Punkte in der Probezeit: Welche Konsequenzen haben diese?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Wenn sich bei Fahranfängern das Punktekonto füllt

Wann werden Punkte in der Probezeit zum Problem?
Wann werden Punkte in der Probezeit zum Problem?

Bei Verkehrsverstößen, welche die allgemeine Verkehrssicherheit gefährden, sieht der Gesetzgeber zusätzlich zum Bußgeld weitere Sanktionen vor – die sogenannten Punkte in Flensburg. Hierbei handelt es sich um Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER), welches vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt wird. Zweck des Punktesystems ist die Identifizierung und Sanktionierung von Verkehrsteilnehmern, die erheblich bzw. wiederholt gegen die geltenden Vorschriften verstoßen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, Punkte in der Probezeit zu erhalten.

Doch wie können Fahranfänger während der Probezeit Punkte bekommen? Mit welchen Folgen müssen sie in einem solchen Fall rechnen? Gelten beim Führerschein auf Probe besondere Regelungen? Und besteht die Möglichkeit, dass durch Punkte in der Probezeit ein Verlust des Führerscheins droht? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Punkte in der Probezeit

Können Fahranfänger in der Probezeit bereits Punkte sammeln?

Ja, halten sich Fahranfänger nicht an die geltenden Vorschriften müssen auch sie mit Eintragungen in der Verkehrssünderkartei rechnen.

Für welche Verstöße drohen Punkte?

Einige Beispiele haben wir hier aufgeführt.

Wie finde ich heraus, ob ich bereits Punkte während der Probezeit gesammelt habe?

Beim KBA ist es kostenlos möglich, den Punktestand abzufragen.

Wann sammeln Fahranfänger Punkte in der Probezeit?

Wann die Missachtung der Vorschriften für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr Punkte nach sich zieht, ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert. Dabei erfolgt grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen routinierten Autofahrern und Fahranfängern. Besondere Regelungen für Punkte in der Probezeit gibt es somit eigentlich nicht.

Stattdessen erfolgt die Verteilung der Punkte gemäß § 4 Abs. 2 StVG:

  • 1 Punkt: Schwere Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen.
  • 2 Punkte: Sehr schwere Verkehrsverstöße, bei denen es sich um Straftaten ohne die Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot verbunden sind, handeln kann.
  • 3 Punkte: Vergehen, die als Straftat gewertet werden und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Das Punktesystem folgt damit dem Prinzip, dass schwerwiegendere Vergehen auch härter sanktioniert werden. Der ehemalige Verkehrsminister Ramsauer fasst das Punktesystem bei seiner Einführung 2014 daher wie folgt zusammen:

Je hochtouriger jemand gegen Verkehrsregeln verstößt, desto mehr nimmt seine Fahreignung Schaden.

Übrigens! Nicht nur Autofahrer können Punkte in und nach der Probezeit sammeln. Denn grundsätzlich müssen auch Fußgänger ab dem 12. Lebensjahr und Fahrradfahrer bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht mit Eintragungen im FAER rechnen.

Beispiel für Punkte in der Probezeit

Für welche Verstöße drohen einem Fahranfänger Punkte?
Für welche Verstöße drohen einem Fahranfänger Punkte?

Wie zuvor bereits erwähnt, definiert der Gesetzgeber, für welchen Tatbestand welche Anzahl an Punkten im FAER einzutragen sind. Dabei ist es grundsätzlich irrelevant, ob der Autofahrer die Punkte beim Führerschein auf Probe erhält oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Welcher Verkehrsverstoß 1,2 oder 3 Punkte in der Probezeit nach sich zieht, zeigt exemplarisch die nachfolgende Übersicht:

  • Für Fahranfänger mit einem Führerschein auf Probe folgt 1 Punkt, wenn der Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen genutzt wird.
  • Ein Vorfahrtsverstoß zieht ebenfalls 1 Punkt in der Probezeit nach sich.
  • Die Nutzung von elektronischen Geräten ist am Steuer weitestgehend untersagt und wird mit 1 Punkt geahndet.
  • 2 Punkte in der Probezeit folgen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
  • Ein Verstoß gegen die Wartepflicht am Bahnübergang bedeutet für Führerscheinneulinge in der Probezeit 2 Punkte.
  • Für die Teilnahme an verbotenen Autorennen folgen beim Führerschein auf Probe bis zu 3 Punkte.
  • Wer nach einem Verkehrsunfall unerlaubt den Unfallort verlässt, begeht eine Straftat. Autofahrer erhalten dafür in der Probezeit maximal 3 Punkte.

Welche Auswirkungen haben während der Probezeit beim Führerschein erhaltene Punkte?

Sammeln Fahranfänger Punkte in der Probezeit oder auch danach, drohen ab einem bestimmten Punktestand Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes.

So erhalten sie für 4 oder 5 Punkte in der Probezeit eine schriftliche Ermahnung. Darüber hinaus enthält das Schriftstück einen Hinweis zur freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Durch lässt sich bei maximal 5 Punkten, 1 Punkt in Flensburg während der Probezeit abbauen.

Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung und erneut der Hinweis zur freiwilligen Teilnahme am Fahreignungsseminar. Außerdem merkt die zuständige Behörde darauf an, dass ein weiterer Punkt in der Probezeit mit weitreichenden Konsequenzen einhergeht. Denn ab 8 oder mehr Punkten folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ist durch Punkte während der Probezeit der Führerschein in Gefahr?

In der Probezeit können Punkte aber auch A-Verstöße zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
In der Probezeit können Punkte aber auch A-Verstöße zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass in der Probezeit durch Punkte der Führerschein weg ist. Allerdings ist dies in der Praxis doch relativ unwahrscheinlich. Denn gleichzeitig zum Punktesystem sieht der Gesetzgeber besondere Maßnahmen für Fahranfänger vor, sodass nicht nur durch Punkte in der Probezeit ein Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Dabei erfolgt eine Gewichtung der Verkehrsauffälligkeiten. Als A-Verstoß gelten demnach schwerwiegende Delikte wie ein Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h. Weniger schwerwiegenden Delikten, zu denen unter anderem technische Mängel am Fahrzeug zählen, werden als B-Verstöße gewertet. Wobei zwei B-Verstöße einem A-Verstoß entsprechen.

Begehen Fahranfänger einen A-Verstoß, zieht dieser zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – zu denen neben dem Bußgeld ggf. auch ein Fahrverbot und Punkte zählen – in der Probezeit auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerungen der Probezeit nach sich. Beim 2. A-Verstoß folgt eine Verwarnung und beim 3. der Fahrerlaubnisentzug.

Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten von durchschnittlich 250 bis 500 Euro einhergeht, kann ein A-Verstoß, für den in der Probezeit ein Punkt folgt, ein teures Vergnügen sein.

Da sowohl A- als auch B-Verstöße in der Regel Punkte in der Probezeit bedeuten, ist spätestens beim 6. B-Verstoß Schluss. Allerdings besteht grundsätzlich durch Verzögerungen bei den Behörden die Möglichkeit, dass der Führerschein in der Probezeit durch Punkte entzogen wird.

Wie erfahren Fahranfänger, ob sie in der Probezeit 1 Punkt erhalten haben?

Ob für einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln Punkte in der Probezeit folgen, können Sie grundsätzlich dem Bußgeldbescheid entnehmen. Denn dieses Schreiben listet neben dem Tatvorwurf auch die drohenden Sanktionen auf.

Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, den Punktestand in Flensburg abzufragen. Die Auskunft über mögliche Eintragung erfolgt dabei kostenlos und ist auf drei Weisen möglich. Wer einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzt, kann die Informationen online abfragen. Darüber hinaus können die Punkte, welche in der Probezeit oder danach entstanden sind, per Post oder persönlich am Dienstsitz in Flensburg in Erfahrung gebracht werden.

Übrigens! Nach dem Ablauf bestimmter Fristen erfolgt die Löschung der Punkte im Fahreignungsregister. Wie lange die sogenannten Tilgungsfristen gelten, hängt dabei vom Tatbestand ab. Führte dieser zu einem Punkt dauert die Frist 2,5 Jahre, bei zwei Punkten 5 Jahre und bei 3 Punkten 10 Jahre.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Das Team von bussgeldkatalog.net wird seit 2016 durch Nicole verstärkt. Dafür befasst sie sich unter anderem mit den geltenden Verkehrsregeln, dem Ablauf von Bußgeldverfahren und den Vorgaben zum Jugendschutz.

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