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Die Überliegefrist und ihre Bedeutung
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) speichert im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) – vormals Verkehrszentralregister – die Punktestrafen der Verkehrssünder.
Das FAER hat mit der Reform vom Flensburger Punktesystem das Verkehrszentralregister (VZR) abgelöst. Nach einer festgelegten Tilgungsfrist werden die Punkte des Kontoinhabers gelöscht.
Dabei ist zu beachten, dass die alten Eintragungen im Verkehrszentralregister auch nach den alten Tilgungsfrist verfallen – die neuen Punkte nach der neuen Regelung. Punkte, die seit Mai 2014 in Flensburg ins Punktesystem eingetragen wurden, verfallen demnach nach den neuen Fristen.
FAQ: Überliegefrist
Die sogenannte Überliegefrist kommt nach der Verjährung der Punkte in Flensburg zum Einsatz. Sie beschreibt die Speicherung des Löschvorgangs.
Die Überliegefrist dauert ein Jahr lang. Erst wenn sie vorüber ist, verfallen die Punkte endgültig.
Durch die Überliegefrist kann nachvollzogen werden, wie viele Punkte ein auffällig gewordener Kraftfahrer tatsächlich hatte, als er sich einen erneuten Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht geleistet hat, sollten in der Zwischenzeit Punkte verfallen sein. Ein Beispiel dafür finden Sie hier.
Kurz & Kompakt im Video: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen
Tilgungsfristen der Punkte in Flensburg
Punkte (nach Vergehen) | Verfall von Punkten ab Mai 2014 | Verfall von Punkten vor Mai 2014 |
---|---|---|
1 Punkt (Ordnungswidrigkeiten) | 2,5 Jahre | 2 Jahre (+ Hemmung durch weiteren Punkt) |
2 Punkte (Straftaten ohne oder Ordnungswidrigkeiten mit Entzug vom Führerschein) | 5 Jahre | 5 Jahre (+ Hemmung durch weiteren Punkt) |
3 Punkte (Straftaten mit Entzug vom Führerschein) | 10 Jahre | 10 Jahre (+ Hemmung durch weiteren Punkt) |
Doch die Flensburg-Punkte werden nicht sofort endgültig aus dem Register getilgt. Eine sogenannte Überliegefrist ist gesetzlich festgelegt. Hiernach wird die Löschung von Punkten noch ein weiteres Jahr im Verzeichnis gespeichert.
Doch wozu dient die Überliegefrist der Punkte in Flensburg?
Warum werden die gelöschten Punkte über die Tilgungsfrist hinaus gespeichert? Die Überliegefrist soll in erster Linie der rechtlichen Verfolgung von Verkehrsdelikten und der richtigen Einschätzung der Sanktionen durch die Behörden dienen.
Anders als Bußgeldbescheide sind die Punktestrafen nicht erst mit Rechtskraft eines Bescheides gültig, sondern werden auf den Tag des Verkehrsvergehens zurückdatiert.
Sind weitere Punkte-Eintragungen erhoben und auf den Tattag datiert worden, kann möglicherweise zum Tag der Erteilung bereits ein anderer Punkt aufgrund der Tilgungsfrist gelöscht sein.
Zur Ermittlung des genauen Punktestands zum Zeitpunkt des Verstoßes kann die Überliegefrist als Hilfe dienen. Die Rekonstruktion des tatsächlichen Punktestands ist so möglich.
In den meisten Fällen ist die Überliegefrist unerheblich. Von besonderer Bedeutung ist die Überliegefrist aber dann, wenn zum Zeitpunkt eines Verkehrsverstoßes bereits sieben Punkte auf Ihrem Konto sind.
Im Folgenden soll ein Beispiel zum besseren Verständnis der Überliegefrist in Flensburg dienen.
Ein Beispiel zur Überliegefrist
Sie haben bereits sieben Punkte-Eintragungen im Fahreignungsregister des KBA. Ein Punkt erlischt am 10.10.2015. Die Löschung der Punkte in Flensburg wird wegen der Überliegefrist für ein weiteres Jahr, also bis zum 10.10.2016 gespeichert.
Am 29.09.2015 haben Sie erneut eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr begangen, für die ein weiterer Punkt erhoben werden kann.
Da Behördenmühlen aber von Zeit zu Zeit recht langsam mahlen und ggf. Einspruchsverfahren und Klageverfahren folgen, wird der neue Punkt erst nach Ablauf einiger Monate am 08.01.2016 erteilt. Zu diesem Zeitpunkt haben sie durch die Löschung am 10.10.2015 nur noch sechs Zähler.
Rechtskräftig ist der neue Punkt jedoch rückwirkend ab dem 29.09.2015.
Durch die Angaben der Überliegefrist können die Behörden den Punktestand im Register zu diesem Zeitpunkt rekonstruieren: Er liegt am 29.09.2015 bei acht Punkten, da bis dahin die Tilgung des einen Punkts noch nicht erfolgt war. Damit kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Möchten Sie die genaue Tilgungsfrist Ihrer Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen, können Sie jederzeit einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem entsprechenden Register des KBA beantragen. Auf dem Antwortbogen der Punkteabfrage sind u.a. auch die Zeitpunkte genannt, zu denen die jeweilige Tilgung eintritt.