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Ein Sekundenbruchteil kann den Unterschied machen
Wer am Verkehr teilnimmt, der ist zu stetiger Umsicht und Aufmerksamkeit gemahnt. Schon eine kurze Unachtsamkeit oder Selbstüberschätzung, und schon handeln sich Fahrer hohe Strafen ein – Klassiker hierfür ist wohl das Überfahren einer roten Lichtzeichenanlage.
Wenn ein Fahrer im Straßenverkehr über eine rote Ampel rauscht, wird grundsätzlich in zwei Kategorien unterschieden: Entweder handelt es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Solch ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist laut Bußgeldkatalog mit empfindlichen Sanktionen belegt, wie der Tabelle entnommen werden kann. Doch auch hier ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht ausgeschlossen – hierfür bedarf es jedoch einer sehr guten Argumentation.
Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß
Bußgeldtabelle: Qualifizierter Rotlichtverstoß
Vergehen | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie fuhren bei Rot über die Ampel und die Rotphase dauerte länger als eine Sekunde | 200 | 2 | 1 Monat |
Sie fuhren bei Rot über die Ampel, die Rotphase dauerte länger als eine Sekunde und Sie gefährdeten den Verkehr | 320 | 2 | 1 Monat |
Sie fuhren bei Rot über die Ampel, die Rotphase dauerte länger als eine Sekunde und es kam zu einem Sachschaden | 360 | 2 | 1 Monat |
Sie fuhren bei Rot über die Ampel, die Rotphase dauerte länger als eine Sekunde, Sie gefährdeten den Verkehr und es kam zu Sachschäden | 360 | 2 | 1 Monat |
FAQ: Qualifizierter Rotlichtverstoß
Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand.
Diese Tabelle informiert Sie über die drohenden Sanktionen, die der Bußgeldkatalog bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß vorsieht.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit und begehen einen qualifizierten Rotlichtverstoß, wird dieser als A-Verstoß angesehen. Darauf folgen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.
Diese Sanktionen sind üblich
Als Erstes stellt sich natürlich die Frage, ab wann das Überfahren einer roten Ampel als „qualifiziert“ gilt. Dies ist einfach beantwortet: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren schon länger als eine Sekunde lang auf Rot stand.
Stand die Ampel eine Sekunde oder weniger auf Rot, dann kommen Verkehrssünder im Regelfall noch mit einem Punkt und 90 Euro Bußgeld davon – sofern der Verstoß keinen Schaden verursacht hat und keine Gefährdung entstand. Daneben sieht ein qualifizierter Rotlichtverstoß zumeist ein Fahrverbot von mindestens einem Monat vor. Weiterhin werden im Regelfall zwei Punkte auf das Flensburger Konto verbucht und ein hohes Bußgeld verhängt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Video:
Augenblicksversagen als Grundlage des Einspruches
Während ein hohes Bußgeld häufig noch verschmerzbar ist, sind Fahrverbote für manchen nahezu existenzbedrohend. Grundsätzlich kann ein Einspruch erhoben werden, wenn der Fahrer eine rote Ampel passiert hat – hierfür wird dann aber eine besonders gute Begründung notwendig, damit dieser auch Erfolg hat.
So könnte sich bspw. dann eine Abmilderung der Sanktion erwirken lassen, wenn ein qualifizierter Rotlichtverstoß auf ein Augenblicksversagen zurückgeführt werden könnte. Darunter wird verstanden, dass der betroffene Fahrer lediglich für einen kurzen Augenblick unaufmerksam war und das Überfahren der roten Ampel nicht auf einer Ablenkung und Fahrlässigkeit beruht hat. Dementsprechend weist der Begriff einen breiten Handlungsspielraum auf; ob die bearbeitende Behörde das Argument des Augenblickversagens gelten lässt oder nicht, sei dahingestellt.
Denn rein theoretisch könnte so gut wie immer argumentiert werden, es habe sich um eine momentane Unaufmerksamkeit gehandelt. Möchten Sie in Ihrem Einspruch mit einem Augenblicksversagen argumentieren, dann müssen Sie äußerst glaubhaft darstellen, warum Sie kurzzeitig nicht aufmerksam waren.
Gerade bei Rotlichtverstößen wird häufig vom sogenannten „Mitzieheffekt“ gesprochen. Damit ist gemeint, dass ein Fahrer an einer roten Ampel zwar ordnungsgemäß gehalten hat, jedoch losfährt, weil sich die Fahrzeuge auf den Spuren nebenan in Bewegung setzten. De facto ist das dann meist ein qualifizierter Rotlichtvertoß; bei guter Begründung könnte in solch einem Fall jedoch zumindest das Fahrverbot erlassen werden, da es sich nicht um eine grobe Pflichtverletzung handelte.