Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Fahren ohne Nummernschild
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
810600 | Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. | 60 |
FAQ: Nummernschild verloren
Hat Ihr Kfz sein vorderes oder hinteres Kennzeichen verloren, sollten Sie dies unverzüglich beim nächstgelegenen Polizeirevier melden. Ebenso müssen Sie die Kfz-Versicherung zu informieren und anschließend bei der Zulassungsstelle neue Kennzeichen beantragen.
Gehen bei Pkw oder Motorrad Kennzeichen verloren, entstehen dadurch Kosten. Weil die Gefahr besteht, dass die Nummernschilder für eine Straftat missbraucht werden, benötigen Sie neue Kennzeichen. Außerdem muss die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere umschreiben oder neu ausstellen. Je nach Behörde sollten Sie daher Ausgaben zwischen 70 und 100 Euro einplanen.
Geht ein Nummernschild verloren, ist die Weiterfahrt gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eigentlich nicht gestattet. Können Sie im Zuge einer Polizeikontrolle glaubhaft machen, dass das Schild gerade erst abhandengekommen ist, besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Beamten ein Auge zudrücken und zumindest die kurze Fahrt nach Hause oder zur Zulassungsstelle gestatten.
Nummernschild verloren: Was ist zu tun?
Durch das Kennzeichen lässt sich ein Kfz seinem Halter zuordnen. Gleichzeitig dient das Schild als Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Dazuheißt es unter § 10 Abs. 5 FZV:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Aus diesem Grund müssen Sie umgehend handeln, wenn Sie feststellen, dass ein Nummernschild verloren gegangen ist. Zu verständigen sind vor allem:
- Polizei
- Kfz-Versicherung
- Zulassungsstelle
Haben Sie bei einem Pkw oder Motorrad das Kennzeichen verloren, sollte Sie der erste Weg zur Polizei führen. Dort können Sie mithilfe Ihres Ausweises und der Zulassungsbescheinigung Teil I den Verlust melden. Dies ist sinnvoll, weil ein Diebstahl der Nummernschilder meist nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Von der Polizei erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie anschließend bei der Zulassungsstelle benötigen.
Da grundsätzlich die Gefahr eines Kennzeichenmissbrauchs besteht, sollten Sie auch Ihre Kfz-Versicherung informieren. So stellen Sie sicher, dass etwaige Schäden, die die Täter mit Ihren Kennzeichen verursachen, nicht Ihnen zulasten gelegt werden.
Anschließend geht es zur Zulassungsstelle. Dort benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung der Polizei
- Nachweis über die gültige HU
Haben Sie nur das Kennzeichen vorne verloren, sollten Sie auch das noch vorhandene Schild mitnehmen, damit dieses entwertet werden kann. Denn geht ein Nummernschild verloren, darf die entsprechende Kombination für zehn Jahre nicht mehr zum Einsatz kommen. Sie erhalten somit neue Kennzeichen. Zudem ist es notwendig, die Fahrzeugpapiere umzuschreiben oder diese ggf. auch neu auszustellen.
Autokennzeichen verloren: Welche Kosten fallen an?
Wie zuvor bereits ausgeführt, müssen Sie, wenn ein Nummernschild verloren geht, ein neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Für die Zuteilung dieser erheben die Behörden abhängig vom Verwaltungsaufwand Gebühren von üblicherweise bis zu 60 Euro. Die Kosten können dabei je nach Wohnort variieren.
Weitere Ausgaben fallen zudem für die Herstellung der neuen Kennzeichen an. Hierfür sollten Sie üblicherweise zwischen 15 und 30 Euro einplanen. Somit belaufen sich die Kosten, wenn ein Nummernschild verloren geht, insgesamt auf 70 bis 100 Euro.
Wollen Sie sich eine bestimmte Kombination sichern, können Sie auch ein Wunschkennzeichen wählen. Für die Reservierung erheben die Zulassungsstellen zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 2,60 Euro und für die Zuteilung fallen 10,20 Euro an.
Sie sind weitergefahren, obwohl Sie ein vorderes Nummernschild verloren haben? Eine Strafe droht in diesem Fall nicht. Allerdings bewertet der Gesetzgeber dieses Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit und sieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro vor. Mitunter zeigen sich die Beamten der Polizei aber auch kulant und erlauben die Fahrt nach Hause oder zur Zulassungsstelle.