Parkplatz freihalten: Was ist erlaubt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Kampf um die Parklücken

Dürfen Fußgänger einen Parkplatz freihalten oder drohen dafür Sanktionen?
Dürfen Fußgänger einen Parkplatz freihalten oder drohen dafür Sanktionen?

Einen Parkplatz direkt vor der eigenen Haustür wünschen sich bestimmt die meisten Autofahrer. Denn so lässt sich der Wocheneinkauf besonders komfortabel in die eigenen vier Wände tragen. Gerade in Städten ist ein solcher Stellplatz unter Umständen aber so selten wie ein Sechser im Lotto. Daher wird dem eigenen Glück manchmal etwas auf die Sprünge geholfen, zum Beispiel in dem ein Roller, Mülltonnen oder andere Gegenstände die heißgeliebte Parklücke zeitweise freihalten.

Doch darf man einen Parkplatz überhaupt freihalten? Was gilt im Falle eines Umzugs? Müssen Fußgänger mit Sanktionen rechnen, wenn sie einen Stellplatz blockieren und somit das Parken verhindern? Und wie können sich Autofahrer wehren, wenn Dritte einen Parkplatz freihalten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Parkplatz freihalten

Ist es erlaubt, eine Parklücke freizuhalten?

Handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz, steht dieser grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Daher ist es nicht erlaubt diesen zu blockieren, damit ein Freund oder Verwandter dort parken kann.

Drohen für das Freihalten Sanktionen?

Die verantwortlichen Personen müssen ggf. mit einem Verwarngeld rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ggf. sogar der Tatbestand der Nötigung vorliegen.

Besteht die Möglichkeit einen Parkplatz zeitweise zu reservieren?

Steht zum Beispiel ein Umzug an, können Sie dafür ein Halteverbot bei der zuständigen Behörde beantragen.

Parklücke blockieren: Was sagt der Gesetzgeber?

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr basiert vor allem auf der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Parteien. So heißt es in § 1 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Aus diesem Auszug lässt also schließen, dass Fußgänger keinen Parkplatz freihalten dürfen. Denn dies würde dazu führen, dass Autofahre bei ihrer Suche nach einer geeigneten Parklücke behindert werden. Gleiches gilt auch, wenn etwaige Gegenstände auf einem Parkplatz gestellt werden, um diesen zu blockieren.

Übrigens! Autofahrer dürfen sich grundsätzlich wehren, wenn Personen einen angestrebten Parkplatz blockieren. Hierbei gilt es, aber auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. So ist das Hineinfahren in die Lücke und das Herausdrängen des Fußgängers laut einem Urteil des OLG Naumburg vom 26.05.1997 (Az. 2 Ss 54/97) zulässig, solange dies langsam und mit regelmäßigen Stopps erfolgt. Zudem ist bei einer solchen Notwehr eine erhebliche Gefährdung der Person zu vermeiden. Die Androhung von Gewalt gilt hingegen laut einem Urteil vom BayObLG (Az. 2St RR 239/94) als nicht angemessen. Stattdessen kann dieses Vorgehen, gegen Personen, die einen Parkplatz freihalten, als Nötigung gewertet werden.

Müssen Personen, die einen Parkplatz freihalten, mit einer Strafe rechnen?

Parkplatz freihalten: Erlaubt ist ein solches Vorgehen nicht, meist droht aber nur ein Verwarngeld.
Parkplatz freihalten: Erlaubt ist ein solches Vorgehen nicht, meist droht aber nur ein Verwarngeld.

Wie zuvor ausgeführt, ist es Fußgängern nicht erlaubt, eine Parklücke zu blockieren und diese damit für Angehörige oder Freunde freizuhalten. Daher müssen Personen, die ein solches, unzulässiges Verhalten an den Tag legen, mit Sanktionen rechnen.

Dabei sieht der Bußgeldkatalog für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO ein Verwarngeld vor. Belästigen Fußgänger dadurch, dass sie eine Parklücke freihalten, Andere, liegt dieses bei 10 Euro. Liegt eine Behinderung vor, erhöht sich die Geldsanktion auf insgesamt 20 Euro.

Darüber hinaus besteht grundsätzlich aber auch die Möglichkeit, dass Passanten, die einen Autofahrer daran hindern, in eine Parklücke zu fahren, mit einem Verfahren wegen Nötigung rechnen müssen. Diese Straftat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Parkplatz freihalten für den Umzug: Welche Möglichkeiten bestehen?

Damit die Möbelanlieferung problemlos über die Bühne geht und Sie Ihre Kisten nicht weiter als unbedingt nötig schleppen müssen, gibt es zum Beispiel bei Umzügen auch legale Möglichkeiten, mit denen Sie einen Parkplatz freihalten können. So besteht in der Regel die Option, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein mobiles Halteverbot zu beantragen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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