Polizeirecht in Deutschland: Was dürfen Polizeibeamte?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was hat die Polizei für Rechte?

Die Polizei stellt die Exekutive Deutschlands dar. Zu ihren Aufgaben gehört die Gefahrenabwehr und somit auch der Schutz aller Bürger der Bundesrepublik. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, genießen Polizeibeamte einige Rechte, welche unter dem Oberbegriff „Polizeirecht“ zusammengefasst werden können.

Jedes Bundesland verfügt über eigene Polzeigesetze, welche die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit der Polizisten schaffen. Dazu zählen besondere Befugnisse wie beispielsweise die Identitätsfeststellung oder auch die Datenerhebung durch längerfristige Observation.

Doch welche weiteren Befugnisse definiert das Polizeirecht? Unterscheiden sich die Polizeigesetze der einzelnen Länder erheblich voneinander? Und wie genau ist der Gefahrenbegriff im Polizeirecht definiert? Der nachfolgende Ratgeber beantwortet diese Fragen und informiert Sie umfassend.

FAQ: Polizeirecht

Gibt es ein einheitliches Polizeirecht?

Nein. Die Länder können die Befugnisse der Polizeibeamten in den Landespolizeigesetzen selbst regeln. Allerdings gibt es drei Gesetze auf Bundesebene, die somit deutschlandweit gelten: Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG), Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) und das Bundespolizeigesetz (BPolG).

Was darf die Polizei?

Hier erhalten Sie einen Überblick der Befugnisse von Polizeibeamten in Deutschland.

Wann ist eine Gefahrenlage gegeben?

Wann eine Gefahr in Verzug ist und welche unterschiedlichen Ausprägungen diese haben kann, erfahren Sie hier.

Landespolizeigesetz: Polizeigesetze der einzelnen Länder

Die Polizeigesetze legt jedes Bundesland individuell fest.
Die Polizeigesetze legt jedes Bundesland individuell fest.

Wie bereits erwähnt, wird das Polizeirecht in den Ländern unabhängig voneinander umgesetzt und geht durch das Landespolizeigesetz ins Landesrecht über. Auf bundesrechtlicher Ebene gibt es allerdings folgende drei Gesetze, welche dem Polizeirecht zuzurechnen sind und für die gesamte Bundesrepublik gelten:

  • Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKAG)
  • Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
  • Bundespolizeigesetz (BPolG)

Diese Vorgaben gelten allerdings nur für das Bundeskriminalamt, den Zoll sowie die Bundespolizei. Alle übrigen Polizisten sind an die Vorgaben des jeweiligen Landespolizeigesetzes gebunden. Allerdings ähnelt sich die Ausgestaltung untereinander stark. Dies liegt darin begründet, dass ein einheitlicher Musterentwurf zum Polizeirecht existiert, an dem sich die Bundesländer orientieren.

Gut zu wissen: Die Landespolzeigesetze gemäß Polizeirecht werden in regelmäßigen Abständen überarbeitet und an neue Entwicklungen angepasst. Somit ist sichergestellt, dass die Polizei zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt.

Welche Befugnisse haben Polizeibeamte gemäß Polizeirecht?

Damit die Beamten ihren Job machen und für Sicherheit sorgen können, sieht das Polizeirecht einige Befugnisse vor. Einige dieser sind in allen Bundesländern gleich und werden als sogenannte Standartmaßnahmen bezeichnet.

Dazu zählt beispielsweise die Erlaubnis zur Durchsuchung von Personen, Sachen oder Wohnungen. Ebenso sind Polizeibeamte befugt, die Identität eines Verdächtigen festzustellen, Platzverweise zu erteilen und Beschlagnahmungen durchzuführen. Zudem kann die Polizei Sanktionen gemäß Verkehrsrecht aussprechen.

Wie wird der Gefahrenbegriff im Polizeirecht behandelt?

Welche Standardmaßnahmen sieht das Polizeirecht vor?
Welche Standardmaßnahmen sieht das Polizeirecht vor?

Ein zentraler Begriff im Polizeirecht ist die Gefahr bzw. eine Gefahrenlage. Diese ist gegeben, wenn durch eine Person bzw. eine Handlung die in absehbarer Zeit die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung geschädigt wird.

Es gibt unterschiedliche Ausprägungen, die eine Gefahr annehmen kann. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Putativgefahr
  • latenter Gefahr
  • konkreter Gefahr
  • gegenwärtiger Gefahr
  • Gefahr im Verzug
  • Gefahrenverdacht
  • erheblicher Gefahr
  • Anscheinsgefahr
  • abstrakter Gefahr
Gut zu wissen: Ist Gefahr im Verzug, darf die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss ihren Pflichten nachkommen, wenn dies zur Abwendung eines Schadens oder der Beweissicherung vonnöten ist.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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