöße kategorisiert. Haben die Führerscheinneulinge 3 A-Verstöße, 6 B-Verstöße oder eine entsprechende Kombination angesammelt, führt dies zum Führerscheinentzug. Wann die MPU sonst noch angeordnet wird, erfahren Sie in unserem Video:
Wie läuft eine MPU wegen Punkten ab?
Eine MPU wegen Punkten setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Im Zuge der medizinischen Untersuchung soll geklärt werden, ob die Person in der körperlichen Verfassung ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Es wird somit geprüft, ob die Verkehrsverstöße ggf. auf motorische Einschränkungen, ein vermindertes Reaktionsvermögen oder andere Ursachen zurückzuführen ist.
Von größerer Bedeutung ist bei einer MPU wegen Punkten in der Regel allerdings das psychologische Gespräch. Auch dabei geht es darum, mögliche Ursachen für die Verkehrsverstöße aufzudecken. Die betroffenen Personen müssen sich dafür kritisch mit ihrem Fehlverhalten auseinandersetzen und plausibel ausführen, wie sie künftig weitere Verstöße vermeiden wollen.
Da es erforderlich ist, den Gutachter von einer Veränderung zu überzeugen, reichen pauschale Aussagen oder Ausreden nicht für eine positive Bewertung aus. Wollen Sie Ihre Chancen erhöhen, die MPU wegen Punkten zu bestehen, ist daher eine umfassende Vorbereitung sinnvoll.
Am Ende des Untersuchungstags bei einer MPU wegen Punkten erhalten die Teilnehmer vom Gutachter eine kurze Zusammenfassung ihrer Ergebnisse. Anschließend müssen sich diese etwas gedulden, bis das schriftliche Gutachten per Post zugesandt wird. Wurde die MPU wegen Punkten erfolgreich bestanden, muss das Gutachten anschließend bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.