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Parken in der Bushaltestelle: Welches Bußgeld droht?
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Meter vom Haltestellenschild oder innerhalb einer Grenzmarkierung (Zickzacklinie) im Bereich der Haltestelle | 55 |
… mit Behinderung | 70 |
… mit Gefährdung | 80 |
… mit Unfall | 100 |
… länger als 3 Stunden | 70 |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 |
… länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 |
… länger als 3 Stunden mit Unfall | 100 |
FAQ: Parken vor der Bushaltestelle
Nein. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht an einer Bushaltestelle ein striktes Parkverbot. Dieses gilt entweder in einem Abstand von bis zu 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild oder im gesamten Bereich einer eventuell vorhandenen Zickzacklinie (Verkehrszeichen 299).
Wer das Parkverbot an der Bushaltestelle missachtet, muss mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro rechnen. Dies gilt auch, wenn eine Zickzacklinie an der Bushaltestelle vorhanden ist und Sie auf dieser parken. Die genauen Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Nein, eine solche Ausnahmeregelung existiert nicht. Dies ist nur gestattet, wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, das das Parken an der Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten explizit erlaubt.
Video: Verkehrsregeln an Haltestellen
Parken an der Bushaltestelle: Was ist zu beachten?
Bushaltestellen werden je nach Ort unterschiedlich stark frequentiert. Während in vielen Großstädten meist alle 5 bis 10 Minuten ein Bus hält, kommt das in Dörfern mitunter nur zwei- oder dreimal am Tag vor. Gerade in letzterem Fall kann es durchaus verlockend sein, die freie Fläche als Parkplatz zu nutzen. Denn solange Sie den Busbetrieb nicht behindern, sollte dies doch niemanden stören, oder?
Leider doch, denn gemäß der StVO ist das Parken an einer Bushaltestelle grundsätzlich untersagt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie dabei tatsächlich einem Bus in die Quere kommen oder nicht. Sie sollten deshalb immer darauf achten, beim Parken vor einem Haltestellenschild (oder dahinter) einen Abstand von 15 Metern einzuhalten. So schreibt es die StVO vor.
Dieser Abstand gilt allerdings wohlgemerkt nur auf der Straßenseite, an der die Haltestelle liegt. Lässt es die Breite der Fahrbahn zu, ist daher das Parken gegenüber einer Bushaltestelle erlaubt – selbst wenn Sie dabei keine 15 Meter vom Schild entfernt sind.
Sonderregelung durch die Zickzacklinie
Es kann vorkommen, dass die Bushaltestelle zusätzlich mit einer Zickzacklinie auf der Fahrbahn markiert ist. Dabei handelt es sich um das Verkehrszeichen 299. Dieses zeigt bei einem bestehenden Park- oder Halteverbot an, in welchem Bereich dieses gilt.
Ist eine solche Zickzacklinie vorhanden, ist das Parken an der Bushaltestelle innerhalb des markierten Bereichs verboten. Der Abstand zum Haltestellenschild ist dann nicht mehr relevant. Die Zickzacklinie kann somit den Parkverbot-Bereich an der Bushaltestelle sowohl verkürzen als auch verlängern.
Missachten Sie die Vorschriften und parken Ihr Fahrzeug trotzdem auf der Zickzacklinie an der Bushaltestelle, kann das teuer werden. Der Bußgeldkatalog sieht für einen solchen Verstoß Beträge zwischen 55 und 100 Euro vor.
Kann ich mit Behindertenausweis kurzfristig in Bustasche parken
Frage:
Wie darf man AN einer Zickzacklinie parken?
So, dass die Stoßstange am Begrenzungbeginn ist, oder die Vorderreifen und somit ein geringer Teil des Fahrzeugs quasi auf der Zickzacklinie steht ?
Ist bei uns immer ein Diskussionspunkt.
Eine fachkundige Antwort dazu wäre toll.
DANKE
Grüße
Schmid