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Zu jedem Führerschein gehört die Probezeit
Um in Deutschland die Fahrerlaubnis erwerben zu können, müssen Fahranfänger eine Ausbildung in der Fahrschule absolvieren. Dort erlernen sie die Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr in Praxis und Theorie.
Sind diese verinnerlicht und alle Pflichtstunden absolviert, trennen den Fahrschüler nur noch zwei Prüfungen vom Führerschein. Werden die theoretische und praktische Fahrprüfung bestanden, wird die Fahrerlaubnis zunächst auf Probe erteilt.
Doch seit wann gibt es den Führerschein auf Probe eigentlich? Wie lange geht die, für die Fahrerlaubnis angesetzte Probezeit? Was passiert, wenn Fahranfänger während der Probezeit vom Führerschein Regelverstöße begehen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und klärt Sie umfassend zur Probezeit der Fahrerlaubnis auf.
FAQ: Probezeit vom Führerschein
Die Probezeit für den Führerschein ist in Deutschland für zwei Jahre ausgelegt.
Hier können Sie nachlesen, wann ein A- bzw. B-Verstoß in der Probezeit vorliegt.
Hier können Sie nachlesen, welche Probezeitmaßnahmen greifen, wenn Sie sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten.
Video: A- und B-Verstoß – Wo ist der Unterschied?
Führerschein auf Probe: Seit wann gibt es die Probezeit?
Unfallstatistiken zeigen immer wieder auf, dass vor allem bei jungen Fahrern das Risiko für eine Kollision besonders hoch ist. Nicht selten kommen bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr auch Menschen zu schaden.
In den 80er Jahren wurde diesem Umstand immer mehr Bedeutung geschenkt. Lösungsansätze wurden gesucht und schlussendlich wurde am 1. November 1986 die Probezeit vom Führerschein in Deutschland eingeführt. Die rechtliche Grundlage diesbezüglich stellt § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) dar:
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. […]
Die Probezeit in Deutschland für einen Führerschein gilt also für alle Fahranfänger. Sie ist auch anzuwenden, wenn die entsprechende Fahrerlaubnis im Ausland erteilt wurde. Die Zeit, welche seit dem Erwerb der Fahrberechtigung vergangen ist, wird dabei angerechnet.
Probezeit beim Führerschein mit 21 & 17: Wie lange dauert sie?
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass die Probezeit zum Führerschein nur bis 21 gilt. Das ist allerdings absoluter Quatsch. Die Erteilung der Fahrerlaubnis auf Probe ist nicht vom Alter abhängig. Auch wenn ein Mensch den Führerschein mit 60 Jahren macht, gilt zunächst die Probezeit.
Diese dauert bei jedem Fahranfänger zwei Jahre. Durch Regelmissachtungen kann die Dauer vom Führerschein auf Probe allerdings verlängert werden. Darauf gehen wir im weiteren Textverlauf noch einmal gesondert ein.
Fahrausweis auf Probe: Verstöße gegen die StVO haben härtere Konsequenzen
Doch was genau ist eigentlich das besondere an der Probezeit vom Führerschein? Gelten für Fahranfänger besondere Regeln? Grundsätzlich werden Führerscheinneulinge behandelt wie alle Verkehrsteilnehmer und müssen sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.
Allerdings gibt es einen Unterschied, wie Verstöße sanktioniert werden. Neben den üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog, welche, je nach Schwere der Regelmissachtung, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot beinhalten, können bei Fahranfängern sogenannte Probezeitmaßnahmen greifen.
Diese greifen, wenn sich Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße leisten. Es handelt sich dabei um schwere und weniger schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsregeln. Im Folgenden haben wir einige Beispiele für entsprechende Ordnungswidrigkeiten zusammengestellt.
A-Verstöße beim Führerschein der Klasse B in der Probezeit
- Alkohol am Steuer: In der Probezeit vom Führerschein dürfen Fahranfänger keinen Tropfen Alkohol trinken, wenn sie sich noch hinter das Steuer setzen. Auch hierbei ist das Alter gänzlich irrelevant. Wer nach Alkoholkonsum beim Autofahren erwischt wird, muss ein Bußgeld von 250 Euro zahlen, erhält einen Punkt in Flensburg und leistet sich einen A-Verstoß.
- Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h): Während eine Übertretung vom Tempolimit bis 20 km/h ohne Folgen für die Probezeit bleibt, erwarten Fahranfänger ab 21 km/h Probezeitmaßnahmen.
- Missachtung der Vorfahrt: Egal ob ein Verkehrsschild oder die Rechts-vor-Links-Regel missachtet wurde, nehmen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt, wird dies neben einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg auch als A-Verstoß sanktioniert.
- Zebrastreifen ignoriert: An einem Fußgängerüberweg haben Fußgänger Vorrang. Wird diese Regel missachtet, erhält der Betroffene, wenn er sich in der Probezeit vom Führerschein befindet, nicht nur einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 80 Euro, sondern hat sich zusätzlich einen A-Verstoß geleistet.
Probezeit der Fahrerlaubnis: B-Verstöße
- Parken auf der Autobahn: Parken Sie auf der Autobahn, handelt es sich um einen B-Verstoß.
- Termin zur Hauptuntersuchung überzogen: Alle Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung. Wird die Frist um mehr als acht Monate überzogen, wird dies mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt sanktioniert und stellt einen B-Verstoß dar.
- Abgefahrene Reifen: Reifen müssen über eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm verfügen. Ist dies nicht der Fall, drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.
Probezeitmaßnahmen bei Regelmissachtungen
Leistet sich ein Fahrer, welcher sich in der Probezeit vom Führerschein befindet, einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, treten die sogenannten Probezeitmaßnahmen in Kraft. Es handelt sich dabei um ein dreistufiges Sanktionierungssystem, welches wie folgt abläuft:
- 1. Stufe: Ein kostenpflichtiges Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, erwarten Fahranfänger, die sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit vom Führerschein leisten.
- 2. Stufe: Eine erneute schwerwiegende Regelmissachtung bzw. zwei B-Verstöße führen dazu, dass der Betroffene eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, erhält.
- 3. Stufe: Beim dritten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ist dann Schluss, die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Führerschein vergessen in der Probezeit: Droht Ärger?
Das Fahren ohne Führerschein in der Probezeit stellt keine schwerwiegende Regelmissachtung dar. Haben Sie den Lappen lediglich vergessen, wird in aller Regel ein Bußgeld fällig. Anders sieht es aus, wenn Fahranfänger ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen.