Neue Punkteregelung: Verjährung der Punkte in Flensburg gemäß Neuregelung

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

In diesem Text erhalten Sie allgemeine Informationen zur Punkteregelung. Möchten Sie herausfinden, ob Sie bereits Punkte haben, gelangen Sie hier direkt zu den Punkteabfrage-Optionen.

Möchten Sie wissen, für welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg verhängt werden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:

Als die neue Punkteregelung in Flensburg eingeführt wurde

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in Deutschland gemäß Bußgeldkatalog geahndet. Zu den möglichen Sanktionen gehören neben einem Bußgeld oder Fahrverbot auch Punkte in Flensburg.

Diese Punkteregelung wurde im Jahr 2014 einer Reform unterzogen, sodass sich einige wichtige Grundlagen rund um die Verkehrspunkte geändert haben. Welche das genau sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wir liefern einen Überblick, wann Punkte verfallen gemäß der Neuregelung. Außerdem erfahren Sie, bei welchen Ordnungswidrigkeiten laut der neuen Regelung Punkte in Flensburg ausgesprochen werden können und welche Konsequenzen ein hoher Punktestand hat.

FAQ: Punkteregelung

Wann erhalten Verkehrssünder einen Punkt?

Für schwere Ordnungswidrigkeiten erhalten Verkehrssünder neben einer Geldbuße auch mindestens einen Punkt in Flensburg.

Wann verfallen die Punkte wieder?

Hier erhalten Sie einen Überblick, wann die Punkte in Flensburg wieder verfallen.

Welche Konsequenzen habe Punkte in Flensburg?

Welche Konsequenzen ein hoher Punktestand in Flensburg nach sich zieht, lesen Sie hier.

Für welche Ordnungswidrigkeiten gibt es Punkte gemäß Regelung aus Flensburg?

Die Neuregelung der Punkte in Flensburg trat im Mai 2014 in Kraft.
Die Neuregelung der Punkte in Flensburg trat im Mai 2014 in Kraft.

Im Jahr 2014, genauer gesagt am ersten Mai, wurde die neue Punkteregelung in Deutschland eingeführt. Das alte Punktesystem wurde komplett überarbeitet, aus dem Verkehrszentralregister ist das Fahreignungsregister geworden.

Mit Einführung der neuen Punkteregelung hat sich auch die Vergabe der Eintragungen geändert. Es können nunmehr maximal drei Punkte auf einmal ausgesprochen werden. Vor der Reform waren bis zu sieben auf einen Streich möglich.

Die folgende Einteilung der Punktevergabe gilt seit Mai 2014:

Dabei wird nicht jede Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt geahndet. So bleiben Parkverstöße oder geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen in aller Regel punktefrei. Leisten Sie sich allerdings einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel schon länger als eine Sekunde „Rot“ war, so gibt dies einen Punkt in Flensburg.

Gut zu wissen: Verstöße, die gemäß der alten Punkteregelung zu einer Eintragung in Flensburg geführt haben, von der neuen aber nicht mehr erfasst werden, wurden automatisch gelöscht.

Aus alt mach neu: Umrechnung der Punkte

Doch wie lässt sich eigentlich der alte Punktestand in den neuen gemäß Punkteregelung umrechnen? Unsere nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss:

Alter Punktestand (VZR)Neuer Punktestand (FAER)
1 bis 31
4 bis 52
6 bis 73
8 bis 104
11 bis 135
14 bis 156
16 bis 177
18 oder mehr8

Neben der neuen Punkteregelung wurden im Zuge der Reform auch einige Bußgelder angehoben. Das Missachten der Vorfahrt kostet seither 70 statt 50 Euro. Auch ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ist nunmehr teurer (60 statt 40 Euro).

Ab wann gilt die neue Punkteregelung in Flensburg?

Die neue Punkteregelung trat zum 1. Mai 2014 in Kraft und hat seither Bestand. Die Eintragungen gemäß altem Punktesystem wurden in das neue übernommen.

Konsequenzen gemäß neuer Punkteregelung

Bei acht Punkten auf dem Konto wird gemäß der neuen Punkteregelung der Führerschein eingezogen.
Bei acht Punkten auf dem Konto wird gemäß der neuen Punkteregelung der Führerschein eingezogen.

Punkte in Flensburg sind kein Grund zur Freude. Anders als bei Bonusprogrammen stehen die Eintragungen nicht für besondere Treue, sondern für beharrliche Pflichtverletzungen im Straßenverkehr und sind somit wenig rühmlich.

Die neue Punkteregelung im Verkehr soll auch weiterhin Konsequenzen haben, wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und damit die allgemeine Verkehrssicherheit gefährden.

Nachfolgend listen wir auf, welche Maßnahmen bei dem jeweiligen Punktestand ergriffen werden:

  • Bis zu drei Punkte: Dieser geringe Punktestand bleibt erst einmal ohne Folgen für den Verkehrssünder.
  • Vier bis fünf Punkte: Ab vier Punkten gibt es eine kostenpflichtige Ermahnung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
  • Sechs bis sieben Punkte: Hier geht es in großen Schritten auf den Entzug der Fahrerlaubnis zu. Der Betroffene erhält eine kostenpflichtige Verwarnung, welche darauf hinweist.
  • Acht Punkte: Die neue Punkteregelung schreibt vor, dass bei einem Punktestand von acht das Maximum erreicht ist. Die Fahrerlaubnis wird dem Betroffenen entzogen und kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist erneut beantragt werden.
Wichtig: Haben Sie einen Punktestand von fünf oder weniger, besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Teilnahme an einem Abbauseminar einen Punkt abzubauen.

Punkte in Flensburg: Verfall gemäß Neuregelung

Verkehrspunkte: Mit der Regelung, die überarbeitet wurde, haben sich auch die Tilgungsfristen leicht verändert.
Verkehrspunkte: Mit der Regelung, die überarbeitet wurde, haben sich auch die Tilgungsfristen leicht verändert.

Durch die Punkteregelung, welche neu eingeführt wurde, haben sich auch die Tilgungsfristen der einzelnen Eintragungen geändert. Diese lauten nun wie folgt:

  • 1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren
  • 2 Punkte verfallen nach 5 Jahren
  • 3 Punkte verfallen nach 10 Jahren

Zum Vergleich hier noch einmal die Verjährung der Punkte in Flensburg (alte Regelung):

  • Ordnungswidrigkeiten: 2 Jahre
  • Im Straßenverkehr begangene Straftaten: 5 Jahre
  • Straftaten inklusive Fahrerlaubnisentzug: 10 Jahre

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Nach ihrem Journalismus-Studium schloss sich Sarah im Jahr 2016 der Redaktion von bussgeldkatalog.net an und schreibt seither Ratgeber zu unterschiedlichen Themen rund um das Verkehrsrecht.

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