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Wenn die Parkzone bewirtschaftet wird
Deutschland verfügt über eine gute Infrastruktur mit einem gut ausgebauten Netz an Straßen und Autobahnen. Daher nutzen immer noch viele Menschen Kraftfahrzeuge um den Weg zur Arbeit, zum Supermarkt oder zu Bekannten zu fahren.
Am Zielort angekommen, stehen die Betroffenen aber häufig vor dem Problem, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Hierbei soll die sogenannte Parkraumbewirtschaftung, die in Berlin und vielen anderen großen Städten Anwendung findet, Abhilfe schaffen.
Doch welche Regeln gelten auf den in Berlin eingerichteten Parkzonen? Wird die Parkraumbewirtschaftungszone in der StVO erwähnt? Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie fällige die Parkgebühr nicht bezahlen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend über die rechtlichen Vorgaben.
FAQ: Parkraumbewirtschaftung
Es handelt sich dabei um Parkzonen, in welchen Sie einen Parkschein ziehen und somit eine Parkgebühr entrichten müssen.
Hier erfahren Sie, wozu die Parkraumbewirtschaftung in Berlin konkret dient.
Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld sanktioniert werden kann.
Wozu dient in Berlin die Parkraumbewirtschaftung?
Viele Betroffene empfinden die Parkraumbewirtschaftung als Schikane und Geldschneiderei der jeweils zuständigen Behörde. Das die jeweilige Stadt von den Einnahmen profitiert, ist unstrittig. Allerdings verfolgt die Bewirtschaftung der Parkraumzonen in Berlin und Co. noch weitere Ziele.
Gerade in der Großstadt ist die Parkplatzsuche ein häufiges Problem, was zu sogenanntem Parksuchverkehr führt. Dieser behindert den nachfolgenden Verkehr. Durch die Parkraumbewirtschaftung soll ein effizientes Parken ermöglicht werden. Dadurch lässt sich nämlich das Angebot ein Stück weit auf die Nachfrage abstimmen.
Ein reduzierter Parksuchverkehr hat zudem den Vorteil, dass die Schadstoffbelastung reduziert wird. Zudem wird der Lärm vermindert. Durch diese beiden Faktoren sorgt die Parkraumbewirtschaftung für eine bessere Umweltverträglichkeit.
Wer profitiert noch vom bewirtschafteten Parkraum in Berlin?
Es gibt noch eine weitere Personengruppe, die von der Parkraumbewirtschaftung profitieren soll: Anwohner. Diese genießen nämlich Sonderrechte, was die Parkzone, welche sich im Wohngebiet befindet, angeht.
Anwohner müssen nicht jedes Mal den Parkautomat nutzen, wenn sie ihr Kfz in Nähe zur Wohnung abstellen. Ein sogenannter Anwohnerparkausweis macht den Parkschein überflüssig. Dieser kann beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden. In Berlin wird eine Gebühr von circa 20 Euro dafür fällig. Der Anwohnerparkausweis ist dann zwei Jahre gültig und berechtigt zum kostenlosen Parken in der jeweiligen Parkzone.
Parkgebühren am Parkscheinautomat nicht gezahlt: Diese Konsequenzen drohen
Nicht immer denken Kfz-Fahrer daran, etwas Kleingeld für den Parkautomaten einzustecken. Wer dann einfach keinen Parkschein zieht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. § 13 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert:
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. […]
Sie sind also verpflichtet, einen entsprechenden Parkschein zu lösen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro vor. Doch Vorsicht: Überschreiten Sie die Parkdauer wesentlich, kann es teurer werden. Bei einer Überschreitung von mehr als drei Stunden werden 40 Euro fällig.