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Parkplätze mit zeitlicher Beschränkung
Gerade in Städten kann die Suche nach einem geeigneten Parkplatz Autofahrer an den Rand der Verzweiflung bringen, denn mit unter gilt es etliche Runden um den Block zu drehen. Um verschiedenen Fahrzeugführern das Abstellen ihres Fahrzeugs zu ermöglichen, ist gerade in der Nähe von Einkaufsstraßen und auf öffentlichen Parkplätzen die Parkdauer oft zeitlich begrenzt. Dabei dokumentiert die Parkscheibe ggf. ihre Ankunftszeit.
Bußgeldtabelle: Parken ohne Parkscheibe
Tatbestand | Bußgeld (€) |
---|---|
Sie haben die Parkscheibe vergessen bzw. nicht gut sichtbar ausgelegt, obwohl ein Verkehrszeichen die Verwendung anordnete. Die Zeitüberschreitung betrug | |
… bis zu 30 Minuten. | 20 |
… mehr als 30 Minuten. | 25 |
… mehr als 1 Stunde. | 30 |
… mehr als 2 Stunden. | 35 |
… mehr als 3 Stunden. | 40 |
Welchen Zweck erfüllt die Parkscheibe?
Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz gleicht unter Umständen der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen. Um sicherzustellen, dass verschiedene Autofahrer eine Stellfläche nutzen können, ist die Parkdauer daher ggf. zeitlich begrenzt. Damit auch ein Nachweis der Ankunftszeit vorliegt, schreibt in der Regel ein Verkehrszeichen eine Parkscheibe vor.
Doch wo muss die Parkscheibe im Auto liegen? Gibt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Vorschriften für Farbe und Design? Ist eine elektronische bzw. mitlaufende Parkscheibe in Deutschland erlaubt? Und was kostet das Parken ohne entsprechende Parkscheibe gemäß Bußgeldkatalog? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Parkscheibe
Das Aussehen der Parkscheibe ist genau definiert und muss zum Beispiel blau sein. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie hier.
Parken Sie Ihr Fahrzeug, runden Sie bei der Parkscheibe die Ankunftszeit zur nächsten halben bzw. vollen Stunde auf.
Der Bußgeldkatalog sieht mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro vor, welches je nach Parkdauer ansteigt. Die konkreten Sanktionen zeigt diese Tabelle.
Video: Informationen zur Parkscheibe
Weitere Ratgeber zur Parkscheibe
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:
Gesetzliche Vorgaben zur Parkscheibe
Wer eine neue Parkscheibe erstehen möchte, hat nicht selten die Qual der Wahl. Denn im Einzelhandel können Sie die verschiedensten Modelle wählen: In Blau, Pink oder Grün, mit einem lustigen Aufdruck oder der Zusatzfunktion als Eiskratzer. Der Phantasie sind hierbei kaum Grenzen gesetzt. Doch sind diese Versionen überhaupt zulässig?
Laut Straßenverkehrsordnung gilt eine Parkscheibe als Verkehrszeichen, weshalb es für ihr Aussehen konkrete Vorgaben gibt. So gelten gemäß Anlage 3 StVO verbindliche Angaben zu den Maßen und der Farbgestaltung der Parkscheibe. Denn hierbei handelt es sich um ein blaues Rechteck, welches 15 cm hoch und 11 cm breit ist. Außerdem muss die Drehscheibe zur Angabe der Ankunftszeit über eine Einteilung in volle und halbe Stunden verfügen. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber auch die Verwendung konkreter Schriftarten für den Aufdruck der Parkscheibe vor. Diese müssen DIN 1451 entsprechen.
Es zeigt sich, dass das Aussehen der Parkscheibe genau definiert ist und kaum Raum für kreative Gestaltungsideen lässt. Beachten Sie zudem, dass bei der Verwendung eines unzulässigen Modells ein Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe folgen kann.
So genau es die Gesetze bei der Optik der Parkscheibe nehmen, so schwammig sind die Vorschriften für das Platzieren ebendieser. Denn gemäß § 13 StVO muss das jeweilige Fahrzeug über „eine von außen gut lesbare Parkscheibe“ verfügen. Wo genau Sie diese positionieren, steht Ihnen grundsätzlich frei. Allerdings sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht dazu verpflichtet, nach der Parkscheibe zu suchen. Daher empfiehlt sich die Auslegung auf dem Armaturenbrett.
Übrigens! Wenn Biker Ihr Gefährt auf einem entsprechenden Parkplatz abstellen, müssen Sie Ihr Motorrad mit einer Parkscheibe versehen. Eine Befestigung ist zum Beispiel mithilfe von Kabelbindern möglich. Es gilt also keine Ausnahmeregelung bei der Parkscheibe für das Motorrad.
Neue Parkscheibe: Wo kaufen Sie diese am besten?
Prinzipiell ist es vollkommen egal, wo Sie Ihre Parkscheibe kaufen, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mögliche Anlaufstellen sind Tankstellen oder Baumärkte, aber auch im Internet finden Sie zahlreiche Angebote. Darüber hinaus werden Parkscheiben gerne auch als Werbegeschenk verteilt.
Digitale Parkscheibe: Ist diese zulässig?
Alternativ zur klassischen Parkscheibe aus Plastik oder Pappe kann seit 2005 auch eine elektrische Parkscheibe verwendet werden. Das Gerät, welches einem digitalen Reisewecker ähnelt, ist allerdings nur dann zulässig, wenn es verschiedene Vorgaben erfüllt. Dazu zählen unter anderem:
- Gerätezulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203)
- Aufdruck „Ankunftszeit“ über dem Display sowie ein weißes P auf blauem Grund
- keine sonstigen Aufdrucke oder Abbildung auf der Vorderseite (z. Bsp. Hersteller, Werbung, etc.)
- Display mit 24-Stunden-Zeitangabe
- Mindesthöhe der Ziffern: 2 cm
- von außen gut ablesbar
Damit eine elektronische Parkscheibe ihren Zweck erfüllen kann, muss zuallererst die Uhrzeit eingestellt und das Gerät innen an der Windschutzscheibe befestigt werden. Halten Sie mit Ihrem Auto länger als 20 Sekunden an, wird dies vom Bewegungssensor registriert und die Ankunftszeit automatisch eingestellt. Dabei springt die Parkscheibe, welche elektronisch betrieben wird, automatisch auf die nächste volle oder halbe Stunde. Die Anzeige bleibt so lange unverändert, bis der Fahrzeugführer das Fahrzeug wieder bewegt.
Wie ist eine Parkscheibe zu stellen?
Den meisten Autofahrern ist natürlich klar, dass Sie Ihre Ankunftszeit durch die Parkscheibe angeben müssen. Doch ist dabei auf- oder abzurunden? In § 13 Abs. 2 StVO heißt es dazu:
Wird […]durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt […]soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Demnach ist selbst bei einer Ankunftszeit um 16:01, die Parkscheibe auf 16:30 einzustellen und auch erst ab dieser Uhrzeit beginnt die Parkdauer. Somit müssen Sie den Stellplatz bei einer Begrenzung auf zwei Stunden bis 18:30 wieder verlassen.
Das nachträgliche Verstellen der Parkscheibe ist im Übrigen nicht erlaubt. Möchten Sie dort länger parken, müssen Sie laut Gesetzgeber einmal um den Block fahren. Dadurch erhalten andere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, den Stellplatz zu nutzen. Ist dieser bei Ihrer Wiederkehr noch immer frei, können Sie dort das Auto erneut abstellen und die Parkscheibe aktualisieren.
Parken ohne Parkscheibe: Welche Kosten fallen an?
Schreibt ein Verkehrsschild die Verwendung einer Parkscheibe vor, ist das Abstellen von Fahrzeugen grundsätzlich nur mit einer ebensolchen erlaubt. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach oder legen Sie ein Modell aus, welches nicht den geltenden Vorschriften entspricht, sieht der Bußgeldkatalog fürs Parken ohne Parkscheibe Sanktionen vor.
Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei vor allem von der Parkdauer ab. Welches Bußgeld eine vergessene Parkscheibe im Einzelnen nach sich zieht, können Sie anhand der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers ablesen.
Der Platz, wo die Parkscheibe platziert werden muss, ist egal; sie muss zum Einen von außen gut sichtbar sein und zum Anderen darf sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken, wenn es eine elektronische Parkscheibe ist.
Die Parkscheibe wurde von meinem Beifahrer auf den Beifahrersitz gut sichtbar ausgelegt.Jetzt erhalte ich Bußgeldforderungen mit dem Hinweis auf ein Foto was ein Armaturenbrett mit fehlender Parkscheibe zeigt und das damit gegen geltende AGB`s verstoßen wurde.
Muß damit die Zahlung des Bußgeldes erfolgen obwohl der Fahrer und der Beifahrer die Auslegung der Parkscheibe auf den Beifahrersitz selbst vorgenommen haben ?
Interessanter und ausführlicher Artikel aber wie sieht das ganze bei Privatparkplätzen bzw. auf Supermarktparkplätzen aus? Muss der Betreiber nach der Straßenverkehrsordnung die digitalen Parkscheiben anerkennen oder darf er diese in seinen AGBs ausschließen.
Ein sehr guter Artikel. Allerdings ist mir immer noch unklar ob es für digitale/elektronische Parkscheiben eine fest vorgeschriebene Position gibt und ob private Parkplatzbetreiber diese Parkscheibe auch akzeptieren müssen.
Schöne Informationen, wertvolles und exzellentes Design, gute Dinge mit guten Ideen und Konzepten teilen, viele großartige Informationen und Inspirationen, die ich beide brauche, dank der Bereitstellung solch hilfreicher Informationen hier. Automatische Parkscheibe
wie wird eine Überschreitung der Parkzeit bei einer Parkscheibe Dokumentiert vom Ordnungsamt