Qualifizierter Rotlichtverstoß – was ist damit gemeint?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 20. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog sanktioniert?

Ein Sekundenbruchteil kann den Unterschied machen

Wie wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog sanktioniert?
Wie wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog sanktioniert?

Wer am Verkehr teilnimmt, der ist zu stetiger Umsicht und Aufmerksamkeit gemahnt. Schon eine kurze Unachtsamkeit oder Selbstüberschätzung, und schon handeln sich Fahrer hohe Strafen ein – Klassiker hierfür ist wohl das Überfahren einer roten Lichtzeichenanlage.

Wenn ein Fahrer im Straßenverkehr über eine rote Ampel rauscht, wird grundsätzlich in zwei Kategorien unterschieden: Entweder handelt es sich um einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Solch ein qualifizierter Rotlichtverstoß ist laut Bußgeldkatalog mit empfindlichen Sanktionen belegt, wie der Tabelle entnommen werden kann. Doch auch hier ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht ausgeschlossen – hierfür bedarf es jedoch einer sehr guten Argumentation.

Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß

Bußgeldtabelle: Qualifizierter Rotlichtverstoß

VergehenBußgeld in EuroPunkteFahrverbot
Sie fuhren bei Rot über die Am­pel und die Rot­phase dau­erte länger als eine Se­kunde20021 Monat
Sie fuhren bei Rot über die Am­pel, die Rot­phase dau­erte länger als eine Se­kunde und Sie gefähr­deten den Ver­kehr32021 Monat
Sie fuhren bei Rot über die Am­pel, die Rot­phase dauerte länger als eine Se­kunde und es kam zu einem Sach­schaden36021 Monat
Sie fuhren bei Rot über die Am­pel, die Rot­phase dauerte länger als eine Se­kunde, Sie gefähr­deten den Ver­kehr und es kam zu Sachs­chäden36021 Monat

FAQ: Qualifizierter Rotlichtverstoß

Wann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?

Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Rede, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand.

Wie wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß sanktioniert?

Diese Tabelle informiert Sie über die drohenden Sanktionen, die der Bußgeldkatalog bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß vorsieht.

Was passiert bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß in der Probe‌zeit?

Befinden Sie sich noch in der Probezeit und begehen einen qualifizierten Rotlichtverstoß, wird dieser als A-Verstoß angesehen. Darauf folgen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.

Diese Sanktionen sind üblich

Als Erstes stellt sich natürlich die Frage, ab wann das Überfahren einer roten Ampel als „qualifiziert“ gilt. Dies ist einfach beantwortet: Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren schon länger als eine Sekunde lang auf Rot stand.

War es ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
War es ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Stand die Ampel eine Sekunde oder weniger auf Rot, dann kommen Verkehrssünder im Regelfall noch mit einem Punkt und 90 Euro Bußgeld davon – sofern der Verstoß keinen Schaden verursacht hat und keine Gefährdung entstand. Daneben sieht ein qualifizierter Rotlichtverstoß zumeist ein Fahrverbot von mindestens einem Monat vor. Weiterhin werden im Regelfall zwei Punkte auf das Flensburger Konto verbucht und ein hohes Bußgeld verhängt.

Beachten Sie hierzu: Bei den obigen Angaben handelt es sich um die mindesten Sanktionen. Je nach Hergang und etwaigem Schadensumfang können die Folgen für den betroffenen Fahrer auch deutlich strenger ausfallen. Könnte solch ein qualifizierter Rotlichtverstoß zum Beispiel auf eine grobe Fahrlässigkeit oder gar auf Vorsatz zurückzuführen sein, dann wäre zum Beispiel auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder gar eine MPU denkbar.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Video:

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Augenblicksversagen als Grundlage des Einspruches

Während ein hohes Bußgeld häufig noch verschmerzbar ist, sind Fahrverbote für manchen nahezu existenzbedrohend. Grundsätzlich kann ein Einspruch erhoben werden, wenn der Fahrer eine rote Ampel passiert hat – hierfür wird dann aber eine besonders gute Begründung notwendig, damit dieser auch Erfolg hat.

So könnte sich bspw. dann eine Abmilderung der Sanktion erwirken lassen, wenn ein qualifizierter Rotlichtverstoß auf ein Augenblicksversagen zurückgeführt werden könnte. Darunter wird verstanden, dass der betroffene Fahrer lediglich für einen kurzen Augenblick unaufmerksam war und das Überfahren der roten Ampel nicht auf einer Ablenkung und Fahrlässigkeit beruht hat. Dementsprechend weist der Begriff einen breiten Handlungsspielraum auf; ob die bearbeitende Behörde das Argument des Augenblickversagens gelten lässt oder nicht, sei dahingestellt.

Denn rein theoretisch könnte so gut wie immer argumentiert werden, es habe sich um eine momentane Unaufmerksamkeit gehandelt. Möchten Sie in Ihrem Einspruch mit einem Augenblicksversagen argumentieren, dann müssen Sie äußerst glaubhaft darstellen, warum Sie kurzzeitig nicht aufmerksam waren.

Ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß durch ein Augenblicksversagen entschuldigt wird, hängt vom Einzelfall ab
Ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß durch ein Augenblicksversagen entschuldigt wird, hängt vom Einzelfall ab

Gerade bei Rotlichtverstößen wird häufig vom sogenannten „Mitzieheffekt“ gesprochen. Damit ist gemeint, dass ein Fahrer an einer roten Ampel zwar ordnungsgemäß gehalten hat, jedoch losfährt, weil sich die Fahrzeuge auf den Spuren nebenan in Bewegung setzten. De facto ist das dann meist ein qualifizierter Rotlichtvertoß; bei guter Begründung könnte in solch einem Fall jedoch zumindest das Fahrverbot erlassen werden, da es sich nicht um eine grobe Pflichtverletzung handelte.

Hingegen wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß häufig nicht entschuldigt, wenn der Autofahrer nachweislich abgelenkt oder unaufmerksam war. Wurde z. B. gleichzeitig auf das Handy geguckt oder gleichzeitig eine Geschwindigkeitsübertretung begangen, dann sinken die Erfolgschancen des Einspruches beträchtlich.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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