Parkschaden: Wenn das Ein- und Ausparken schiefgeht

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie ist sich nach einem Parkschaden zu verhalten?

Wie handeln Sie richtig nach einem Parkplatzunfall?

Parkschaden mit Fahrerflucht: Hierfür kann eine Freiheitsstrafe drohen.
Parkschaden mit Fahrerflucht: Hierfür kann eine Freiheitsstrafe drohen.

Heutzutage ist fast jede Innenstadt von Parkplatzmangel betroffen. Da versucht der ein oder andere Fahrer, selbst die kleinste Lücke als Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug zu nutzen.

Leider passiert es gar nicht so selten, dass sich betroffene Autofahrer dabei ziemlich verschätzen. Schnell ist auf diese Weise ein Parkunfall passiert.

Wie reagiert der Unfallverursacher nun richtig? Muss er beim Fahrzeug bleiben, bis der unfreiwillige Unfallgegner dort erscheint? Ist er verpflichtet, die Polizei zu verständigen? Was zu tun ist bei einem Parkschaden, erläutert Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Parkschaden

Wann ist von einem Parkschaden die Rede?

Hierbei handelt es sich um den Schaden, der an einem parkenden Fahrzeug entstanden ist. Dieser kann zum Beispiel die Folge eines Rangierunfalls sein.

Muss ich die Polizei bei einem Parkunfall verständigen?

Als Unfallverursacher sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Geschädigten zu informieren und mit diesem die Personalien auszutauschen. Ist dieser nicht vor Ort und taucht auch nach einiger Wartezeit nicht auf, ist eine Meldung bei der Polizei notwendig.

Welche Konsequenzen kann das unerlaubte Entfernen vom Unfallort haben?

Was bei einer Fahrerflucht droht, lesen Sie hier.

Video: Parkschaden – was nun?

Video: Was ist zu tun, wenn Sie ein geparktes Auto beschädigt haben?
Video: Was ist zu tun, wenn Sie ein geparktes Auto beschädigt haben?

Parkschaden: Was tun, wenn Sie gegen ein anderes Fahrzeug gestoßen sind?

Kam es durch Fehleinschätzungen oder auch Ablenkung zu einem Unfall beim Aus- oder Einparken, ist das A und O, dass Sie den Unfallort nicht einfach verlassen, wenn der Unfallgegner nicht dort sein sollte. Anderenfalls begehen Sie beim entstandenen Parkschaden nämlich Fahrerflucht!

Sie sind als Unfallverursacher verpflichtet, mit dem Geschädigten Ihre persönlichen Daten auszutauschen, damit Sie den Parkschaden melden können und eine Schadensregulierung bei der Versicherung stattfinden kann. Einen Zettel am Fahrzeug zu hinterlassen, reicht dabei entgegen der weit verbreiteten Meinung nicht aus.

Unfall auf dem Parkplatz: „Wer zahlt jetzt?“, fragen sich viele Verkehrsteilnehmer.
Unfall auf dem Parkplatz: „Wer zahlt jetzt?“, fragen sich viele Verkehrsteilnehmer.

Auch wenn Parkplatzunfälle sehr ärgerlich sind, so sollte der Unfallverursacher dazu stehen. Ein Unfall beim Parken ist schließlich kein Weltuntergang und hat in den meisten Fällen nur recht geringe Blechschäden zur Folge.

Warten Sie also eine halbe Stunde am Unfallort auf den Besitzer des beschädigten Kfz. Doch auch danach dürfen Sie nicht einfach nach Hause fahren. Denn auch das würde als Fahrerflucht nach einem Parkschaden gelten.

Da Sie in der Pflicht stehen, dem Geschädigten Ihre Versicherungsdaten mitzuteilen, müssen Sie bei erfolglosem Warten, entweder die Polizei rufen oder selbst das Polizeirevier aufsuchen. Diese leitet die Daten dann an den Geschädigten weiter.

Parkschaden: Anzeige bei der Versicherung

Auf jeden Fall müssen Sie bei einem Unfall auf dem Parkplatz den entstandenen Parkschaden am Auto der Versicherung melden werden – und zwar vom Unfallverursacher. Dessen Haftpflichtversicherung kommt nämlich für die Schäden am Wagen des Geschädigten auf.

Im Zweifel sollte immer die Polizei gerufen werden. Der ein oder andere Geschädigte hat so nämlich schon die falschen Daten vom Unfallverursacher bekommen und ist letzten Endes selbst auf den Kosten vom Parkschaden sitzen geblieben. Mit der Polizei sind Sie auf der sicheren Seite.

Welche Strafe droht für Fahrerflucht bei einem Parkschaden?

Fahrerflucht liegt im strafrechtlichen Bereich. Laut § 142 StGB (Strafgesetzbuch) ist der offizielle Begriff dafür „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Passiert Ihnen beim Parken ein Unfall und Sie begehen Fahrerflucht, sollten Sie zunächst mit drei Punkten auf Ihrem Flensburger Punktekonto rechnen.

Alles Weitere hängt vom jeweiligen Fall ab. Für einen Parkschaden mit Fahrerflucht kann die Strafe bei einer Geldbuße anfangen und bis hin zu einer Freiheitsstrafe führen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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