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Grünstreifen: Das Parken kann teuer werden
Grünstreifen gehören oftmals zum Stadtbild und sorgen für eine sichtbare Abtrennung zwischen Fahrbahnen und zu Gehwegen hin. Meist sind diese Bereiche nicht nur begrünt, sondern auch bepflanzt und tragen so zur Verbesserung des Stadtklimas und der Luft bei. Aber auch Grünflächen wie Parks sind im öffentlichen Raum nicht selten. Allerdings ist Parkraum knapp und jede freie Stelle wird genutzt – ob legal oder ordnungswidriger Weise. Ist das Parken auf einer Grünfläche oder einem Grünstreifen grundsätzlich verboten oder gibt es andere Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO)?
FAQ: Parken auf Grünfläche bzw. Grünstreifen
Eine genaue Definition zum Grünstreifen bietet die StVO nicht. In der Regel wird als Grünstreifen ein Bereich im öffentlichen Verkehrsraum bezeichnet. Dieser begrünte Bereich trennt entweder Fahrbahnen voneinander oder befindet sich zwischen Geh- und/oder Radweg und der Fahrbahn. Die Grünfläche hingegen ist meist ein größerer Bereich im öffentlichen Raum, der zur Erholung dient.
Üblicherweise ist das Befahren von Grünstreifen gemäß den Verkehrsregeln untersagt. Somit ist auch das Parken auf oder im Grünstreifen nicht zulässig. Allerdings kann durch Verkehrszeichen mitunter das Parken auf dem Grünstreifen neben der Fahrbahn erlaubt sein. Im Gegensatz dazu ist beim Parken auf einer Grünfläche die StVO meist nicht anwendbar. Es gelten die Regelungen der Kommunen und Städte, da es sich um öffentliche Flächen und nicht um Verkehrsbereiche handelt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Parken Sie ordnungswidrig auf einem Grünstreifen, drohen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro. In der Tabelle erhalten Sie einen Überblick zu möglichen Sanktionen. Für ein verbotswidriges Parken auf einer Grünfläche fällt das Bußgeld je nach Region und Kommune unterschiedlich hoch aus. Es kann bis zu 25.000 Euro betragen.
Bußgelder für das Parken auf dem Grünstreifen / der Grünfläche
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
verbotenerweise den Grünstreifen benutzt | 55 EUR |
... mit Behinderung | 70 EUR |
... mit Gefährdung | 80 EUR |
... mit Unfallfolge | 100 EUR |
Bußgeldrechner für Parkverstöße
Kurz & Knapp im Video: Parken auf Grünflächen – ist das erlaubt?
Ist das Parken auf dem Grünstreifen erlaubt?
Was ist ein Grünstreifen nach StVO? Grünstreifen befinden sich in der Regel im öffentlichen Straßenraum und zählen zu den Verkehrsflächen. Für das Befahren und das Halten auf diesen gelten daher bestimmte Verkehrsregeln. Je nachdem, wo sich ein Grünstreifen befindet, können unterschiedliche Vorschriften greifen. Daher kann beispielsweise das Parken auf einem Grünstreifen vor einem Grundstück unter die Regelungen zum Seitenstreifen fallen.
In diesem Zusammenhang ist unter anderem § 12 StVO von Bedeutung. Unter Absatz 4 ist hier definiert, was beim Parken am rechten Fahrbahnrand immer zu beachten ist. Hierzu ist Folgendes bestimmt:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Üblicherweise ist ein Grünstreifen, ob als Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn oder zwischen den Fahrbahnen nicht befestigt. Im Allgemeinen es also unzulässig, auf einem Grünstreifen zu parken. Ist der Bereich zudem Teil des Rad- oder Gehwegs, ist das Parken auf dieser Grünfläche nicht erlaubt. Hier drohen dann Sanktionen für das ordnungswidrige Parken auf Geh- oder Radwegen
Befahren Sie aber beispielsweise eine solche Fläche oder parken Sie auf dem Grünstreifen, kann der Tatbestand als falsche Straßennutzung nach § 2 StVO erfüllt sein. Die unerlaubte Nutzung des Grünstreifens kann dann ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro nach sich ziehen. Ob das Parken auf dem Grünstreifen innerorts oder außerorts toleriert wird, hängt von regionalen Bestimmungen und Gepflogenheiten ab. So wird meist über das Parken auf dem Grünstreifen im Dorf eher hinweggesehen als in einer Großstadt. Darauf verlassen sollten sich Verkehrsteilnehmer jedoch nicht.
Gänzlich anders kann das aussehen, wenn Sie unerlaubt eine Grünfläche zum Parken nutzen. Besonders dann, wenn es sich um Flächen zur Erholung oder im Privatbesitz handelt.
Parken auf öffentlichen Grünflächen: Welche Regeln gelten hier?
Ist das Parken auf einer Wiese erlaubt? Erfüllt das Parken auf einer Grünfläche einen bestimmten Tatbestand? Gibt es einen Unterschied zwischen dem Parken auf öffentlichen Grünflächen und privaten? Diese Fragen stellen sich häufig dann, wenn Grünflächen entweder nicht also solche erkennbar sind oder bereits andere auf diesen parken.
Allgemein ist das Parken auf einer Grünfläche eher nicht gestattet, da es sich in der Regel um Parks oder Wiesen handelt. Diese sind meist auf Eigentum der Gemeinde und gehören nicht zum öffentlichen Straßenland, weshalb die StVO hier nicht zur Anwendung kommt. Das bedeutet jedoch nicht, dass hier keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das Parken auf einer Grünfläche ist in der Regel durch die örtlichen Bestimmungen der Gemeinden dennoch untersagt und wird entsprechend geahndet.
Allerdings unterscheiden sich die Summen teilweise erheblich. So kann ein Bußgeld für das Parken auf einer Grünfläche in Berlin mit bis zu 5.000 Euro zu Buche schlagen und in München aber schon mal bis zu 25.000 Euro kosten. Aber auch Beträge von 1.000 Euro sind regional keine Seltenheit. Wird dann das Fahrzeug abgeschleppt, kommen diese Kosten noch hinzu.
Parken Sie auf einer privaten Grünfläche, können ebenfalls Abschleppkosten drohen, wenn fürs Parken keine Genehmigung des Eigentümers vorliegt.