Geschwindigkeitsmessungen per Videonachfahrsystem
Neben stationären sowie teilstationären Messgeräten und mobilen Blitzern unternimmt die Polizei Geschwindigkeitskontrollen ebenfalls durch den Einsatz sogenannter Videonachfahrsysteme. Eines dieser Systeme ist der ProViDa 2000 bzw. das Nachfolgesystem ProViDa 2000 Modular. Es handelt sich hierbei um ein Messystem, das in zivilen Einsatzfahrzeugen der Polizei verbaut ist und neben Tempokontrollen auch Abstandmessungen im Fließverkehr durchführen kann.
Dieser Ratgeber erklärt, wie Geschwindigkeitsmessungen mit dem ProViDa 2000 (Modular) ablaufen. Außerdem erfahren Sie hier, mit welcher Wahrscheinlichkeit es bei beim Einsatz des Systems es zu Fehlmessungen kommt, durch die ein erhaltener Bußgeldbescheid unter Umständen anfechtbar ist.
FAQ: ProViDa 2000 (Modular)
Das System ProViDa 2000 bzw. dessen Nachfolger ProViDa 2000 Modular ist ein Blitzer bzw. ein Videonachfahrsystem, das für Geschwindigkeitsmessungen sowie für Abstandmessungen verwendet wird.
Bei diesem System erfolgt die Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren. Das Messgerät befindet sich in einem Polizeiauto und misst das Tempo oder den Abstand vorfahrender Kraftfahrzeuge per Video-System. Die Beweissicherung des etwaigen Verstoßes erfolgt durch die Videoaufzeichnung.
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt nach einem standardisiertem Ablauf. Dennoch kann es entweder wegen einer falschen Einstellung des Systems oder durch andere Umstände zu Fehlmessungen kommen, die möglicherweise anfechtbar sind. Weitere Informationen zu Fehlerquellen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen können, erhalten Sie hier.
Bußgeldtabellen für Tempoverstöße
Bußgeldtabelle für Innerortsverstöße
Bußgeldtabelle für Außerortsverstöße
Bußgeldrechner für Tempoverstöße
Inhaltsverzeichnis
Video: Welche Fehler sind bei Geschwindigkeitsmessungen möglich?
Wie misst ProViDa 2000 (Modular) Geschwindigkeits- und Abstandverstöße?
Die Abkürzung ProViDa steht für „Proof-Video-Data-System„. Es handelt sich hierbei um ein Videonachfahrsystem, das in zivilen Einsatzfahrzeugen der Polizei installiert ist und für die Ermittlung von Geschwindigkeits- und Abstandverstößen im fließenden Verkehr verwendet wird.
Hierfür ordnen sich Messbeamte im Verkehr hinter ein Kfz ein, bei dem Sie einen Verkehrsverstoß vermuten, und fahren diesem nach. Sensoren ermitteln die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs, indem sie die Raddrehzahl des Gefährts registrieren. Die Messergebnisse während durch Steuer- und Rechnereinheiten ausgewertet, während die Beweisaufnahme der Videoaufzeichnung erfolgt.
Die Abstandmessung ist durch eine zusätzlich installierte Software wie beispielsweise der ViDistA (Videodistanzanalyse) möglich, die eine Weg-Zeit-Berechnung durchführt: Um die Distanz zwischen den fahrenden Fahrzeugen zu berechnen, werden auf der aufgezeichneten Fahrstrecke Messpunkte definiert. Der Tachowert des Einsatzwagens dient hierbei als Referenzwert, von dem die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs abgeleitet wird.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine Videoaufzeichnung mit dem ProViDa 2000 einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstellt. Deshalb darf eine Videoaufnahme mit dem System nur anlassbezogen erfolgen: Die Aufzeichnung ist nur dann gerechtfertigt, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit besteht.
Ablauf der Geschwindigkeitsmessung mit dem ProViDa 2000 (Modular)
Das Messverfahren läuft nach folgenden Muster ab:
- Vermuten Messbeamte bspw. einen Geschwindigkeitsverstoß, ordnen sie sich im Verkehr hinter das verdächtige Kfz ein und folgen diesem.
- Sensoren ermitteln die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs. Diese wird in der Videoaufzeichnung eingeblendet über eine Messstrecke von mindestens 400 m.
- Nach dem Ende der Messung wird die Durchschnittgeschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.
- Liegt die gefahrene Durchschnittgeschwindigkeit nach Toleranzabzug über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, halten die Beamten das Messfahrzeug an.
Der Toleranzabzug bei Messungen mit dem Proof-Video-Data-System beträgt wegen der Fehleranfälligkeit des Systems 10 %. Bei größeren Zweifeln an den Messergebnissen kann der Toleranzabzug 20 % betragen.
ProViDa 2000: Mögliche Fehlerquellen beim Einsatz
Neben der generell bestehenden Fehleranfälligkeit des Systems, können auch andere Umstände beim ProViDa 2000 (Modular) Messfehler zeitigen und dafür Sorgen, dass die Messungen anfechtbar sind:
- Die System-Eichung war auf Allwetterreifen (auch Ganzjahresreifen genannt) ausgerichtet. Das Einsatzfahrzeug fuhr jedoch mit Winter- oder Sommerreifen.
- Die Eichung ist abgelaufen.
- Die vom ProViDa 2000 (Modular) erfasste Messstrecke war deutlicher kürzer als 400 m.
- Der Abstand zwischen Einsatzwagen und Messfahrzeug war nicht konstant; er schwankte während der Messfahrt wegen unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten.
- Die Position der Kamera veränderte sich während der Messung.
- Die Messbeamten haben das System falsch bedient.
Wann ist ein Einspruch gegen die Messung mit dem ProViDa 2000 (Modular) sinnvoll?
Sollten Sie die Messergebnisse, die im Bußgeldbescheid aufgeführt sind, ernsthaft anzweifeln, ist es ratsam, in dieser Sache einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bzw. einen Blitzer-Anwalt (ein Verkehrsanwalt, der sich auf Blitzer-Fälle spezialisiert hat) zu konsultieren.
Dieser kann in Ihrem Auftrag Akteneinsicht in Ihren Fall beantragen und unter anderem das Messprotokoll überprüfen. Dadurch kann der Anwalt mögliche Fehler ermitteln, zu denen es beim Einsatz des ProViDa 2000 (Modular) gekommen ist, und abschätzen inwiefern sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.