Punkte in Flensburg: Verfall und Verjährung

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Header Punkteverfall

Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

Um herauszufinden, wann die Punkte verfallen, bedarf es keiner komplizierten Rechnung mehr.
Um herauszufinden, wann die Punkte verfallen, bedarf es keiner komplizierten Rechnung mehr.

Mit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 wurde auch die Regelung vereinfacht, nach der die Punkte in Flensburg verfallen. Während der Punkteverfall in Flensburg zuvor durch den Erhalt neuer Punkte gehemmt werden konnte, fällt diese Regelung nunmehr weg.

Wann verjähren die neuen Punkte in Flensburg?

Nach der Reform 2014 erhaltene Flensburg-Punkte verfallen je nach Vergehen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Haben Sie zum Beispiel einen Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erhalten, wird dieser nach zweieinhalb Jahren von Ihrem Punktekonto gestrichen. Zwei Punkte in Flensburg verjähren nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.

Video: Verjährungsfrist von Punkten

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

FAQ: Punkteverfall

Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Bei der Verjährung der Punkte in Flensburg wird zwischen Punkten unterschieden, die Sie vor der Reform im Jahr 2014 erhalten haben, und jenen, die Ihnen danach erteilt wurden. Alte Punkte verfallen demzufolge auch noch nach den alten Tilgungsfristen.

Wann verfielen die Punkte vor der Reform?

Punkte, die Sie vor der Reform für eine Ordnungswidrigkeit erhalten haben, verjährten nach 2 Jahren. 5 Jahre dauerte es, bis Punkte für eine Straftat als verjährt galten. Punkte, die Sie für Straftaten mit Führerscheinentzug bekamen, verfielen nach 10 Jahren.

Wann kommt es bei Punkten nach der Reform zur Verjährung?

1 Punkt verjährt seit der Reform nach 2,5 Jahren. 2 Punkte, die nach der Reform im Fahreignungsregister eingetragen wurden, verfallen nach 5 Jahren. Nach 10 Jahren kommt es zur Verjährung von 3 Punkten.

Wann werden die alten Punkte in Flensburg gelöscht?

Der Punktestand des Verkehrszentralregisters (VZR) wurde mit der Reform 2014 in das neue Punktesystem umgerechnet und in das Fahreignungsregister (FAER) übertragen.

Umrechnung von alten Punkten Mai 2014

Alter Punktestand (VZR)Neuer Punktestand (FAER)
1 bis 31
4 bis 52
6 bis 73
8 bis 104
11 bis 135
14 bis 156
16 bis 177
18 oder mehr8

Doch wie funktioniert die Verjährung alter Punkte in Flensburg?

Der Verfall der Punkte in Flensburg, die Sie noch vor Mai 2014 erhalten haben, orientiert sich nach wie vor an dem alten System. Die Jahreszahlen entsprechen bis auf den ersten Fall den neuen: ein Punkt verjährt nach zwei Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren.

Der Unterschied im alten System war jedoch, dass der Erhalt neuer Punkte die Verjährungsfristen der anderen Punkte gehemmt hat. Die Verjährung der Punkte begann somit von Neuem. Punkte, die Sie nach der Reform erhalten haben, haben diese hemmende Wirkung allerdings nicht mehr.

Tilgungsfristen der Punkte

Punkte (nach Vergehen)Verfall von Punkten ab Mai 2014Verfall von Punkten vor Mai 2014
1 Punkt
(Ordnungs­widrig­keiten)
2,5 Jahre2 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
2 Punkte
(Straf­taten ohne oder Ordnungs­widrig­keiten mit Ent­zug vom Führer­schein)
5 Jahre5 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)
3 Punkte
(Straf­taten mit Ent­zug vom Führer­schein)
10 Jahre10 Jahre
(+ Hem­mung durch weiteren Punkt)

Auskunft über die Verjährung der Punkte in Flensburg

Wenn Sie sich im Allgemeinen unsicher sind über Ihren Punktestand und den Zeiten, zu denen in Flensburg die Punkte verfallen sollen, können Sie jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine kostenlose Auskunft anfordern. Auf dem Auskunftsbogen des Fahreignungsregisters finden Sie neben Angaben zum Punktestand auch die jeweilige Tilgungsfrist der Punkte.

Aktive Löschung der Punkte in Flensburg ist möglich: Über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar können Sie maximal einen Punkt alle fünf Jahre abbauen.

Sie können auch aktiv Punkte in Flensburg löschen lassen. Befinden sich maximal fünf Zähler auf Ihrem Flensburger Konto, haben Sie die Möglichkeit, über die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar den Punkteabbau zu vollziehen. Sie können jedoch maximal einen Punkt alle fünf Jahre tilgen lassen.

Wann werden die Punkte endgültig gelöscht?

„Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt.“ (KBA)

Werden Punkte in Flensburg aufgrund der Verjährung gelöscht, bleibt auch die Löschung im System des Fahreignungsregister (FAER) ein weiteres Jahr gespeichert. Dies wird Überliegefrist genannt.

Überliegefrist nach der Verjährung: Die Löschung der Punkte wird noch ein Jahr gespeichert.
Überliegefrist nach der Verjährung: Die Löschung der Punkte wird noch ein Jahr gespeichert.

Grund für die Speicherung ist, dass Sie gegebenenfalls noch vor der Löschung der Punkte in Flensburg einen weiteren Verstoß begangen haben, der mit einem oder mehr Punkten geahndet werden kann. Da die Gültigkeit der Punkte in Flensburg auf den Tag des Verkehrsverstoßes zurückdatiert werden, können während der Zeit der polizeilichen Ermittlung oder Gerichtsverfahren gelöschte Punkte relevant sein.

Die Überliegefrist, also der gespeicherte Punkteverfall, dient damit dazu, den jeweils tatzeitpunktrelevanten Punktestand rekonstruieren zu können.

Beispiel:
Sie haben zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes bereits sieben Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg. Ein Punkt wird noch vor Verhängung der Strafe und der Erteilung eines weiteren Punktes gelöscht. Damit befinden sich nunmehr sechs Zähler auf dem Konto. Die Löschung wird jedoch aufgrund der Überliegefrist gespeichert. Nach der Löschung wird Ihnen ein weiterer Punkt aus dem neuen Verfahren erteilt. Sie hätten theoretisch wieder nur sieben Punkte. Doch da der neu erteilte Punkt aus einem Verstoß stammt, der vor der Löschung stattfand, und der Punkt damit zurückdatiert wird, hatten Sie zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit einen Punktestand von insgesamt acht. Damit droht der Entzug der Fahrerlaubnis und Sie müssen auf Ihr Auto verzichten.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

Bildnachweise

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (119 Bewertungen, Durchschnitt: 3,87 von 5)
Loading ratings...Loading...