Anwohner-, blauer und oranger Parkausweis in Deutschland

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wo kann ein Parkausweis beantragt werden?

Vom Kampf um freie Parkplätze

Wo kann ein Parkausweis beantragt werden?
Wo kann ein Parkausweis beantragt werden?

Parkraum ist ein wichtiges Gut. In Deutschland kommt es nämlich häufig vor, dass nicht genug Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorhanden sind. Gerade Städte leiden unter dem großen Parksuchverkehr und versuchen diesem durch die Parkraumbewirtschaftung entgegenzuwirken.

Möchten Sie einen Parkplatz in einem kostenpflichtigen Bereich nutzen, sind Sie verpflichtet ein Parkschein zu lösen und somit für den temporären Stellplatz zu bezahlen. Menschen, die über einen Parkausweis verfügen, sind von dieser Pflicht in aller Regel ausgenommen.

Doch was genau sind Behinderten- und Anwohnerparkausweis? Wer hat einen Anspruch auf die Parkerleichterung? Wo kann ein Parkausweis überhaupt beantragt werden? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Parkausweis

Wer kann einen Parkausweis erhalten?

Einen Parkausweis für Parkflächen mit Parkraumbewirtschaftung können beispielsweise Anwohner oder Menschen mit Behinderung erhalten.

Wo muss ich den Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen?

Einen Anwohnerparkausweis können Sie beim zuständigen Bürgeramt beantragen.

Welche Vorteile bietet ein EU-Parkausweis?

Der EU-Parkausweis geht mit einigen Sonderrechten für Menschen mit Behinderung einher. Betroffene dürfen beispielsweise im eingeschränkten Halteverbot für bis zu drei Stunden parken.

Anwohnerparkausweis: Wer hat Anspruch?

Die Parkraumbewirtschaftung verfolgt in Deutschland das Ziel den Parksuchverkehr einzudämmen. Dadurch sollen die Abgasbelastung sinken, Lärm vermindert und der Verkehrsfluss gewahrt werden. Zusätzlich profitieren Anwohner, die einen entsprechenden Parkausweis beantragen.

Doch wer hat eigentlich Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis? Zunächst ist dabei zu bedenken, dass bei der Parkraumbewirtschaftung eine Einteilung in verschiedene Parkzonen vorgenommen wird. Berlin hat derer beispielsweise ganze 44.

Wohnen Sie in einer der entsprechenden Parkzonen, auf denen das Parken nur kostenpflichtig möglich ist und Sie sind dort behördlich gemeldet, haben Sie die erste Voraussetzung erfüllt, um einen Parkausweis für Anwohner zu beantragen.

Des Weiteren muss das Fahrzeug, für welches Sie den Parkausweis beantragen, auf Sie zugelassen sein und nachweislich dauerhaft genutzt werden. Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, steht der Beantragung von einem Anwohnerparkausweis nichts mehr im Wege.

Gut zu wissen: Bekommen Sie Besuch, der bei Ihnen wohnt und mit einem Kfz anreist, können Sie eine sogenannte Gästevignette für maximal vier Wochen beantragen.

Antrag auf einen Parkausweis für Anwohner stellen

Wo kann man einen Antrag auf einen Parkausweis für Anwohner stellen?
Wo kann man einen Antrag auf einen Parkausweis für Anwohner stellen?

Um den Parkausweis für Anwohner zu beantragen, müssen sich Betroffene an das zuständige Bürgeramt wenden. Der Antrag kann online, per Post oder durch eine persönliche Vorsprache gestellt werden. Dabei benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Unterschriebener Antrag auf Ausstellung vom Parkausweis für Anwohner (kann online vorab heruntergeladen werden)
  • Nachweis der Kfz-Zulassung (Ablichtung der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil1)
  • Nachweis der Meldeadresse durch Ablichtung beider Seiten des Personalausweises

Haben Sie die Unterlagen eingereicht, sollten Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen einplanen. In der Regel geht es allerdings schneller und Sie erhalten schon wenige Tage später den Parkausweis postalisch zugesendet. Dieser ist gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen.

Bedenken Sie: Für die Ausstellung von einem Anwohnerparkausweis fallen Gebühren in Höhe von 20,40 Euro an. Die Vignette ist für zwei Jahre gültig und muss kurz vor Ablauf entsprechend verlängert werden. Bei einem Fahrzeug- bzw. Kennzeichenwechsel, ersatzweiser Ausstellung abhanden gekommener Parkausweise, Zonenänderungen usw. beträgt die Gebühr für eine Neuausstellung vom Parkausweis 10,20 Euro.

Was ist ein Handwerkerparkausweis?

Handwerker und technische Dienstleister stehen häufig vor großen Problemen, wenn Sie keinen geeigneten Parkplatz finden. Schließlich müssen diese nicht selten schwere Arbeitsgeräte zum Kunden mitnehmen.

Um die Arbeit zu erleichtern, kann ein sogenannter Handwerkerparkausweis für bestimmte Parkzonen, welche zum täglichen Einsatzgebiet gehören, beantragt werden. Dieser ist bis zu zwei Jahre gültig und kann von einem Betrieb für bis zu vier Fahrzeuge beantragt werden. Die Gebühr für eine Ausstellung variiert je nach Länge der Gültigkeit vom Parkausweis.

Blauer Parkausweis für Menschen mit Behinderung (EU-Parkausweis)

Für Menschen, welche durch eine Handicap bewegungstechnisch limitiert sind, kann ein Abstellplatz fürs Kfz von großer Bedeutung werden, wenn Arztbesuche anstehen oder Besorgungen gemacht werden müssen.

Ein blauer Parkausweis für Menschen mit Behinderung kann bei der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt beantragt werden.
Ein blauer Parkausweis kann bei der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt beantragt werden.

Daher sind Menschen mit einem Handicap besonders auf Erleichterungen beim Parken angewiesen. Der Gesetzgeber räumt vielen Betroffenen daher den Anspruch auf einen Parkausweis ein. Der sogenannte „Behindertenparkausweis“ ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich wird zwischen einem orangenen und einem blauen Behindertenparkausweis unterschieden. Letzterer verschafft Anspruchsberechtigten folgende Sonderrechte:

  • Das Parken im eingeschränkten Halteverbot ist für bis zu drei Stunden erlaubt, sofern eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert wird.
  • An Stellen, an denen das Parken durch das Verkehrszeichen 314 (Parkplatz Anfang) erlaubt ist darf über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden.
  • Mit dem blauen Parkausweis für Menschen mit Behinderung dürfen Betroffene in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken.
  • Maximal drei Stunden dürfen auch Parkplätze, die eigentlich ausschließlich für Anwohner gedacht sind, genutzt werden.
  • Auch ein kostenpflichtigen Parkzonen muss kein Parkschein erworben werden..
  • In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen darf auch geparkt werden, sofern der Verkehrsfluss nicht behindert wird.
  • Das Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen“ ist erlaubt.
Wichtig: Anspruch auf den blauen EU-Parkausweis haben schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen.

Den blauen Behindertenparkausweis beantragen

Ein blauer Parkausweis für Menschen mit Behinderung kann bei der Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt beantragt werden. Kosten für die Ausstellung fallen hierbei nicht an. Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:

  • Ausgefüllter Antrag (kann bei der zuständigen Behörde angefordert werden)
  • Kopie vom Schwerbehindertenausweis
  • Kopie vom Bescheid des Versorgungsamtes
  • Kopie vom Personalausweis
  • Lichtbild (nur für den EU-Parkausweis)

Orangfarbener Parkausweis

Im Gegensatz zum blauen Parkausweis, darf mit einem orangefarbenen nicht auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz geparkt werden. Die Voraussetzungen für einen orangenen Parkausweis sind unterschiedlich zu denen für den EU-Parkausweis.

Es handelt sich dabei um einen Parkausweis, für Menschen die gleichgestellt sind. Die damit verbundenen Parkerleichterungen gelten zum Beispiel für Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen.

Ein entsprechender Antrag auf den Parkausweis kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt eingereicht werden.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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