Wie wird eine Nachtrunkbehauptung geprüft?
Wer unter Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug bedient, muss mit strengen Sanktionen rechnen. Alkoholvergehen sind keine Bagatelle, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und verheerende Auswirkungen haben kann. Sogar strafrechtliche Relevanz können Verstöße haben.
Je nach dem Kontext des Verstoßes sind dann laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) folgende Sanktionen möglich:
- Bußgeld
- Fahrverbot
- Punkte in Flensburg
- medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Freiheitsstrafe
Nicht immer werden Fahrer, die unter Alkohol ein Fahrzeug geführt haben, sofort gestellt. Kommt es erst einige Stunden nach der Fahrt zur Stellung des Beschuldigten, greift dieser nicht selten auf die sogenannte „Nachtrunkbehauptung“ zurück. Die Idee dahinter liegt in der Behauptung, man habe erst nach der Autofahrt Alkohol getrunken – also Nachtrunk betrieben. Warum Sie mit der falschen Behauptung eines Nachtrunks vorsichtig sein sollten und wie die Nachtrunk-Schwindler überführt werden können, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Nachtrunk?
Die Nachtrunk-Behauptung impliziert, ein Autofahrer habe erst nach der Fahrt Alkohol zu sich genommen. Das wird etwa dann relevant, wenn dieser beispielsweise von einem Nachbarn bei der Polizei gemeldet wurde und diese kurze Zeit später beim Beschuldigten vor der Tür steht.
Nein, mittels mehrerer Blutproben lässt sich schnell feststellen, ob ein Beschuldigter wirklich erst nach dem Fahren Alkohol getrunken hat oder doch vorher. Mehr zu dem Verfahren lesen Sie hier.
Nein, handelt es sich um eine wahre Aussage und Sie haben tatsächlich erst nach der Fahrt Alkohol getrunken, haben Sie weder Bußgeld noch Punkte in Flensburg zu befürchten.
Nachtrunk-Berechnung durch Blutuntersuchungen
Wer von der Polizei eines Alkoholverstoßes im Straßenverkehr bezichtigt wird und diesem widerspricht, muss in der Regel zunächst eine Blutprobe abgeben. Bei der Behauptung, es handle sich um Nachtrunk, wird zusätzlich 30 Minuten nach der Erstentnahme zum wiederholten Mal Blut abgenommen.
Anhand des Vergleichs der daraus ermittelten Blutalkoholkonzentration (BAK) können die Angaben zum Nachtrunk von einem Sachverständigen bestätigt oder widerlegt werden. Dabei wird vor allem die Abbaugeschwindigkeit des Alkohols im Blut untersucht. Der Abbau von Alkohol im Körper erfolgt in der Regel erst ab der dritten Stunde nach dem Konsum. Wurde der Alkohol also erst kurz vor der Blutprobe konsumiert, dürfte der Promillewert der zweiten Blutentnahme nicht geringer sein, als der der ersten.
Die Begleitstoffanalyse liefert hilfreiche Informationen
Herrscht nach dieser Untersuchung weiterhin Unsicherheit über die Glaubwürdigkeit des Betroffenen, kann eine Begleitstoffanalyse helfen, den Nachtrunk zu beweisen oder auszuschließen. Dabei kann herausgefunden werden, welche Alkoholsorten verzehrt wurden. Anhand dieser Informationen lässt der Restalkoholpegel dann Rückschlüsse auf den Zeitpunkt des Alkoholkonsums zu.
Wenn beispielsweise in der Begleitstoffanalyse lediglich der Verzehr von Bier nachgewiesen wurde, ist es unwahrscheinlich, dass innerhalb der kurzen Zeit zwischen Fahrt und Untersuchung ein hoher Promillewert entstanden ist. Stattdessen muss dann ggf. davon ausgegangen werden, dass der Betroffene über viele Stunden hinweg große Mengen von Bier getrunken hat, die sich demnach auch zur Fahrt- bzw. Tatzeit im Blut befanden. Ein Nachtrunk wäre somit ausgeschlossen.
Auch wenn der Nachtrunk in den meisten Fällen lediglich als Ausrede genutzt wird, um einer Sanktion zu entgehen, gibt es auch Fälle, in denen Autofahrer kurz nach der Fahrt hochprozentigen Alkohol zu sich genommen haben und somit tatsächlich ein Nachtrunk vorliegt.