Unfall im Parkhaus: Richtig reagieren ist das, was zählt!
Bei Parkplatzmangel in den meisten Großstädten freuen sich viele Autofahrer über einen Stellplatz im Parkhaus oder in der heimischen Tiefgarage. Das Fahrzeug ist geschützt und wartet sicher auf den Besitzer bis zur nächsten Ausfahrt.
Dass Parkhäuser in vielen Fällen allerdings sehr eng gebaut sind, ist kein Geheimnis. Ein Parkhausunfall ist deshalb in einigen Fällen schnell passiert. Wie Sie sich und andere Unfallbeteiligte nach solch einem Malheur verhalten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
FAQ: Parkhausunfall
In Parkhäusern gelten üblicherweise die Regelungen der StVO und die darin definierten Vorschriften zum Verhalten bei einem Unfall.
Vorgeschrieben ist dies nur bei Unfällen mit Personenschäden und hohen Sachschäden. Bei einem Blechschaden können Sie sich auch ohne die Beamten mit dem Unfallgegner einigen.
Nein, auch bei einem Parkschaden müssen Sie auf das Erscheinen des Geschädigten warten oder alternativ dazu die Polizei benachrichtigen.
Inhaltsverzeichnis
Vorschriften im Parkhaus
Wie bei jeder anderen Straße die Straßenverkehrsordnung (StVO) greift, gibt es auch bei einem Parkplatz im Freien und in einem Parkhaus bestimmte Verhaltensregeln. Das bedeutet beispielsweise, immer gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen und die Verständigungspflicht zu beachten. Auch eventuell vorhandene Schilder müssen hier berücksichtigt werden! Die Regel „rechts vor links“ findet hierbei nicht immer Anwendung.
Auch einige Autofahrer sind mit den Gegebenheiten eines Parkhauses nicht sehr vertraut. Um also einen Parkhausunfall zu vermeiden, ist langsames Fahren hier sehr wichtig. Dabei sollten Sie immer bremsbereit und vorsichtig unterwegs sein. Achten Sie hierbei auch auf ein- und ausparkende Fahrzeuge. Nicht selten versperren andere parkende Autos dem Fahrer hier die Sicht, weshalb er sie nicht wahrnimmt. Umso vorausschauender sollten Sie also handeln.
Verhalten nach einem Unfall in der Tiefgarage
Im Allgemeinen gelten auch in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage dieselben Regeln, wie bei einem Verkehrsunfall auf offener Straße. Ist ein Autofahrer zu rasch unterwegs oder war er kurz unaufmerksam, kann es schnell zu einem Blech- oder auch Personenschaden kommen.
Achtung: Ist es in der Tiefgarage zu einem Unfall mit größerem Blechschaden gekommen oder sind sich die Unfallbeteiligten nicht einig hinsichtlich der Beantwortung der Schuldfrage, ist anzuraten, die Polizei zu verständigen.
Die Polizeibeamten nehmen dann auch bei einem Parkhausunfall alle wichtigen Details in ein Unfallprotokoll auf. Sind Zeugen vorhanden, werden diese ebenso zum Unfall befragt.
Sind Personen zu Schaden gekommen, muss bei einem Parkhausunfall immer die Polizei gerufen oder der Notruf gewählt werden. Doch egal ob Blech- oder Personenschaden: Sie sollten niemals einfach wegfahren, denn das gilt als Fahrerflucht!
Bei kleineren Blechschäden sollten Sie:
- die Personalien und
- Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner austauschen.
Nach dem Parkhausunfall: Alles Wichtige der Versicherung melden!
Waren Sie oder Ihr Unfallgegner zu schnell unterwegs oder haben Sie sich mit den Abständen in einer Parklücke etwas verschätzt, muss immer eine Schadensmeldung bei der Versicherung eingereicht werden.
Bei Uneinigkeiten hinsichtlich der Klärung der Schuldfrage, müssen sich die Versicherungen beider Parteien anderweitig einigen, wie etwa bei festgestellter Teilschuld die Kosten auf beide Streitpartner aufzuteilen. Oftmals ist nämlich nicht genau festzustellen, wer die Schuld am Parkhausunfall trägt. Polizeiliche Ermittlungen können hier etwas Licht ins Dunkel bringen.