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Wann müssen Kraftfahrer Pausen einlegen?
Wer längere Zeit mit dem Auto unterwegs ist, wird feststellen, dass die Konzentration langsam nachlässt und die Müdigkeit zunimmt. Um dennoch weiterhin sicher unterwegs zu sein, sind regelmäßige Pausen wichtig.
Auch Kraftfahrer sind vor solchen Ermüdungserscheinungen nicht gefeit, dabei kann bereits ein Augenblick der Unaufmerksamkeit bei den schweren Fahrzeugen dramatische Folgen haben. Aus diesem Grund definiert der Gesetzgeber konkrete Pausenzeiten für Lkw-Fahrer.
Doch in welchen Abständen müssen Lkw-Fahrer Pausen bei den Lenkzeiten einlegen? Darf die Fahrtunterbrechung im Lkw verbracht werden? Besteht die Möglichkeit, dass Lkw-Fahrer die Pause teilen? Und welche Sanktionen drohen, wenn Kraftfahrer sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Bußgeldtabelle zu Verstößen gegen die Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
Verstoß | Bußgeld für den Fahrer | Bußgeld fürs Unternehmen |
---|---|---|
Fahrtunterbrechung fand nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt statt | ||
- Überschreitung von bis zu 1 Stunde | 30 € | |
- Ab 1 Stunde für jede angefangene halbe Stunde | 30 € | 90 € |
Fahrtunterbrechung fand nicht in der vorgeschriebenen Dauer statt | ||
- bis 15 Minuten | 30 € | 90 € |
- ab 15 Minuten für alle weiteren 15 Minuten | 60 € | 180 € |
Bußgeldrechner zu dem Lenk-und Ruhezeiten
FAQ: Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
Die Lenk- und Ruhezeiten schreiben nach 4,5 Stunden hinter dem Steuer eine 45 minütige Lenkzeitunterbrechung vor. Darüber hinaus gilt es zusätzlich die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu beachten.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.
Werden bei Fahrten mit dem Lkw die Ruhepausen nicht eingehalten, drohen Sanktionen. Worum es sich dabei im Einzelnen handelt, zeigt diese Bußgeldtabelle.
Pausen der Lkw-Fahrer: Was ist vorgeschrieben?
Die Pausenregelungen für Lkw-Fahrer setzen sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen zusammen. So spielt unter anderem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine wichtige Rolle. In § 4 ArbZG heißt es zu den Ruhepausen, die für Lkw-Fahrer und auch alle anderen Arbeitnehmer gelten, wie folgt:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Demnach ist für Lkw-Fahrer eine Pause nach 6 Stunden arbeiten vorgeschrieben. Allerdings ergeben sich weitere Vorgaben zu den Lenkpausen für Lkw-Fahrer aus der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Demnach ist eine mindestens 45-minütige Fahrtunterbrechung spätestens nach 4,5 Stunden hinter dem Steuer einzulegen.
Bei einer Fahrtunterbrechung handelt es sich gemäß der Verordnung um einen Zeitraum, den der Fahrer ausschließlich zur Erholung nutzen soll. Es darf somit keinerlei Fahrttätigkeit stattfinden und auch andere Arbeiten – wie etwa das Be- und Entladen oder Wartungsarbeit – sind währenddessen untersagt. Nutzen aber zwei Fahrer den Lkw, können die Pausenzeiten auf dem Beifahrersitz verbracht werden.
Die als Fahrt- bzw. Lenkzeitunterbrechung bezeichneten Pausenzeiten können Lkw-Fahrer auch aufteilen. Möglich ist eine Aufteilung in einen Abschnitt von mindestens 15 Minuten, dem dann ein Abschnitt von mindestens 30 Minuten folgt.
Weitere Pausenregelungen für Kraftfahrer
Zusätzlich zur Lenkzeitunterbrechung schreibt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 weitere sogenannte Ruhezeiten vor. Hierbei handelt es sich um ununterbrochene Zeiträume, in denen die Fahrer frei über ihre Zeit verfügen können. Diese zählen somit auch zu den Pausenzeiten der Lkw-Fahrer.
Die tägliche Ruhezeit muss dabei mindestens 11 Stunden betragen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Reduzierung auf mindestens 9 Stunden möglich ist. Darüber hinaus sorgt die wöchentliche Ruhezeit dafür, dass die Lkw-Fahrer am Wochenende eine Pause erhalten. Denn dadurch stehen dem Kraftfahrer mindestens 45 Stunden Freizeit am Stück zu. Allerdings sieht auch diese Vorschrift eine Ausnahme vor, die eine Verkürzung auf 24 Stunden ermöglicht.
Der Gesetzgeber schreibt allerdings nicht konkret vor, dass die Freizeit an einem Wochenende stattfinden muss, weshalb die wöchentliche Ruhezeit auch in der Woche stattfinden kann. Allerdings ist es in der Regel sinnvoll, das Wochenende für diese Pause der Lkw-Fahrer zu nutzen, denn vielerorts gilt für den Gütertransport ein Sonntagsfahrverbot.
Übrigens! Die reguläre wöchentliche Ruhezeit dürfen Kraftfahrer laut Gesetz nicht im Lkw verbringen. Bei Fahrtzeitunterbrechungen und der täglichen Ruhezeit ist dies hingegen kein Problem.
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