Das Ordnungswidrigkeitenrecht für Verwaltungsbehörden

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Ordnungswidrigkeitenrecht

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Deutschland

Begangene Ordnungswidrigkeit (Owi): Welches Recht greift?
Begangene Ordnungswidrigkeit (Owi): Welches Recht greift?

Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss in aller Regel mit einer Geldbuße rechnen. Durch diese soll der Verstoß gesühnt werden. Ordnungswidrigkeiten können im Baugewerbe oder auch im Steuerrecht begangen werden.

Zu den bekanntesten Verstößen, die gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert werden können, gehören allerdings Regelmissachtungen im Straßenverkehr. Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Doch wann verjähren Sanktionen gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht eigentlich? Worin unterscheiden sich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht? Wie können Sie gegen ein ungerechtfertigtes Bußgeld vorgehen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Ordnungswidrigkeitenrecht

Welche Sanktionen sieht das Ordnungswidrigkeitenrecht vor?

Grundsätzlich wird bei einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht ein Bußgeld fällig. Handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, können zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten ausgesprochen werden.

Wann verjähren Verstöße im Straßenverkehr gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht?

Die Verfolgungsverjährung tritt in aller Regel drei Monate nach dem Tattag ein, sofern die Frist nicht unterbrochen und weder ein Bußgeldbescheid erstellt noch öffentlich Klage erhoben wurde.

Worin unterscheiden sich Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht?

Im Strafrecht werden die Täter mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht bei Verstößen eine Geldbuße vor.

Welche Ordnungswidrigkeiten umfasst das Ordnungswidrigkeitenrecht?

Ordnungswidrigkeiten sind nach Angabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssten, sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden können.“

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, welches auch Teil vom Verkehrsrecht ist, umfasst insgesamt die nachfolgenden fünf Teilgebiete:

  • Ordnungswidrigkeiten gemäß Jugendschutzgesetz
  • Steuerordnungswidrigkeiten
  • Bauordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Gewerbeordnungswidrigkeiten
Gut zu wissen: Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt der Opportunitätsgrundsatz. Das heißt konkret, dass eine Verwaltungsbehörde von der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit absehen kann, wenn eine geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse dies begründen. So können Polizeibeamte zum Beispiel nur eine Verwarnung aussprechen, wenn Sie einen Verkehrsteilnehmer mit defekter Beleuchtung im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischen.

Wann tritt gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht Verjährung ein?

Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht greift das Prinzip der Verjährung.
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht greift das Prinzip der Verjährung.

Getreu nach dem Motto “Irgendwann muss auch mal gut sein“, können Verstöße gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht nicht unendlich lang verfolgt werden. In diesem Zusammenhang ist von der sogenannten Verfolgungsverjährung die Rede.

Diese soll sicherstellen, dass nach gewisser Zeit Rechtsfrieden herrscht. Für den Betroffenen bedeutet dies, dass er nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr mit Sanktionen belegt werden darf.

§ 31 Absatz 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) definiert die jeweiligen Fristen:

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,

  1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
  3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
  4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

Es muss also erst einmal eine große Zeitspanne vergehen, bis die Verfolgungsverjährung einsetzt. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bilden dabei eine Ausnahme und verjähren in aller Regel schon drei Monate nach dem Tattag, sofern kein Bußgeldbescheid erstellt oder andere Ermittlungsschritte eingeleitet wurden. Die rechtliche Grundlage diesbezüglich bildet § 26 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Welche Sanktionen sieht das Ordnungswidrigkeitenrecht vor?
Welche Sanktionen sieht das Ordnungswidrigkeitenrecht vor?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht findet im Straßenverkehr täglich Anwendung. Dabei kann es zu ganz unterschiedlichen Regelmissachtungen kommen. Dabei gibt es auch weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Parkverstöße, die nicht sofort mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Verwaltungsbehörde hat in diesem Fall die Möglichkeit, lediglich eine Verwarnung inklusive Verwarnungsgeld auszusprechen. Der Strafzettel wird in aller Regel an der Windschutzscheibe platziert. Zahlt der Parksünder diesen innerhalb einer Woche, wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass so die Gebühren und Auslagen umgangen werden können. Diese betragen mindestens 28,50 Euro und werden zusätzlich zum Bußgeld erhoben. Wer schnell zahlt, kann also deutlich sparen.

Zu den häufigsten Regelmissachtungen im Straßenverkehr, welche gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet werden, gehören die Geschwindigkeitsüberschreitungen. Nicht selten mündet überhöhtes Tempo auch in schwerwiegende Unfälle.

Wie können Temposünder überführt werden?

Damit Tempoverstöße überhaupt geahndet werden können, müssen diese erst einmal aufgedeckt werden. Blitzer und Radarfallen messen die Geschwindigkeit, mit welcher ein Verkehrsteilnehmer auf der Straße fährt.

Liege dieser Wert über der angegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung, löst das Gerät aus und fertig das sogenannte Blitzerfoto an. Anhand des Nummernschildes kann die Bußgeldstelle dann durch einen simplen Datenabgleich ermitteln, auf wen das jeweilige Kfz zugelassen ist.

Kommt der Halter auch als Fahrer infrage, erhält dieser einen Anhörungsbogen. Im nächsten Schritt erstellt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid, in welchem die verhängten Sanktionen gemäß Bußgeldbescheid aufgelistet sind.

Wie Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können

Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Einspruch zulässig.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein Einspruch zulässig.

Nicht immer messen Blitzer und Radarfallen korrekt. Um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen, erfolgt stets ein Toleranzabzug. Allerdings kann es zu so gravierenden Fehlmessungen kommen, dass dieser nicht ausreicht.

Fühlen sich Betroffene zu Unrecht einer Geschwindigkeitsüberschreitung beschuldigt, haben diese binnen 14 Tagen nach Erhalt vom Bußgeldbescheid Zeit, einen Einspruch gegen diesen einzulegen. Das Schreiben muss an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden.

Ein Anwalt ist für diesen Schritt zunächst einmal nicht vonnöten. Dieser kann allerdings hilfreich sein, wenn Sie Akteneinsicht beantragen wollen. Durch sein geschultes Auge fallen dem Rechtsbeistand Messfehler eher auf als Laien.

Wichtig: Geht Ihr Einspruch nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle ein, können Sie keine Rechtsmittel mehr gegen diesen einlegen. Der Bußgeldbescheid wird nämlich zwei Wochen nach Eingang rechtskräftig und kann somit nicht mehr angefochten werden.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht: Worin liegt der Unterschied?

Wie eingangs erwähnt, werden Ordnungswidrigkeiten als nicht sehr erhebliche Gesetzesverstöße angesehen. Straftaten sind hingegen schwerwiegende Regelverstöße, die nicht selten erhebliche Konsequenzen für Dritte verursachen.

Daher werden letztere deutlich härter sanktioniert als eine Regelmissachtung gemäß Ordnungswidrigkeitenrecht. Straftaten werden mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet, weil sie ein größeres Übel darstellen als Ordnungswidrigkeiten.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,41 von 5)
Loading ratings...Loading...