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Gibt es ein Bußgeld fürs Parken ohne Parkschein?
Das Parken ohne Parkschein steht unter Strafe in Deutschland. Sobald die Parkfläche im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung nur gegen eine Parkgebühr genutzt werden darf, muss ein entsprechender Parkschein am Automaten gezogen werden. Doch wie viel kostet das Parken ohne Parkschein? Unser Ratgeber liefert die Antwort und erläutert, warum diese Ordnungswidrigkeit nicht mit einem Buß-, sondern einem Verwarnungsgeld sanktioniert wird.
Bußgeldrechner: Parken und Halten
Bußgeldtabelle zum Parken ohne Parkschein
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
113120 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit. | 20 |
113121 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 30 Minuten. | 25 |
113122 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 1 Stunde. | 30 |
113123 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 2 Stunden. | 35 |
113124 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 3 Stunden. | 40 |
113140 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. | 20 |
113141 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 30 Minuten. | 25 |
113142 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 1 Stunde. | 30 |
113143 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 2 Stunden. | 35 |
113144 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 3 Stunden. | 40 |
113150 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 |
113151 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 |
113152 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 |
113153 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 |
113154 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 |
FAQ: Parken ohne Parkschein
Die Verwarngelder liegen üblicherweise zwischen 20 und 40 Euro. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie teuer das Parken ohne Parkschein werden kann.
Ja. Das Halten ist auch ohne gültigen Parkschein für ein paar Minuten gestattet.
Verfügen Sie über einen Behinderten- oder Anwohnerparkausweis, müssen Sie in aller Regel keinen Parkschein ziehen.
Was kostet das Parken ohne gültigen Parkschein?
Gerade in großen deutschen Städten wird vermehrt auf die Parkraumbewirtschaftung gesetzt, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage bezüglich der Parkplätze zu schaffen. Sobald eine Parkzone „bewirtschaftet“ wird, muss in aller Regel eine Parkgebühr entrichtet werden.
Wird diese nicht bezahlt, gibt es eine Strafe für das Parken ohne Parkschein. Da es sich um einen Parkverstoß handelt, wird hierbei allerdings in aller Regel kein Bußgeld fällig. Auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot sind nicht zu befürchten.
Als Strafe bei Parken ohne Parkschein wird ein Verwarnungsgeld ausgesprochen. Dessen Höhe richtet sich danach, wie lange Sie parken. Haben Sie den Parkschein einfach vergessen oder bewusst nicht gelöst, wird zunächst ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Allerdings kann sich dieses erhöhen, wenn die Mitarbeiter vom Ordnungsamt den betreffenden Wagen bei einem erneuten Kontrollgang immer noch ohne Parkschein vorfinden. So kann eine Übertretung der Parkzeit von über drei Stunden 30 Euro kosten.
Kann die Ordnungswidrigkeit Parken ohne Parkschein zum Abschleppen führen?
Grundsätzlich kann das Parken ohne Parkschein auch dazu führen, dass das Kfz abgeschleppt wird. Allerdings muss hierbei stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Steht das Fahrzeug allerdings mehrere Tage auf demselben Stellplatz, kann das Abschleppunternehmen schon einmal beauftragt werden. Die Kosten muss der Fahrzeughalter in vollem Umfang selbst tragen.
Strafzettel fürs Parken ohne Parkschein erhalten
Haben Sie den Parkschein vergessen und wurden dabei erwischt, finden Sie in aller Regel einen Strafzettel unter dem Scheibenwischer an Ihrer Windschutzscheibe. In diesem wird das Verwarnungsgeld mitgeteilt.
Zudem findet sich auf dem Knöllchen der Hinweis, dass Sie das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche bezahlen können, um zu verhindern, dass ein Bußgeldverfahren für das Parken ohne Parkschein eingeleitet wird.
Wird erst einmal ein Bußgeld für das Parken ohne den Parkschein erhoben, kommt die Ordnungswidrigkeit den Betroffenen deutlich teurer zu stehen. Für das Bußgeldverfahren werden nämlich Gebühren in Höhe von mindestens 25 Euro erhoben. Zusätzlich ist eine Pauschale von 3,50 Euro für die Zustellung vom Bußgeldbescheid zu entrichten. Es gilt also: Wer schnell zahlt, kann viel Geld sparen.
Ist das Halten ohne Parkschein erlaubt?
Oft wird eine Stellfläche in einer Parkzone nur kurz zum Be- und Entladen oder für das Einsammeln einer Bekannten genutzt. Viele Betroffene fragen sich dann, ob es erlaubt ist, im Auto zu sitzen, ohne einen Parkschein zu lösen. Die Antwort auf diese Frage liefert § 13 Absatz 4 Straßenverkehrsordnung (StVO):
Einrichtungen und Vorrichtungen zur Überwachung der Parkzeit brauchen nicht betätigt zu werden
- beim Ein- oder Aussteigen sowie
- zum Be- oder Entladen.
Das Verwarnungsgeld fürs Parken ohne Parkschein nicht bezahlen
Haben Betroffene vergessen den Parkschein zu lösen oder schlicht nicht mitbekommen, dass es sich um eine Zone mit Parkraumbewirtschaftung handelt, wollen viele den Strafzettel zunächst nicht bezahlen.
Wie bereits erwähnt, kann dies aber am Ende deutlich teurer werden. Es ist in aller Regel nur sinnvoll das Bußgeldverfahren abzuwarten, wenn Sie zu Unrecht einen Strafzettel für das Parken ohne Parkschein erhalten haben.
Denn nur gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Bei einem Strafzettel ist dies nicht möglich, da es sich hierbei um ein freiwilliges Angebot handelt, durch welches Betroffene Geld sparen können, indem sie das Bußgeldverfahren vermeiden.
Wann müssen Sie einen Parkschein lösen?
Beim Parken ohne Parkschein gilt der Grundsatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Daher können Sie auch mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert werden, wenn Sie gar nicht absichtlich kein Parkticket gelöst haben, § 13 Absatz 1 StVO definiert, wann Sie einen Parkschein am Automaten kaufen müssen:
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). […]
Ist also ein Parkautomat vorhanden bzw. weisen Schilder auf eine Parkraumbewirtschaftung hin, müssen Sie auch ein Ticket lösen. Sollte der Parkscheinautomat nicht funktionieren, brauchen Sie nicht zu bezahlen. Allerdings müssen Sie Ihre Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen und sich an die zulässige Höchstparkdauer halten.
Wer darf ohne Parkschein parken?
Es kann aber auch vorkommen, dass die Mitarbeiter von einer Strafe absehen, wenn kein Parkschein vorhanden ist. Es gibt nämlich Personengruppen, die keine Parkgebühr entrichten müssen. Dazu gehören beispielsweise Inhaber von einem EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung.
Um diesen die Fortbewegung so leicht wie möglich zu gestalten, berechtigt der Parkausweis nicht nur zum Parken auf Behindertenparkplätzen, sondern befreit die Betroffenen auch von der Pflicht, die Parkgebühr bezahlen zu müssen.
Auch Anwohner müssen nicht unbedingt immer einen Parkschein ziehen, wenn Sie einen Parkplatz vor der Haustür nutzen. Diese haben die Möglichkeit, den sogenannten Anwohnerparkausweis zu beantragen.
Dieser wird ausgestellt, wenn der Betroffene in einer bewirtschafteten Parkzone wohnt und ein Kfz auf ihn zugelassen ist. Gegen eine Gebühr von circa 20 Euro wird der Parkausweis für Anwohner ausgestellt. Dieser ist zwei Jahre gültig und dient als Nachweis, dass die Parkgebühr entrichtet wurde.
bis wann muß man den fahrschein ziehen auch nachts???