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Gilt für Fahrzeugführer ein Nachtfahrverbot?
Egal ob auf der Autobahn oder auf der Landstraße – Verkehr verursacht Lärm. Das wird besonders dann zum Problem, wenn die viel befahrene Straße durch einen Ort verläuft oder an Ortschaften vorbeiführt. Aber nicht nur die Nähe spielt hierbei eine Rolle. Denn auch die Schwere und die Größe des Fahrzeugs tragen dazu bei, dass es schon einmal lauter werden kann.
Besonders in der Nacht kann das zu Unmut bei Anwohnern führen. Denn wenn Lkw im hohen Tempo über die Straße brausen, kann das den Bewohnern den Schlaf rauben. Aber gibt es deshalb für Pkw oder Lkw ein Nachtfahrverbot in Deutschland? Gilt dieses nur für bestimmte Fahrzeuge, beispielsweise ab einer bestimmten Größe und nur auf festgelegten Strecken? In welchem Zeitraum muss ein Nachtfahrverbot eingehalten werden? Was droht, wenn dieses missachtet wird? Welche Regelungen gibt es diesbezüglich in der Schweiz und in Österreich? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
FAQ: Nachtfahrverbot
Nein, ein generelles Fahrverbot für die Nacht existiert in Deutschland nicht. Allerdings sind streckenweise entsprechende Verbote möglich.
In der Regel handelt es sich dabei um Lkw-Fahrverbote, die insbesondere dem Lärmschutz dienen.
Was die Verkehrsregeln von Österreich und der Schweiz vorsehen, lesen Sie hier.
Gibt es ein Nachtfahrverbot für Lkw-Fahrer in Deutschland?
Da Lkw seit der Einführung der Autobahnmaut häufiger auf Strecken ausweichen, die über Landstraßen oder Bundesstraßen führen, müssen Einwohner von nahegelegenen Orten nun mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und Lärmpegel rechnen. Damit sie zumindest in der Nacht ihre wohlverdiente Ruhe haben, wäre ein Nachtfahrverbot vielerorts sicherlich sinnvoll.
Ein Fahrverbot, welches in ganz Deutschland während der Nachtstunden gilt, gibt es aber nicht. Die Entscheidung, ein solches für bestimmte Strecken zu verhängen, obliegt den einzelnen Bundesländern. Jedes Land kann demnach selbst festlegen, auf welchen Straßenabschnitten für welchen Zeitraum ein Nachtfahrverbot gilt.
Zudem kann es dieses nur für bestimmte Fahrzeuge verhängen. Betroffen sind in der Regel Lkw, die:
- entweder ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen
- oder eine zulässige Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen aufweisen.
Wann gilt das Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland? In der Regel wird hierbei ein Zeitraum von 22.00 Uhr am Vorabend bis 6.00 Uhr am Folgetag festgelegt. Den betroffenen Fahrzeugen ist es also in dieser Zeit verboten, auf den entsprechenden Strecken zu fahren.
Nächtliches Fahrverbot auch für andere Fahrzeuge?
Ist auch ein Nachtfahrverbot für Pkw, Moped oder Motorrad denkbar? Andere Fahrzeugführer müssen in der Regel nicht damit rechnen, dass sie in der Nacht auf bestimmten Strecken nicht fahren dürfen. Allerdings gibt es auch noch eine andere Bedeutung für das Nachtfahrverbot. Ist im Führerschein nämlich die Schlüsselzahl 05.01. vermerkt, bedeutet dies, dass sich der Inhaber aus medizinischen Gründen auf Fahrten bei Tageslicht beschränken muss. Bei Tag könnte hier beispielsweise heißen, dass nur eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang gefahren werden darf.
Lkw-Nachtfahrverbot in Österreich und der Schweiz
Bei unseren Nachbarn im Süden ist das Nachtfahrverbot tatsächlich einheitlicher geregelt. Das Lkw-Fahrverbot muss hier auf allen Strecken eingehalten werden. Es spielt also keine Rolle, wo Sie hier mit dem Lkw unterwegs sind.
Das Nachtfahrverbot gilt für Lkw in Österreich, wenn diese ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen besitzen. Es betrifft sowohl Lkw mit als auch ohne Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge. Das nächtliche Fahrverbot gilt von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Es gibt allerdings gewisse Ausnahmen. Lärmarme Kfz, die eine Bestätigung des Herstellers vorweisen können, sind beispielsweise vom Fahrverbot befreit. In diesem Fall befindet sich neben dem Kennzeichen auf der Vorderseite eine „L-Tafel„.
In der Schweiz gilt das Nachtfahrverbot für Lkw, die eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen aufweisen. Dieses gilt dann von 22.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Es gibt aber auch wie in Österreich gewisse Fahrzeuge, die von dem Fahrverbot ausgenommen sind, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Fahrzeuge oder solche, die dem Personentransport dienen. Außerdem kann beim Transport von gewissen Gütern wie Lebensmitteln eine Ausnahme gemacht werden.