Inhaltsverzeichnis
Parken in 2. Reihe – Dieses Bußgeld droht!
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Unzulässig zum Parken die zweite Reihe nutzen | 55 | |
… dabei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht | 80 | 1 |
… dabei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht | 90 | 1 |
… dabei Unfall verursacht | 110 | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 | 1 |
… länger als 15 Minuten und dabei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verursacht | 90 | 1 |
FAQ: Parken in zweiter Reihe gemäß StVO
Das Parken in zweiter Reihe ist für fast alle Fahrzeuge verboten. Einzige Ausnahme bilden Taxis. Diese dürfen in der zweiten Reihe parken, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Dabei müssen die Fahrer jedoch darauf achten, dass sie keine Behinderung für den restlichen Verkehr darstellen.
Nein, auch der Gebrauch des Warnblinklichts berechtigt Sie nicht zum Parken in zweiter Reihe. Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur beim Abschleppen eingeschaltet werden oder wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam machen möchten. Das Parken in zweiter Reihe rechtfertigt den Einsatz des Warnblinklichts hingegen nicht.
Parken in zweiter Reihe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht ein Bußgeld zwischen 55 und 110 Euro nach sich. Wenn Sie länger als 15 Minuten parken oder mindestens eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer verursachen, kommt obendrein ein Punkt in Flensburg hinzu.
Zweite Reihe zum Parken nutzen? Das kann teuer werden
Gemäß § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken der rechte Fahrbahnrand oder der rechte Seitenstreifen zu nutzen. Innerhalb geschlossener Ortschaften befinden sich hier oft sogar extra angelegte Parkstreifen, wo Sie Ihr Fahrzeug abstellen dürfen.
Doch was ist, wenn der rechte Fahrbahnrand zugeparkt ist und sich weit und breit keine freie Lücke finden lässt? Dann kommt so mancher Autofahrer auf die Idee, seinen Pkw kurzerhand einfach links neben die Reihe parkender Fahrzeuge zu stellen – also mitten auf die Fahrbahn. Dieses Verhalten wird als „Parken in zweiter Reihe” bezeichnet und vor allem dann praktiziert, wenn der Fahrer nur eine kurze Erledigung tätigen will, um zum Beispiel schnell etwas beim Bäcker zu kaufen oder irgendwo etwas abzuliefern.
Doch selbst wenn es nur wenige Minuten dauern sollte: Das Parken in zweiter Reihe ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Denn wenn Sie mit Ihrem Auto mitten auf der Fahrbahn stehen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie andere Verkehrsteilnehmer behindern. Im schlimmsten Fall kommt niemand an Ihrem Fahrzeug vorbei, weil die Straße zu schmal oder der Gegenverkehr zu dicht ist.
Darum zieht das Parken in zweiter Reihe mindestens 55 Euro Bußgeld nach sich. Und wenn die Standzeit länger als 15 Minuten beträgt oder Ihr abgestelltes Fahrzeug mindestens eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt, kommt sogar ein Punkt in Flensburg hinzu.
Unterschied zwischen Halten und Parken
Neben dem Parken in zweiter Reihe ist auch das Halten in zweiter Reihe in der Regel untersagt, wobei Letzteres oft trotzdem geduldet wird, wenn dadurch keine Behinderung entsteht. Der Unterschied zwischen den beiden Sachverhalten ist Folgender:
- Beim Halten dürfen Sie Ihr Fahrzeug für maximal 3 Minuten abstellen und dieses außerdem nicht verlassen. Sie müssen also immer in der Lage sein, Ihr Fahrzeug sofort wegzufahren, sollte dies erforderlich sein.
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug für länger als 3 Minuten ab oder entfernen Sie sich vom Fahrzeug, gilt dies als Parken.
Ausnahmeregelung: Für Taxis ist das Parken in zweiter Reihe erlaubt
Es gibt einen Fahrzeugtypen, der ausnahmsweise doch in der zweiten Reihe parken darf: das Taxi. So legt es § 12 Abs. 4 StVO fest. Allerdings ist auch dieses Privileg an Bedingungen geknüpft. So dürfen sich Taxifahrer keineswegs stundenlang in die zweite Reihe stellen, sondern nur um Fahrgäste aus- oder einsteigen zu lassen. Obendrein dürfen sie keine Behinderung für den restlichen Verkehr darstellen, weshalb das Parken in zweiter Reihe für sie nur erlaubt ist, wenn die aktuelle Verkehrslage es zulässt.
Missachtet ein Taxifahrer diese Bedingungen, drohen ihm die gleichen Bußgelder und Punkte wie „normalen” Autofahrern.