Besondere Regeln für Fahranfänger
Der eigene Führerschein bedeutet vor allem für viele junge Erwachsene einen großen Schritt in die Selbstständigkeit, weshalb dafür nahezu freiwillig die Schulbank gedrückt wird. Aber auch nach der erfolgreich bestandenen Führerscheinprüfung hört der Lernprozess nicht auf, denn nun gilt es Fahrpraxis zu sammeln. Damit sich dabei auch die richtigen Verhaltensweisen einprägen, müssen Fahranfänger eine Probezeit durchlaufen, in der strengere Regeln gelten. In der Regel dauert diese zwei Jahre an, allerdings ist bei „schwerwiegenden Verstößen“ mit einer Probezeitverlängerung zu rechnen.
Doch wann darf die Probezeit verlängert werden? Welche Verstöße sieht der Gesetzgeber als schwerwiegend an? Und besteht die Möglichkeit, gegen die Probezeitverlängerung vorzugehen und diese zu verhindern? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Probezeitverlängerung
Begehen Fahranfänger Ordnungswidrigkeiten, die als A-Verstoß gewertet werden, oder sammeln zwei B-Verstöße an, sieht der Gesetzgeber die Probezeitverlängerung vor.
Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert, sodass diese insgesamt vier Jahre andauert.
Welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, erfahren Sie hier.
Warum gibt es die Probezeit?
Bereits seit 1986 gibt es in Deutschland die Probezeit beim Führerschein. Damit reagierte der Gesetzgeber auf die steigende Anzahl von Verkehrsunfällen, an denen Fahranfänger beteiligt waren. Daher soll während der Probezeit festgestellt werden, ob die Führerscheinneulinge tatsächlich für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet sein. Gleichzeitig bietet das Konzept die Möglichkeit, möglich Missstände mithilfe einer Nachschulung – dem Aufbauseminar – frühzeitig zu beseitigen.
Regulär dauert die Probezeit nach dem Erhalt des Führerscheins zwei Jahre. In dieser Zeit gilt es zu beweisen, dass das in der Fahrschule erlernte Wissen beherrscht und umgesetzt wird. Allerdings können bestimmte Verkehrsverstöße in diesem Zeitraum eine Probezeitverlängerung nach sich ziehen. Durch die Verlängerung der Probezeit beim Führerschein beträgt diese dann insgesamt vier Jahre.
Allerdings kann die Probezeit nur verlängert werden, wenn die dafür gesetzlich definierten Bedingungen erfüllt sind. Wann dies der Fall ist, klären wir nachfolgend.
A- oder B-Verstoß: Ab wann wird die Probezeit verlängert?
Auf die Frage: „Wann verlängert sich die Probezeit?“ heißt es in § 2a Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar […] angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.
Damit sich also beim Führerschein die Probezeit verlängern lässt, erfolgt in den meisten Fällen die Anordnung eines Aufbauseminars. Diese Möglichkeit besteht, wenn sich der Fahranfänger verkehrswidrig verhält. Die Verkehrsverstöße, welche sich auf die Probezeit auswirken und somit zu einer Probezeitverlängerung führen können, lassen sich in A- und B-Verstöße unterteilen.
Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine Straftat bzw. einen sehr schwerwiegenden Verstoß. Mögliche Beispiele sind unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h, Rotlichtverstöße, Fahrerflucht und Alkohol am Steuer. Begeht ein Fahranfänger eine Tat bzw. Ordnungswidrigkeit, die als A-Verstoß gewertet wird, bedeutet dies die Anordnung eines Aufbauseminars. Darüber hinaus erfolgt bei der Probezeit für den Führerschein eine Verlängerung.
Gleichzeitig lassen sich aber auch zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße als ein A-Verstoß werten und können somit auch zu einer Probezeitverlängerung und der Teilnahme an einen Aufbauseminar führen. Beispiele für B-Delikte sind unter anderem die Gefährdung bzw. Behinderung von Passanten beim Abbiegen, das Fahren ohne Betriebserlaubnis oder die Verwendung von abgefahrenen Reifen.
Wie kann ich gegen eine Probezeitverlängerung vorgehen?
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – zum Beispiel, weil das Schild für eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen wurde – kann bereits eine Probezeitverlängerung nach sich ziehen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn es bis zum Ablauf der Probezeit nur noch wenige Tage sind und sich die Führerscheinneulinge bis dahin nichts zu Schulden haben kommen lassen. Daher stellt sich nicht selten die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt, gegen diese Maßnahme vorzugehen.
Grundsätzlich können Sie gegen die Probezeitverlängerung an sich keine Rechtsmittel einlegen. Gleiches gilt übrigens auch für die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Lässt sich im Zuge dessen nachweisen, dass der Bescheid an sich fehlerhaft ist, zum Beispiel weil bei der zugrundeliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung ein Messfehler vorliegt, kann dadurch unter Umständen auch eine Probezeitverlängerung verhindert werden.
Ob diese Option in Ihrem individuellen Fall besteht, wie gut Ihre Erfolgsaussichten sind und worauf es beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu achten gilt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Wie werden Vergehen im Straßenverkehr bspw. das Überfahren einer roten Ampel mit einem E-Scooter, wenn man keine Fahrerlaubnis hat? Wird dann trotz dessen die Probezeit verlängert, obwohl man sich faktisch gesehen nicht in der Probezeit befindet? Welche Auswirkungen hat es auf weitere Vergehen, die nach Erhalt des Führerscheins begangen wurden?