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Die deutsch-polnische Grenze ist schnell erreicht – und dann?
Deutschlands Nachbarland Polen bietet nicht nur viele touristische Attraktionen, sondern ist historisch als Transitland geprägt, das Ost- und Westeuropa verbindet. Nicht nur deshalb wurde in den 00-Jahren das Autobahnnetz in Polen fast verdoppelt.
Eine Tatsache, die sich auch deutsche Besucher zunutze machen können, wenn Sie beispielsweise einen spontanen Trip an Polens Ostsee oder in die Kulturmetropolen Warschau und Danzig planen. Doch welche Verkehrsregeln gelten in Polen? Welche Bußgelder können bei Verstößen drohen? Wie viel kostet die Autobahn-Maut in Polen?
Dieser Ratgeber soll die wichtigsten Fragen zu Deutschlands Nachbarland beantworten, damit Sie keinen Bußgeldbescheid aus dem Ausland – in diesem Fall aus dem östlichen Nachbarland – erhalten.
Bußgeldkatalog in Polen (Auszug)
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Missachtung der Gurtpflicht | 25 Euro |
20 km/h zu schnell | ab 50 Euro |
über 50 km/h zu schnell | ab 240 Euro |
Telefon am Steuer | ab 120 Euro |
Parkverstöße | ab 25 Euro |
Hauptuntersuchung | ab 60 Euro |
Alkohol am Steuer | ab 550 Euro |
FAQ: Verkehrsregeln in Polen
Dieser Tabelle können Sie entnehmen, welche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr in Polen auf Sie zukommen können.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Polen richtet sich sowohl nach der Art des Kfz als auch nach der genutzten Straße. Infos dazu finden Sie hier.
Im Gegensatz zu Fahrten in Deutschland müssen Sie sich in Polen an eine Alkoholgrenze von 0,2 Promille halten.
Mit dem Auto nach Polen fahren: Was ist zu beachten?
Von Berlin aus über die A2, von Dresden über die A4 oder lieber doch auf der A11 direkt Richtung Stettin, die Möglichkeiten für die Einreise nach Polen sind für deutsche Autofahrer zahlreich.
Deutsche Urlauber sollten jedoch – neben den Verkehrsregeln – wissen, dass Polen für mitgeführten Reservesprit sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfuhr Zollgebühren erheben kann.
Ein höherer Kostenfaktor dürfte in der Regel jedoch die Maut sein, die auf vielen Autobahnen in Polen zu entrichten ist. Fahrer, die die A1, die A2 und die A4 als Autobahn in Polen nutzen, müssen zukünftig in fast allen Abschnitten eine Maut zahlen. Polen kennt keine extra Lkw-Maut, sodass dies Fahrer aller Fahrzeugklassen betrifft.
Im Land angekommen, gilt das Wissen über die Verkehrsregeln in Polen – zunächst bzgl. Autobahn-Geschwindigkeit – anzuwenden. Für die Höchstgeschwindigkeit in Polen auf Autobahn und Co. gilt:
- Innerorts: für alle Fahrzeuge 50 km/h,
- außerorts: 90km/h, für Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht 70 km/h,
- auf Schnellstraßen: 100 km/h, für Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht 80 km/h,
- auf Autobahnen: 140 km/h, für Gespanne und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht 80 km/h.
Das Tempolimit in Polen erhöht sich auf vierspurigen Schnellstraßen – dort dürfen auch 120 km/h gefahren werden, weiße Ortsschilder mit schwarzer Schrift oder Stadtsilhouette kennzeichnen Ortseingangsschilder. Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Polen geblitzt zu werden, kann 50 bis 1.200 Euro Bußgeld nach sich ziehen.
Geblitzt in Polen: Rechte und Pflichten der Polizeibeamten
Sie sind zu schnell gefahren oder haben anderweitig gegen die Verkehrsregeln in Polen verstoßen? Wenn Sie vor Ort von Beamten angehalten werden, sollten Sie wissen, welche Konsequenzen drohen können.
Denn die polnischen Beamten dürfen nicht nur auf eine Zahlung vor Ort in der Landeswährung bestehen, sondern Verkehrssünder zudem bis zu 48 Stunden in Gewahrsam nehmen und eine rechtliche Entscheidung abwarten, wenn die Zahlung verweigert wird.
Beamte, die in Zivil unterwegs sind, dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften keine Verkehrskontrollen durchführen, bevor sie sich durch Namen, Dienstgrad und Dienstausweis ausgewiesen haben. Betroffene Fahrer müssen – auch wenn sie nicht gegen die Verkehrsregeln in Polen verstoßen haben – bei einer Kontrolle den Motor abstellen und die Hände auf das Lenkrad legen.
Beim Autofahren in Polen ist Alkohol so gut wie verboten
Die Promillegrenze in Polen liegt – anders als in Deutschland und vielen weiteren europäischen Ländern – nicht bei 0,5, sondern lediglich bei 0,2. Wer unter Alkoholeinfluss ein motorisiertes Fahrzeug fährt, kann dazu verpflichtet werden, umgerechnet über 1.000 Euro an den Opfer-Hilfe-Fond Polens zu entrichten. Auch ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten und eine Gefängnisstrafe von bis zu 30 Tagen drohen.
Bei über 0,5 Promille Blutalkoholwert handelt es sich nicht lediglich um einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Polen, sondern auch um eine Straftat. Die Folgen: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und ein Fahrverbot von mindestens drei Jahren.
Weitere Verkehrsregeln aus Polen, die Sie kennen sollten
Um in Polen die Verkehrsregeln korrekt befolgen zu können und auch geringere Bußgelder zu vermeiden, sollten auch folgende Regeln bekannt sein:
- Überholen an Kreuzungen ist verboten.
- Alle Fahrzeuge müssen auch am Tag mindestens mit Abblendlicht fahren. Bei Zuwiderhandlung am Tag drohen ca. 25 Euro, bei Dämmerung ca. 75 Euro Bußgeld.
- Bei Dunkelheit muss in unbeleuchteten Straßen beim Parken das Stand- oder Parklicht angeschaltet sein.
- Bei Unfällen ist grundsätzlich immer die Polizei zu verständigen.
- Die Verkehrsregeln in Polen verpflichten zum Mitführen eines Feuerlöschers. Die Pflicht gilt theoretisch nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Der ADAC empfiehlt jedoch, dennoch einen solchen mitzunehmen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
- In Polen besteht keine Winterreifenpflicht, es kann jedoch auch kurzfristig die Benutzung von Schneeketten auf bestimmten Straßen angeordnet werden.
Muss ein Bußgeld aus Polen bezahlt werden?
Wer gegen die Verkehrsregeln in Polen verstößt und einen Bußgeldbescheid aus dem Nachbarland im Briefkasten vorfindet, kann sich nicht vor der Zahlung drücken. Aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommen sind deutsche und polnische Behörden zum Datenaustausch bei Vollstreckungsmaßnahmen befugt.
Ein Bußgeld kann daher auch in Deutschland eingetrieben werden, wenn die Bagatellgrenze von 70 Euro überschritten wurde.
Umgekehrt können auch deutsche Behörden in Polen vollstrecken, wenn dem „unstreitige Zahlungsforderungen“ zugrunde liegen. „Unstreitig“ bedeutet in beiden Fällen, dass der Betroffene die Forderung anerkannt oder sich zumindest nicht gegen den Erlass des Vollstreckungstitels zur Wehr gesetzt hat. Polnische Fahrer, die in Deutschland gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen haben, müssen also ebenso über ihr Vergehen informiert werden wie deutsche Fahrer, die die Verkehrsregeln in Polen missachtet haben.
Hallo Wolfgang. Besser spät als nie.
-Das Limit auf 140 ist korrekt. (steht aber auf jedem Informationsschild an den Grenzübergängen)
-Tagfahrlicht alleine ist nicht ausreichend, da die Schluss- und Positionsleuchten aus sind. Allerdings ist diese Unwissenheit auch bei Polen weit verbreitet und wird in der Regel bei PKW’s nicht geahndet.
Zudem gab es inzwischen eine Gesetzesänderung die den sofortigen Führerschein Entzug ab 50km/h zu viel, vorschreibt. Für Ausländer bedeutet das, dass ein Fahrverbot innerhalb der RP mit sofortiger Wirkung vollstreckt werden muss.
EU-Recht schützt an dieser Stelle vor Nationalem Recht. Das Bedeutet: Eine Behörde die den Führerschein ausstellt ist berechtigt ihn zu entziehen, eine ausländische Behörde nicht.
Mfg Thomas
Hallo miteinander, leider ist es wie immer – stellt man im Internet eine Frage, melden sich als Erstes die zehn Ahnungslosesten, die das auch noch zugeben, um anschließend von den nächsten zehn zehn verschiedene Antworten zu bekommen.
Also, Ihr schreibt Höchstgeschwindigkeit auf polnischen Autobahnen 140 km/h; andere Seiten schreiben 130.
Tagsüber ist generell mit Abblendlicht zu fahren, andere meinen nur zwischen 01.10. und 31.03. Was ist mit dem bei uns üblichen Tagfahrlicht ? Gilt das evtl. anstelle Abblendlicht ?
Könnte man sich nicht mal darauf einigen nur dann den Mund aufzumachen wenn man sicher Ahnung hat ?
Trotzdem beste Grüße.