Police-Pilot-System: Videoaufzeichnungen als Beweismittel

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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FAQ: Police-Pilot

Was ist das Police-Pilot-System?

Der Police-Pilot ist kein Blitzer im eigentlichen Sinn. Es ist ein System im Polizeifahrzeug, mit dem Geschwindigkeitsverstöße durch Nachfahren und Videoaufnahmen festgestellt werden können. Die moderne Version ist das ProVida-System. 

Wie erfolgt die Messung beim Police-Pilot-System?

Durch verbaute Front- und Heckkameras werden Fahrzeuge aufgenommen. Auf einer bestimmten Strecke wird die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs anhand der Tachowerte des Polizeiwagens ermittelt. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier

Sind Messfehler beim Police-Pilot-System bekannt?

Auch beim Einsatz des Police-Pilot kann es zu Messfehlern kommen. Welche Fehlerquellen bekannt sind und was Sie dann tun können, haben wir hier zusammengefasst.

Wie erfolgen Messungen mit dem Police-Pilot-System?

Police-Pilot: Geschwindigkeitsmessungen finden durch Nachfahren statt.
Police-Pilot: Geschwindigkeitsmessungen finden durch Nachfahren statt.

Das Police-Pilot-System (PPS) ist vereinfacht gesagt, der Vorgänger des ProVida-Systems. Beides wird heute synonym verwendet, da ProVida eigentlich nur eine aktualisierte Version vom Police-Pilot darstellt. Es ist ein elektronisches Messgerät, dass mittels Videoaufzeichnungen und Tachoabgleichungen die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs ermittelt. 

Police-Pilot ist also ein Videonachfahrsystem. Es ist in einem zivilen Polizeifahrzeug verbaut und erfasst neben der Geschwindigkeit auch Abstände zwischen Fahrzeugen. Sowohl die Geschwindigkeits- als auch die Abstandsmessung werden per Video aufgezeichnet und können in Bußgeldverfahren als Beweismittel verwendet werden. Dies allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen bei der Messung erfüllt wurden.

Die Messung beim Police-Pilot funktioniert wie folgt:

  • Erfassung durch Hinterherfahren
  • Abstand zwischen Polizeiauto und zu messendem Fahrzeug muss konstant sein
  • Messung findet auf einer bestimmten Strecke
  • Beginn der Messung durch Knopfdruck 
  • Aufnahme von Videos an verschiedenen Messpunkten

Bei der Berechnung der Geschwindigkeit wird anhand der Strecke und der dafür benötigten Zeit die gefahrenen Kilometer pro Stunde ermittelt. Zudem wird der Tacho des Polizeifahrzeugs als Referenz herangezogen. Darüber hinaus wird auch der Abstand zu anderen Fahrzeugen festgehalten.

Bekannte Messfehler beim Police-Pilot

Auch beim Police-Pilot-System können Messfehler auftreten.
Auch beim Police-Pilot-System können Messfehler auftreten.

Damit die Messung durch das Police-Pilot-System als Beweis verwendet werden kann, muss ein ungestörtes Nachfahren und Aufnehmen auf mehreren hundert Metern erfolgen. Ist die gemessene Strecke zu kurz, kann das zur Ungültigkeit der Messungen führen. Das gilt auch dann, wenn der Abstand zwischen Polizeifahrzeug und zu messendem Fahrzeug nicht konstant bleibt, sondern am Ende geringer ausfällt als zu Messbeginn. Das deutet darauf hin, dass das Messefahrzeug während der Messung schneller war als der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer.

Wichtig ist auch, dass der Tacho des Fahrzeugs, in dem das Police-Pilot-System verbaut ist, geeicht ist. Denn nur dann kann er als Referenz herangezogen werden. Darüber hinaus muss die Bedienung von Police-Pilot durch geschulte Beamte erfolgen und gemäß der Bedienungsanleitung vom Hersteller stattfinden. 

Weitere Fehlerquellen sind beim Police-Pilot-System folgende:

  • unübersichtliche Messstrecke
  • unvollständige Dokumentation der Messung (z. B. zu vage Angaben)
  • fehlende Eichscheine für das Messgeräte
  • Kameraposition während der Messung verändert
  • keine ausreichende Begründung für Messung (nur anlassbezogen zulässig)
Fehler bei Messungen durch Police-Pilot? Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Fehler bei Messungen durch Police-Pilot? Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Vermuten Betroffene Fehler bei einer Messung mit dem Police-Pilot, haben sie innerhalb von 14 Tagen Zeit, Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid einzulegen. Im Zweifel ist die Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht empfehlenswert. Dieser kann Akteneinsicht und somit Einsicht ins Messprotokoll beantragen. Anhand dessen kann er auch abschätzen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist oder nicht.

Einen Einspruch einlegen können Betroffene zudem auch, wenn im Bußgeldbescheid Fehler vorliegen. Ist beispielsweise der falsche Tattag oder der falsche Fahrer aufgeführt, kann das einen Einspruch ebenso begründen wie ein unkenntliches Blitzerfoto, eine fehlende Rechtsbelehrung oder ein fehlender Toleranzabzug

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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