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Die Berechtigung zur Parkplatznutzung
Die Parkplatzsuche ist in vielen großen Städten eine tagtägliche Herausforderung. Denn durch die nahezu flächendeckende Bewirtschaftung des vorhandenen Parkraums sind kostenfreie Parkplatze in der Regel Mangelware. Daher müssen Autofahrer gerade am Wochenende immer häufiger in den sauren Apfel beißen und sich für einen Stellplatz entscheiden, auf dem das Parken nur mit einem Parkschein erlaubt ist.
Bußgeldrechner: Parken und Halten
Bußgeldtabelle zum Parken ohne Parkschein
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
113120 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit. | 20 |
113121 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 30 Minuten. | 25 |
113122 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 1 Stunde. | 30 |
113123 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 2 Stunden. | 35 |
113124 | Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige / im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit - länger als 3 Stunden. | 40 |
113140 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein. | 20 |
113141 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 30 Minuten. | 25 |
113142 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 1 Stunde. | 30 |
113143 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 2 Stunden. | 35 |
113144 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein - länger als 3 Stunden. | 40 |
113150 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. | 20 |
113151 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. | 25 |
113152 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. | 30 |
113153 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. | 35 |
113154 | Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. | 40 |
Welchen Zweck erfüllt ein Parkschein?
Beim Parkschein handelt es sich in der Regel um einen Beleg aus Papier. Dieser berechtigt für einen begrenzten Zeitraum dazu, ein Fahrzeug auf einem kostenpflichtigen Parkplatz abzustellen. Der Parkschein dient dabei als Quittung und ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
Dabei bestimmt der Autofahrer selbst, wie lange der Parkschein gültig ist. Denn am Parkscheinautomaten müssen Sie – anders als im Parkhaus, wo Sie erst beim Verlassen für die entsprechende Zeit zahlen – im Vorfeld einschätzen, wie lange Sie dort stehen wollen. Dabei können sich bei einem Parkschein die Preise je nach Stadt und Region unterscheiden.
Doch wann wird ein Parkschein benötigt? Welche Kosten fallen dafür an? Welche Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog für das Parken mit abgelaufenem Parkschein? Und besteht bereits die Möglichkeit, einen Parkschein online zu kaufen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Parkschein
Ein solches Ticket ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Bereich einer Parkraumbewirtschaftung abstellen wollen. Denn hierbei handelt es sich um Nachweis, dass Sie die Gebühr fürs Parken bezahlt haben.
Laut den geltenden Verkehrsregeln muss der Parkschein im Fahrzeug gut sichtbar ausliegen. Möglich ist dies zum Beispiel hinter der Frontscheibe oder auf der Hutablage.
Mit welchen Sanktionen Sie in einem solchen Fall rechnen müssen, hängt unter anderem vom Ausmaß der Überschreitung der Parkdauer ab. Eine Übersicht bietet diese Tabelle.
Wann ist ein Parkschein vorgeschrieben?
Der Gesetzgeber hat für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Vielzahl an Regelungen und Vorschriften definiert. Darunter fallen auch gesetzlichen Vorgaben zum Parken, zur Überwachung der Parkzeit und der Verwendung von einem Parkschein. So heißt es in § 13 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2). Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.
Anhand dieses Auszuges zeigt sich, dass Autofahrer in Bereichen, in denen eine Parkraumbewirtschaftung erfolgt, einen Parkschein ziehen bzw. eine Parkuhr nutzen müssen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, sich an die angegebene Parkzeit zu halten, anderenfalls drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.
Blaue Verkehrsschilder mit einem weißen P und einem weißen Ergänzungshinweis mit der Aufschrift „mit Parkschein“ kennzeichnen dabei die Bereiche, in denen der Gesetzgeber das Parken mit Parkschein vorschreibt. Das Schild zeigt darüber hinaus auch an, in welcher Richtung sich der nächste Parkscheinautomat befindet. Folgen Sie dazu einfach den aufgedruckten Pfeilen.
Wie ist ein Parkschein im Auto zu platzieren?
Wie aus dem Auszug der StVO hervorgeht, muss ein Parkschein „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht“ sein. Doch nicht selten fragen sich Autofahrer, was sich genau hinter dieser Formulierung verbirgt.
In der Regel wird der Parkschein auf dem Armaturenbrett ausgelegt, denn dadurch ist diese durch die Frontscheibe gut sichtbar. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies allerdings nicht.
So entschied das Bayrische Oberste Landesgericht am 31. Juli 1995 (Az. 2 ObOWi 425/95), dass auch die Platzierung im Seitenfenster oder auf der Hutablage möglich ist.
Achten Sie beim Auslegen des Beleges grundsätzlich immer darauf, dass die Ankunftszeit und die gelöste Parkdauer gut von außen zu lesen sind. Ist dies nicht der Fall, kann unter Umständen ein Strafzettel trotz Parkschein drohen.
Parken 2.0: Parkschein per App oder SMS
Ob Fernseher, Handtasche oder Mittagessen – eine Vielzahl an Produkten können wir mittlerweile mit wenigen Klicks über das Handy erwerben. Diesen Trend haben auch die Verantwortlichen für die Parkraumbewirtschaftung entdeckt. Denn in immer mehr Städten ist es mittlerweile möglich, einen Parkschein per Handy zu erwerben.
Dies ist insbesondere dann praktisch, wenn das passende Kleingeld fehlt. Denn häufig sind die Automaten nicht in der Lage, Geld zu wechseln. Möglich ist ein solcher Online-Parkschein allerdings nur durch die Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern. Denn wer mit dem Handy einen Parkschein löst, kann diesen nicht im Auto auslegen. Stattdessen wird die Parkberechtigung in einer Datenbank vermerkt, auf die die Behörden Zugriff haben.
Mittlerweile bieten verschiedene Unternehmen solche digitalen Parkscheine an. Bei einigen ist eine Registrierung und auch die Anbringung einer speziellen Vignette notwendig, andere funktionieren auch ohne Anmeldung. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die Funktionsweise, wenn Sie ein solches System nutzen wollen.
Parkschein abgelaufen: Welche Kosten können entstehen?
Im Alltag kann es immer wieder vorkommen, dass ein Termin länger dauert als geplant oder der Supermarkt voller ist als erwartet. Solche Verzögerungen können dazu führen, dass ein abgelaufener Parkschein im Auto ausliegt und das Ordnungsamt ggf. ein Knöllchen ausstellt.
Doch wie teuer wird das Bußgeld, wenn der Parkschein überzogen wurde? Dies hängt in erster Linie davon ab, wie lange ein Autofahrer die Parkzeit überschritten hat. Eine Übersicht zur Staffelung bietet die Bußgeldtabelle am Anfang des Ratgebers.
Es droht übrigen nicht nur ein Bußgeld, wenn der Parkschein abgelaufen ist, sondern auch wenn Sie keinen ziehen oder diesen nicht gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.
Kommen Sie früher als geplant zum Auto zurück, verfällt in der Regel die zu viel gezahlte Zeit. Allerdings können Sie bei kommunalen Stellplätzen, den Parkschein grundsätzlich weitergeben bzw- verschenken. Denn der Beleg ist nicht an einen bestimmten Autofahrer oder ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Wie kann ich Einwendung gegen Verwarnung einlegen?
Im meinem Bereich wurde eine Parkfläche, die früher mit Parkuhr zu kennzeichnen war nun mit Parkschein geändert. Dieser Parkscheinautomat liegt allerdings nicht sofort ersichtlich vor, außerdem sind in diesem Bereich keine blauen Schilder mit weißem P und dem Zusatzschild „Mit Parkschein“ angebracht. Diese hätte ich sonst gesehen, da ich sehr häufig dort parke.
Wie sieht die Sachlage aus? Habe ich eine Chance mein „Knöllchen“ wegen mangelnder Kennzeichnung zu widerrufen ? Allen voran, weil man quasi von einem Tag auf den nächsten die „Regeln“ geändert hat ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Simon,
weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, können wir Ihnen leider keine Erfolgsaussichten eines Einspruch mitteilen. Wenn Sie einen Einspruch einlegen wollen, geht das bei einem Strafzettel nur, wenn Sie den Bußgeldbescheid abwarten, bei dem sich das Verwarngeld entsprechend erhöht. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.net/strafzettel-einspruch/
– Die Redaktion