Promillegrenze für Busfahrer: Welche Regelungen gelten?

Von Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgelder für Busfahrer gemäß BOKraft

Bei Führ­en eines Linien- oder Reise­busses im Dienst gegen die Null-Pro­mille­grenze ver­stoßenbis zu 10.000 EUR

Bußgeldkatalog für Alkoholverstöße

Tatbestand
Strafe (€)Punkte Fahr­verbot (Mon­ate)Lohnt ein Einspruch?
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Atem­alkohol­konzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die fest­gestellte Atem­alkohol­konzen­tration betrug … mg/l.

(TBNR 424600)
50021 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Atem­alkohol­konzen­tration von 0,25 mg/l oder mehr. Die fest­gestellte Atem­alkohol­konzen­tration betrug … mg/l.
- bei Eintragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424601)
100023 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Atem­alkohol­konzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atem­alkohol­konzentration betrug … mg/l.
- bei Eintragung bereits mehrerer Entschei­dungen nach § 24a StVG

(TBNR 424602)
150023 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.

(TBNR 424606)
50021 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Ein­tragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424607)
100023 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Eintragung bereits mehrerer Ent­scheidungen nach § 24a StVG

(TBNR 424608)
150023 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Alkohol­menge im Körper, die zu einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.

(TBNR 424618)
50021 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Alkohol­menge im Körper, die zu einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Eintragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424619)
100023 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug mit einer Alkohol­menge im Körper, die zu einer Blut­alkohol­konzen­tration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die fest­gestellte Blut­alkohol­konzen­tration betrug … Promille.
- bei Eintragung bereits mehrerer Ent­scheidungen nach § 24a StVG

(TBNR 424620)
150023 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug unter Wir­kung eines berau­schenden Mittels.

(TBNR 424648)
50021 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug unter Wirkung eines berau­schenden Mittels.
- bei Eintragung bereits einer Ent­scheidung nach § 24a StVG

(TBNR 424649)
100023 Hier prüfen **
Sie führten das Kraft­fahrzeug unter Wirkung eines berau­schenden Mittels.
- bei Eintragung bereits mehrerer Ent­scheidungen nach § 24a StVG

(TBNR 424650)
15002 3 Hier prüfen **

Bußgeldrechner für Alkoholverstöße

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FAQ: Promillegrenze für Busfahrer

Wie viel Promille darf ein Bus- bzw. Berufskraftfahrer haben?

Busfahrer, die beruflich unterwegs sind, unterliegen den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Laut dieser ist ein absolutes Alkoholverbot zu beachten. Für Busfahrer im Linien- und Reiseverkehr gilt also eine Promillegrenze von 0,0.

Gilt die Null-Promillegrenze auch bei privaten Fahrten?

Sind Sie privat mit einem Bus unterwegs, gilt die allgemeine Promillegrenze von 0,5. Befinden Sie sich jedoch in der Probezeit, ist auch hier die Null-Promille-Grenze zu beachten.

Was droht, wenn Busfahrer alkoholisiert fahren?

Halten sich Busfahrer nicht an die gesetzlichen Vorschriften, kann Ihnen bei einem Verstoß während der Dienstzeit ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro drohen. Die Tabellen geben hier einen Überblick zu den möglichen Sanktionen.

Video: Verstoß gegen die Promillegrenze

Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt's im Video.
Welche Konsequenzen hat Alkohol am Steuer? Die Antwort gibt’s im Video.

Verkehrsrecht und Vorschriften für Fahrpersonal geben die Alkoholgrenze vor

Busfahrer: Die Null-Promillegrenze gilt im Linien- und Reisebusverkehr.
Busfahrer: Die Null-Promillegrenze gilt im Linien- und Reisebusverkehr.

Grundsätzlich gilt für Kraftfahrer in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Sind sie jedoch unter 21 Jahre alt oder in der Probezeit, gilt ein striktes Alkoholverbot. Sie sind jedoch nicht die einzige Gruppe von Fahrern, für die Alkohol am Steuer absolut tabu ist.

Berufskraftfahrer und Busfahrer im Linien- sowie im Gelegenheitsverkehr müssen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Fahrpersonal ebenfalls an eine Null-Promille-Grenze halten. Welche rechtlichen Grundlagen bei der Promillegrenze für Busfahrer eine Rolle spielen, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber.

Busfahrer im Linien- und Reiseverkehr unterliegen den Vorschriften zum Personenverkehr der BOKraft. In dieser finden sich auch Vorschriften dazu, wie sich Busfahrer bezüglich Alkohol am Steuer während der Dienstzeit zu verhalten haben. Insbesondere § 8 BOKraft ist hier von Bedeutung, da in diesem die für Busfahrer gültige Promillegrenze bestimmt ist.

Die Vorschriften diesbezüglich lauten wie folgt:

3) Im Obusverkehr sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt,

1. während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht, […]

(4) Im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen finden die Vorschriften des Absatzes 3 Nr. 1, 3 und 5 entsprechende Anwendung.

Die Formulierungen sind hier recht eindeutig: Der Genuss von Alkohol ist für Busfahrer im Dienst oder während der Bereitschaft untersagt. Doch für welche Busfahrer gilt diese Promillegrenze nun? Auch das ergibt sich aus dem Gesetzestext. Zunächst bezieht sich das Alkoholverbot auch Fahrer im O- und Linienbusverkehr (§ 8 Abs. 3 BOKraft) wird jedoch anschließend weiter präzisiert und auf Fahrten im Gelegenheitsverkehr ausgeweitet (§ 8 Abs. 4 BOKraft).

Das bedeutet, dass diese Promillegrenze für Busfahrer auch im Reisebusverkehr zu beachten ist und bei Verstößen die gleichen Bußgelder drohen wie bei der Missachtung des Alkoholverbots im Linienverkehr. Hier drohen Sanktionen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Liegt zudem eine Gefährdung vor oder kam es zu einem Unfall, kann das den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Darüber hinaus kann bei Auffälligkeiten eine Strafanzeige und somit eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Was gilt bei privaten Fahrten mit dem Bus?

Bei privaten Fahrten dürfen Busfahrer Alkohol trinken, wenn sie die 0,5 Promille nicht überschreiten.
Bei privaten Fahrten dürfen Busfahrer Alkohol trinken, wenn sie die 0,5 Promille nicht überschreiten.

Sind Sie außerhalb der Dienstzeit mit dem Bus privat unterwegs, müssen Sie sich an die allgemeine Promillegrenze von 0,5 halten. Aber Achtung: Werden Sie beim Fahren auffällig, drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen.

Wichtig ist, wenn Sie in Ihrer Freizeit Alkohol konsumieren, dass Sie beim nächsten Dienstantritt kein Restalkohol mehr aufweisen. Denn auch hier müssen Sie mit Sanktionen rechnen, da Sie gegen die Vorschriften verstoßen – obwohl Sie während des Dienstes gar keinen Alkohol getrunken haben.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann ist seit 2014 zugelassener Rechtsanwalt. Zuvor studierte er in Bremen und absolvierte sein Referendariat am OLG Celle. Seinen Master of Laws (LL. M.) erwarb er in Dublin. Auf bussgeldkatalog.net informiert er seine Leser u. a. über das Bußgeldverfahren.

Bildnachweise

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