Parken an der Bushaltestelle: Vorschriften, Bußgeld etc.

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Parken in der Bushaltestelle: Welches Bußgeld droht?

VerstoßBußgeld in Euro
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Meter vom Haltestellenschild oder innerhalb einer Grenzmarkierung (Zickzacklinie) im Bereich der Haltestelle55
… mit Behinderung70
… mit Gefährdung80
… mit Unfall100
… länger als 3 Stunden70
… länger als 3 Stunden mit Behinderung80
… länger als 3 Stunden mit Gefährdung80
… länger als 3 Stunden mit Unfall100

FAQ: Parken vor der Bushaltestelle

Dürfen Autos an der Bushaltestelle parken?

Nein. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht an einer Bushaltestelle ein striktes Parkverbot. Dieses gilt entweder in einem Abstand von bis zu 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild oder im gesamten Bereich einer eventuell vorhandenen Zickzacklinie (Verkehrszeichen 299).

Was droht Fahrern, die zu dicht am Haltestellenschild parken?

Wer das Parkverbot an der Bushaltestelle missachtet, muss mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro rechnen. Dies gilt auch, wenn eine Zickzacklinie an der Bushaltestelle vorhanden ist und Sie auf dieser parken. Die genauen Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Ist das Parken an der Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten erlaubt?

Nein, eine solche Ausnahmeregelung existiert nicht. Dies ist nur gestattet, wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, das das Parken an der Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten explizit erlaubt.

Video: Verkehrsregeln an Haltestellen

An der Haltestelle halten – was es zu beachten gilt.
Worauf Sie als Autofahrer an Haltestellen achten müssen, erfahren Sie hier.

Parken an der Bushaltestelle: Was ist zu beachten?

Ist das Parken an einer Haltestelle erlaubt?
Ist das Parken an einer Haltestelle erlaubt?

Bushaltestellen werden je nach Ort unterschiedlich stark frequentiert. Während in vielen Großstädten meist alle 5 bis 10 Minuten ein Bus hält, kommt das in Dörfern mitunter nur zwei- oder dreimal am Tag vor. Gerade in letzterem Fall kann es durchaus verlockend sein, die freie Fläche als Parkplatz zu nutzen. Denn solange Sie den Busbetrieb nicht behindern, sollte dies doch niemanden stören, oder?

Leider doch, denn gemäß der StVO ist das Parken an einer Bushaltestelle grundsätzlich untersagt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie dabei tatsächlich einem Bus in die Quere kommen oder nicht. Sie sollten deshalb immer darauf achten, beim Parken vor einem Haltestellenschild (oder dahinter) einen Abstand von 15 Metern einzuhalten. So schreibt es die StVO vor.

Dieser Abstand gilt allerdings wohlgemerkt nur auf der Straßenseite, an der die Haltestelle liegt. Lässt es die Breite der Fahrbahn zu, ist daher das Parken gegenüber einer Bushaltestelle erlaubt – selbst wenn Sie dabei keine 15 Meter vom Schild entfernt sind.

Sonderregelung durch die Zickzacklinie

Parken an der Bushaltestelle: Eine Zickzacklinie kann den Bereich des Parkverbots markieren.
Parken an der Bushaltestelle: Eine Zickzacklinie kann den Bereich des Parkverbots markieren.

Es kann vorkommen, dass die Bushaltestelle zusätzlich mit einer Zickzacklinie auf der Fahrbahn markiert ist. Dabei handelt es sich um das Verkehrszeichen 299. Dieses zeigt bei einem bestehenden Park- oder Halteverbot an, in welchem Bereich dieses gilt.

Ist eine solche Zickzacklinie vorhanden, ist das Parken an der Bushaltestelle innerhalb des markierten Bereichs verboten. Der Abstand zum Haltestellenschild ist dann nicht mehr relevant. Die Zickzacklinie kann somit den Parkverbot-Bereich an der Bushaltestelle sowohl verkürzen als auch verlängern.

Missachten Sie die Vorschriften und parken Ihr Fahrzeug trotzdem auf der Zickzacklinie an der Bushaltestelle, kann das teuer werden. Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß Beträge zwischen 55 und 100 Euro vor.

Video: Infos zum Thema „Halten und Parken“

Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.
Mehr zum Halten und Parken erfahren Sie auch in diesem Video.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte ist seit 2017 Teil unserer Redaktion. Sie schreibt und recherchiert über Verkehrsverstöße, rechtliche Grundlagen und technische Themen. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns im Lektorat.

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