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Mobiler Blitzer im Einsatz gegen Raser
Damit sich Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit im Straßenverkehr sanktionieren lassen, ist es notwendig, entsprechende Verkehrsverstöße nachzuweisen. Möglich ist dies mithilfe von Blitzern, die Tempoverstöße durch Fotos oder Filmaufnahmen festhalten. Je nach Landkreis oder Stadt stehen der Polizei dafür verschiedene Modelle zur Verfügung. Eine Option kann dabei zum Beispiel der PoliScan M1 HP sein.
Doch welches Messverfahren nutzt der PoliScan M1 HP zur Geschwindigkeitsmessung? Wo kommt der Blitzer zum Einsatz? Erstellt das Gerät ein Blitzerfoto? Welche Gründe kann es beim PoliScan M1 HP für Fehlmessung geben? Und welche Auswirkungen haben diese auf die Gültigkeit der versendeten Bußgeldbescheide sowie die drohenden Sanktionen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: PoliScan M1 HP
Hierbei handelt es sich um einen mobilen Blitzer, der mithilfe der LiDAR-Technik bei Geschwindigkeitskontrollen zum Einsatz kommt.
Grundsätzlich können bei jedem technischen Messgerät Fehler auftreten, die dazu führen können, dass Messergebnisse ungültig werden. Über mögliche Ursachen für Messfehler beim PoliScan M1 HP informieren wir hier.
Fehlerhafte Messergebnisse können sich auf die Gültigkeit von Bußgeldbescheiden auswirken und ggf. einen Einspruch gegen diesen rechtfertigen.
Wie arbeitet der PoliScan M1 HP?
Beim PoliScan M1 HP – teilweise auch als PoliScanspeed M1 HP bezeichnet – handelt es sich um einen mobilen Blitzer der Firma Vitronic. Für die Geschwindigkeitsmessung nutzt das Gerät die Technik LiDAR (light detection and ranging). Dabei werden Laserstrahlen ausgesendet. Treffen diese auf ein Objekt, ermöglicht es die reflektierte Energie, die Entfernung dazu festzustellen.
Fährt ein Auto in den Messbereich, lässt sich anhand der Abstandsverkürzung zum Blitzer und der dafür benötigten Zeit die gefahrene Geschwindigkeit errechnen. Liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, löst der PoliScan M1 HP aus und erstellt ein Blitzerfoto. Damit der Fahrer auf diesem gut zu erkennen ist, verfügt das Messgerät über einen Rotlichtblitz, welcher das Fahrzeuginnere aufhellen soll.
Als mobiler Blitzer verfügt der PoliScan M1 HP grundsätzlich über vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Allerdings muss das Gerät nicht zwangsläufig auf einem Stativ am Straßenrad stehen. Denn laut Hersteller können auch Messungen aus einem parkenden Fahrzeug durchgeführt werden. Um den PoliScan M1 HP vor Vandalismus und Umwelteinflüssen zu schützen, ist darüber hinaus auch der Einsatz im Enforcement Trailer – auch als Blitzer-Anhänger bezeichnet – möglich. Dadurch wird der Blitzer semistationär, denn meist können die Geräte, betrieben durch Akkus, mehrere Tage selbstständig arbeiten.
Welche Messfehler können beim Blitzer von Vitronic auftreten?
Der Einsatz von Blitzern ermöglicht die Dokumentation von Verkehrsverstößen, allerdings arbeiten diese auch nicht immer fehlerfrei. So lässt sich grundsätzlich also auch beim PoliScan M1 HP nie vollkommen ausschließen, dass Fehlmessungen auftreten. Mögliche Ursachen für Messfehler können Sie der nachfolgenden Auflistung entnehmen:
- ungeeignete Wahl des Standorts (vor allem bei der Nutzung eines Stativs)
- Personal nicht ausreichend geschult
- fehlende Eichung des Messgeräts
Beim Einsatz von Blitzern müssen sich die Beamten strikt an die Anweisungen der Bedienungsanleitung und die Vorgaben der Hersteller halten. Daher herrschte zeitweise Uneinigkeit, ob der PoliScan M1 HP in Verbindung mit dem Enforcement Trailer zum Einsatz kommen darf, denn die ursprünglichen Instruktionen erwähnten dies nicht. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg vom 12. März 2019 (Az.: 2 Ss OWi 67/19) sorgt für Klarheit:
Der Anerkennung des digitalen Geschwindigkeitsmessverfahrens PoliScanspeed M1 HP als standardisiertes Messverfahren i.S.d. Rspr. des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291 und 43, 277) steht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen, dass die Messung aus einem sog. ‚Enforcement Trailer‘, d.h. aus einem eigens für das Messgerät vom Hersteller entwickelten und konstruierten, gegen äußere Einflüsse gesicherten mobilen Spezialanhänger heraus erfolgt.
Zweifeln Sie nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides aus anderen Gründen an der Richtigkeit der Messergebnisse, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Möglich ist dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides. Ob sich ein solches Vorgehen tatsächlich lohnt, also das Unterfangen in Ihrem Einzelfall erfolgsversprechend ist, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen. Dieser kann den Tatvorwurf prüfen und durch eine Akteneinsicht weitere wichtige Informationen erhalten.
Wichtig! Nicht jede möglicherweise auftretende kleine Messungenauigkeit führt automatisch zur Ungültigkeit des Bußgeldbescheides. So werden minimale Abweichungen durch einen vorgeschriebenen Toleranzabzug kompensiert. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScan M1 HP liegt die Toleranz bis Tempo 100 bei 3 km/h, waren Sie schneller unterwegs, werden drei Prozent abgezogen.