Promillegrenzen für mehr Sicherheit
Fahrer, die alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führen, riskieren damit ihr eigenes, aber auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Eingeschränkte Wahrnehmung, verzögerte Reaktionsgeschwindigkeit und größere Risikobereitschaft sind nur einige Folgen des Alkoholkonsums, die das Risiko für den Betroffenen, in einen Unfall verwickelt zu werden, deutlich erhöhen.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, haben die verschiedenen Länder Promillegrenzen festgelegt. Weltweit regeln sie, ab welchem Promillewert ein Kraftfahrer zu tief ins Glas geschaut hat und nicht mehr in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu lenken. Setzt er sich hinter das Steuer, obwohl er diese Grenze überschritten hat, kann er dafür empfindlich bestraft werden. Aber wie hoch ist die Promillegrenze innerhalb von Europa? Sind die Alkoholgrenzen in Europa einheitlich? Die Antworten liefert Ihnen dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Promillegrenzen im EU-Ausland
In vielen Ländern gelten 0,5 Promille als Grenze. Eine tabellarische Auflistung finden Sie hier.
Für Fahranfänger gilt in der Probezeit meist eine niedrigere Promillegrenze. Informieren Sie sich vorab über die örtlichen Regelungen, um Bußgelder zu vermeiden.
In diesem Fall droht in aller Regel ein Bußgeld, dessen Höhe je nach Land variiert.
Wo liegen die Promillegrenzen in Europa?
Jeder deutsche Kraftfahrer sollte wissen, dass die Grenze nach § 24a StvG hierzulande bei 0,5 Promille liegt. Alkohol ist also nicht grundsätzlich verboten, wenn Sie anschließend noch Auto fahren wollen. Es darf nur nicht so viel getrunken werden, dass der Grenzwert überschritten wird oder Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr Fahrzeug sicher zu steuern. Doch gilt diese 0,5-Promillegrenze in ganz Europa?
Nein, die Promillegrenze fällt weltweit sehr unterschiedlich aus und auch im europäischen Ausland gilt kein einheitlicher Wert. Während manche Länder dem Alkoholkonsum vor einer Fahrt sehr kritisch gegenüberstehen und teilweise gar keinen Alkohol im Straßenverkehr dulden, sehen andere scheinbar keine so große Gefahr bei Alkohol am Steuer. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen sollten Sie sich stets vorab darüber informieren, welche Promillegrenze in Europa für Ihr Urlaubsland gilt, wenn Sie dort mit dem eigenen oder einem Mietwagen unterwegs sein wollen.
Land | Promillegrenze | Bußgeld |
---|---|---|
Belgien | 0,5 | ab 180 € |
Dänemark | 0,5 | bis zu 1 Monatsverdienst |
Deutschland | 0,5 | ab 500 € |
Finnland | 0,5 | mindestens 15 Tagessätze |
Frankreich | 0,5 | ab 135 € |
Griechenland | 0,5 | ab 200 € |
Großbritannien (ausgenommen Schottland) | 0,8 (0,5) | unbegrenzt (über 6.000 € möglich) |
Italien | 0,5 | ab 530 € |
Kroatien | 0,5 | ab 95 € |
Niederlande | 0,5 | ab 325 € |
Österreich | 0,5 | ab 300 € |
Polen | 0,2 | ab 145 € |
Portugal | 0,5 | ab 250 € |
Schweden | 0,2 | mindestens 40 Tagessätze |
Schweiz | 0,5 | ab 520 € |
Spanien | 0,5 | ab 500 € |
Tschechien | 0,0 | ab 100 € |
Türkei | 0,5 | ab 215 € |
Ungarn | 0,0 | bis zu 970 € |
Während Deutschland mit dem Wert von 0,5 im Mittelfeld anzusiedeln ist, sind Länder wie Ungarn oder Tschechien, bei denen gar kein Alkohol konsumiert werden darf, deutlich rigoroser in ihren Forderungen. In Großbritannien dürfen Sie hingegen die Promillegrenze von 0,8 nicht überschreiten, womit die Briten im europaweiten Vergleich am nachsichtigsten auf Fahrten unter Alkoholeinfluss reagieren. Wer die Alkoholgrenzen missachtet, muss zumindest mit einem Bußgeldbescheid aus dem Ausland rechnen.
Wie werden Verstöße gegen die Promillegrenze in Europa geahndet?
Übertreten Sie die Promillegrenze für das Ausland, werden Sie rasch feststellen, dass die Verstöße gegen die jeweilige Straßenverkehrsordnung in der Regel schwerwiegendere Sanktionen nach sich ziehen, als Sie es von dem deutschen Bußgeldkatalog zum Thema „Alkohol“ gewohnt sind. In Deutschland richtet sich die Höhe der Sanktionen danach, wie oft Sie bereits wegen Fahrten unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind und ob Sie mehr oder weniger als 1,1 Promille hatten.
Letztere Frage ist besonders wichtig, weil Alkoholfahrten ab 1,1 Promille als Straftaten gewertet und mit Fahrerlaubnisentzug sowie Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Alles darunter bringt Ihnen laut StVG ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein ein- oder dreimonatiges Fahrverbot.