FAQ: Parkscheibe nachstellen
Nein, haben Sie die vorgegebene Höchstparkdauer erreicht, dürfen Sie gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die Parkscheibe nicht weiterdrehen.
Durch die Begrenzung der Höchstparkdauer soll sichergestellt werden, dass zahlreiche Personen eine Parkfläche nutzen können. Wollen Sie weiterhin auf dem entsprechenden Stellplatz parken, ist es daher erforderlich, eine Runde um den Block zu drehen und dadurch einen neuen Parkvorgang zu beginnen. Andere Verkehrsteilnehmer erhalten so die Chance, den Parkplatz zu beanspruchen.
Wird die Parkscheibe nicht korrekt eingestellt, kann dies gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Abhängig von der Parkdauer belaufen sich die Geldsanktionen auf 20 bis 40 Euro.
Bußgeldtabelle: Parkscheibe weiterdrehen
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) |
---|---|---|
113320 | Sie parkten bei Zeichen 314 / 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. | 20 |
113321 | … länger als 30 Minuten | 25 |
113322 | … länger als 1 Stunde | 30 |
113323 | … länger als 2 Stunden | 35 |
113324 | … länger als 3 Stunden | 40 |
Inhaltsverzeichnis
Parkscheibe nachstellen: Ist dies erlaubt?
Ist beim Parken die Parkdauer zeitlich begrenzt, müssen Fahrzeugführer ihre Ankunft in der Regel mithilfe einer Parkscheibe ausweisen. Dauert ein Termin oder eine Erledigung länger, besteht allerdings die Gefahr, dass die zulässige Parkdauer überschritten wird und ein Knöllchen droht. Um dieses und die damit verbundene Geldsanktion zu vermeiden, könnten Autofahrer die Parkscheibe nachstellen. Doch ist dies erlaubt?
Schreiben Verkehrsschilder eine zulässige Höchstparkdauer vor, darf diese nicht überschritten werden und es gilt den entsprechenden Stellplatz zu verlassen. Damit ein neuer Parkvorgang beginnen kann, müssen andere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit erhalten, den Parkplatz in Anspruch zu nehmen. Dies ist nicht der Fall, wenn Fahrzeugführer lediglich die Parkscheibe nachstellen. Stattdessen gilt es eine Runde um den Block zu drehen. Ist der Parkplatz dann immer noch frei, kann das Fahrzeug dort abgestellt und die Parkscheibe neu eingestellt werden.
Wichtig! Es reicht nicht aus, lediglich etwas aus der Parklücke herauszufahren und dann wieder einzuparken. Denn durch dieses Vorgehen erhält kein anderer Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, sein Fahrzeug dort abzustellen.
Können fürs Nachstellen der Parkscheibe Sanktionen drohen?
Wird der Beginn der Parkzeit beim Parken auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen nicht vorschriftsgemäß angeben, stellt dieser Verstoß gegen die StVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Welche Sanktionen in einem solchen Fall drohen, legt dabei der Bußgeldkatalog fest. So müssen Autofahrer, die die Parkscheibe weiterdrehen, mit Kosten zwischen 20 und 40 Euro rechnen.
Wie hoch das Verwarnungsgeld im Einzelnen ausfällt, wenn Sie unerlaubt die Parkscheibe nachstellen, hängt von davon ab, wie sehr die zulässige Parkdauer überschritten wurde bzw. wie lange ohne korrekt eingestellte Parkscheibe geparkt wurde. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen folgenden Zeiträumen:
- Bis 30 Minuten
- Über 30 Minuten
- Über 1 Stunde
- Über 2 Stunden
- Über 3 Stunde
Doch können die Mitarbeiter des Ordnungsamtes überhaupt erkennen, wenn Autofahrer die Parkscheibe nachstellen? Tatsächlich werden mitunter die Reifen mit Kreide markiert, um herauszufinden, ob ein Fahrzeug bewegt wurde.