Was ist zu tun bei einem Rangierunfall?
Bereits ein vergessener Schritt, wie etwa der notwendige Blick in den Rückspiegel oder über die Schulter, reicht aus, um einen Rangierunfall zur Folge zu haben. Denn oftmals sind es die kleinen Unachtsamkeiten oder das eigene Verschätzen, die einen Blech- oder sogar Personenschaden nach sich ziehen.
Wie handeln Sie also richtig, wenn Sie beim Rangieren einen Unfall verursacht haben? Welche Dinge gibt es hierbei zu beachten. All das verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Rangierunfall
Als Unfallbeteiligter sind Sie zum Personalienaustausch verpflichtet. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, müssen Sie entweder warten oder die Polizei verständigen. Es reicht somit nicht aus, einen Zettel zu hinterlassen, wenn ein Auto angefahren wurde.
In diesem Fall begehen Sie Fahrerflucht. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann.
Ein paar Tipps haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Korrektes Verhalten nach einem Rangierunfall ist das A und O
Das wohl Wichtigste ist, dass Sie zu Ihrer Schuld am Rangierunfall stehen, denn einfach wegzufahren, bringt nicht nur dem Geschädigten viel Ärger, sondern Ihnen ebenso. Schließlich ist das unerlaubte Verlassen eines Unfallorts eine sogenannte Fahrerflucht, die hart bestraft wird.
Eine angemessene Wartezeit, bis der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs auftaucht, liegt in der Regel zwischen 15 Minuten und einer Stunde – in Abhängigkeit von der Schwere des Schadens. Exakte Vorgaben gibt es hierbei allerdings nicht.
Nutzen Sie Ihr Recht, die Polizei zu verständigen, ist der Vorteil hierbei, dass die Beamten vertraut sind mit Rangierunfällen und deshalb genau wissen, auf welche Dinge geachtet werden muss. Hierzu fertigen sie ein separates Unfallprotokoll an. Dies ist besonders hilfreich, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner kommt.
Stehen Sie letztendlich in Kontakt mit dem Unfallgegner, reicht es im Regelfall aus, die Versicherungsdaten auszutauschen und anschließend eine Schadensmeldung in Form eines Unfallberichts bei der Versicherung einzureichen, wenn es lediglich zu einem Blechschaden kam. Die Schadensmeldung kann aber auch ohne Unfallbericht erfolgen.
Wie sollten Sie bei einem Personenschaden handeln?
Wurden Personen beim Rangierunfall verletzt, ist das Rufen von Hilfe nicht mehr nur optional, sondern verpflichtend. Dabei können Sie entweder die Polizei oder direkt einen Krankenwagen rufen. Bei Bedarf müssen Sie auch Erste Hilfe leisten, bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen. Helfen Sie verletzten Personen nicht, machen Sie sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
Zunächst steht zwar die Versorgung des zu Schaden Gekommenen an erster Stelle, aber auch hier sollte danach an eine Schadensregulierung gedacht werden. Ein Unfallprotokoll durch die Polizei kann hilfreich sein. Sie sollten aber auch selbst nicht vergessen, einen Unfallbericht zu verfassen. Gibt es Verletzte, ist solch ein Bericht aber oft nicht machbar und bei der Versicherung letztendlich nicht unbedingt notwendig.
Vorausschauend handeln, um einen Rangierunfall zu vermeiden
Achten Sie darauf, niemals zu schnell in eine Parklücke zu fahren. So bemerken Sie auch frühzeitig, wenn Sie sich mit dem Platz doch etwas verschätzt haben und lieber Ausschau nach einer anderen Abstellmöglichkeit für Ihr Auto suchen sollten. Auf diese Weise ist ein Rangierunfall schnell verhindert.
Vergessen Sie dabei folgende Punkte nicht:
- Vergessen Sie den Blick in die Seiten- und den Rückspiegel nicht.
- Parken Sie vorsichtig ein oder aus und seien Sie dabei immer bremsbereit.
- Lassen Sie auf keinen Fall den Schulterblick weg.
- Fühlen Sie sich zu unsicher, sollte ein Beifahrer dabei helfen, Sie in die Lücke einzuweisen.