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In diesem Text erhalten Sie allgemeine Informationen zur Punktetabelle. Möchten Sie herausfinden, ob Sie bereits Punkte haben, gelangen Sie hier direkt zu den Punkteabfrage-Optionen.
Möchten Sie wissen, für welche Verstöße wie viele Punkte in Flensburg verhängt werden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Links:
Ob Alkohol oder Blitzer: Die Punktetabelle legt Sanktionen fest
Einige Delikte im Straßenverkehr können nicht einfach mit Geldzahlungen abgegolten werden. Das Ziel ist, betroffene Autofahrer nachhaltig zu einer Regeleinhaltung zu erziehen und Wiederholungstäter strenger zu bewerten.
Deshalb wird im deutschen Verkehr ein Punktesystem eingesetzt, welches Verkehrssünder quasi „markiert“. Doch nicht nur für Pkw-Fahrer gilt diese Punktetabelle – sowohl im Auto, als auch auf dem Motorrad oder zu Fuß können Punkte gesammelt werden. Anbei finden Sie eine Zusammenfassung zur Punktetabelle: Wie viele Punkte es auf einmal geben kann, wann der Führerscheinentzug droht und wie Punkte verjähren.
FAQ: Punktetabelle
Grundsätzlich gibt es Punkte, wenn eine Ordnungswidrigkeit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Hier können Sie nachlesen, welche Konsequenzen die unterschiedlichen Punktestände nach sich ziehen.
Wann die Punkte wieder gelöscht werden, können Sie hier nachlesen.
Die zentrale Datenbank in Flensburg
Wer wann wie viele Punkte erhält, ist durch die Kfz- bzw. Auto-Punktetabelle festgelegt. Im Normalfall werden Delinquenten in einem Bußgeldbescheid darüber informiert, ob Ihnen Verkehrspunkte laut der Tabelle verbucht wurden. Wenn Sie nicht sicher sind, wie viele Punkte Sie nun genau haben, dann können Sie dies über eine Punkteauskunft in Erfahrung bringen.
Eins, zwei oder drei: Wie viele Punkte erhalte ich?
Hat eine befugte Behörde nun Punkte verhängt, dann sieht die Punktetabelle Punkte in Flensburg vor – ob Geschwindigkeit oder Alkoholdelikt, spielt dabei durchaus eine Rolle. Denn nicht jedes Vergehen wird pauschal mit einem Punkt belegt. Je nach Schwere der Tat werden entweder einer, zwei oder drei Flensburg-Punkte in der Tabelle verzeichnet.
Anzahl der Punkte | Art des Vergehens |
---|---|
ein Punkt | für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten |
zwei Punkte | besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis |
drei Punkte | Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis |
Das gilt für Tempoüberschreitungen
Nicht jeder große und kleine Bleifuß muss direkt Punkte fürchten. So sieht die aktuelle Punktetabelle in Flensburg für überhöhte Geschwindigkeit im Regelfall erst ab 21 km/h zu schnell einen Punkt vor. Ab wann die Punktetabelle für Geschwindigkeit zwei Punkte bestimmt, richtet sich danach, wo Sie unterwegs waren. Standardmäßig gilt: Innerorts drohen ab 31 km/h über dem Limit zwei Punkte, außerorts erst ab 41 km/h zu viel (für Pkw).
Das gilt für den Drogenkonsum
Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, dürfen mit bis zu 0,5 Promille unterwegs sein – ohne Sanktionen fürchten zu müssen (sofern kein auffälliges Fahrverhalten beobachtet wurde). Bei mehr als den erlaubten 0,5 Promille sieht die Tabelle zwei Punkte in Flensburg vor – nebst anderen Sanktionen.
Verstoßen Sie gegen das Drogengesetz – indem Sie z. B. berauscht erwischt werden oder entsprechende Stoffe bei sich tragen – dann drohen ebenso direkt zwei Punkte.
Wann erfolgt ein sofortiger Führerscheinentzug?
Wie bereits oben angedeutet, sieht die deutsche Punktetabelle für den Verkehr bei der Vergabe von drei Punkten auf einmal einen umgehenden Fahrerlaubnisentzug vor. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie im Alkohol- bzw. Drogenrausch eine Gefährdung für den Verkehr waren. Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut wird grundlegend von einer „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen.
Weiterhin gilt: Unternehmen Sie ein verbotenes Rennen mit Ihrem Auto, sind drei Punkte laut Tabelle veranschlagt. Selbiges trifft auf unterlassene Hilfeleistung, Kennzeichenmissbrauch, Nötigung und fahrlässige Körperverletzung oder Tötung zu. Wer sich hinters Steuer setzt, obwohl er bereits ein Fahrverbot erhalten hat oder gar keine Führerscheinprüfung abgelegt hat, dem drohen laut Tabelle ebenso drei Flensburg-Punkte auf einmal. Letzteres gilt übrigens laut Punktetabelle nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für denjenigen, der dies zulässt oder gar anordnet!
Neben diesen Beispielen kann auch fallindividuell entschieden werden, ob die Verkehrseignung einer Person in Frage gestellt werden muss. Nicht selten erfolgt mit dem Fahrerlaubnisentzug ebenso die Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
So viele Punkte dürfen Sie insgesamt haben
Die Punktetabelle gilt für Kfz-Fahrer, Radler und Fußgänger gleichermaßen. Seit der Punktereform im Jahr 2014 gilt: Mit Verbuchung des achten Punktes erfolgt im Regelfall auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei 4-5 Punkten erfolgt meist eine offizielle Ermahnung, bei 6-7 Punkten eine nochmalige Verwarnung.
Punkte verfallen nach einer bestimmten Zeit
Werden Punkte laut der Flensburg-Tabelle eingetragen, dann bleiben diese nicht unbegrenzt verzeichnet. Nach einer bestimmten Zeit setzt eine Tilgungsfrist ein, je nachdem, welcher Verstoß laut Punktetabelle zugrunde liegt:
- verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten: zweieinhalb Jahre
- besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten/Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug: fünf Jahre
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug: zehn Jahre
Wann die Punkte laut der Tabelle in Flensburg verlöschen, richtet sich normalerweise nach dem Datum der Rechtskraft – in der Regel ist das der Tag, an welchem ein Bußgeldbescheid offiziell bzw. an dem ein Urteil gefällt wird.
Was ist die Überliegefrist?
Wenn Punkte gelöscht werden sollen, dann sind diese dennoch für ein weiteres Jahr für die Behörden abrufbar. Diese Zeitspanne wird als Überliegefrist bezeichnet und hat u. a. folgenden Grund:
Angenommen, eine Person erhält einen Punkt laut Punktetabelle wegen eines Tempoverstoßes. Am Tag des Geschehens waren bereits sieben Punkte im Fahreignungsregister verbucht; bis die Behörde einige Wochen später den Fall bearbeitet, wurde einer dieser Punkte jedoch gelöscht. Da in Deutschland jedoch das Tattagsprinzip gilt, muss besagte Person nach den Umständen des Tattages beurteilt werden. Durch die Überliegefrist kann die bearbeitende Behörde nun nachvollziehen, dass die Person am Tag des Vergehens sieben und nicht sechs Punkte hatte und würde die Fahrerlaubnis dennoch entziehen. Mehr Infos zur Überliegefrist finden Sie in unserem Video:
hatte in den letzten 2 jahren das vergnügen 2 mal geblitzt zu werden und beide male war es kein vorsatz.das erste mal hat ein lkw das schild auf der autobahn komplett verdeckt auf der auffahrt tempo 100 geblitzt 145 ,1 monat lappen weg trotz keiner punkte. das 2 mal letze woche ,landstrasse tempo 100 plötzlich 70, 29 km zu schnell,warte noch, aber 80 euro ein punkt sicher. das schild teilweise von büschen verdeckt . habe ich angemerkt aber man weiß ja ,dass solche einwände weggewischt werden,weil angeblich ein polizist oder die behörde selbst angeblich vorher getestet hätte.