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Rechts wird gefahren, links wird überholt
Wer im Verkehr feststeckt und von einem schleichenden Vordermann aufgehalten wird, der kann diesen nicht einfach nach Belieben umfahren. Schon in der Fahrschule wird wiederholt betont: Überholt wird grundsätzlich von links, rechts zu überholen ist nicht erlaubt.
Doch nicht wenige Verkehrsteilnehmer fragen sich: Darf man gar nicht rechts überholen? Dies kann verneint werden. In einigen wenigen Ausnahmefällen ist ein Rechts-Überholen in Deutschland durchaus gestattet. Im Nachfolgenden lesen Sie, welche das sind und was das unrechtmäßige Rechts-Überholen für eine Strafe nach sich ziehen kann.
Bußgeldkatalog: Was kostet es, rechts zu überholen?
Neben einem Verwarn- bzw. Bußgeld kann ein Rechts-Überholen auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Beachten Sie: Die hier dargestellten Werte orientieren sich am Bußgeldkatalog und bleiben deshalb ohne Gewähr. Bei Geldbußen ab 60 Euro sind zum einen noch Gebühren und Auslagen einzurechnen; zum anderen können die Sanktionen bei einem Unfall von den hier angegebenen Werten abweichen.
Eine Strafe für ein Rechts-Überholen – also im Sinne des Strafgesetzbuches – wäre z. B. dann denkbar, wenn die Sache als grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bewertet wird.
Vergehen | Geldbuße | Punkte |
---|---|---|
Sie überholen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft von rechts, obwohl dies verboten ist | 30 Euro | |
Sie überholen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft von rechts, obwohl dies verboten ist, und es kommt deshalb zu einem Unfall | 35 Euro | |
Sie überholen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft von rechts, obwohl dies verboten ist | 100 Euro | 1 |
Sie überholen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft von rechts, obwohl dies verboten ist, und gefährden dadurch andere | 120 Euro | 1 |
Sie überholen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft von rechts, obwohl dies verboten ist, und es kommt deshalb zu einem Unfall | 145 Euro | 1 |
FAQ: Rechts überholen
Gemäß § 5 StVO ist es allgemein nur gestattet, von links zu überholen.
Hier erfahren Sie, wann Sie ausnahmsweise auch von rechts überholen dürfen.
Welche Ahndungen der Bußgeldkatalog für unerlaubtes Überholen von der rechten Seite vorsieht, verrät Ihnen diese Tabelle.
Das sagt die StVO zum Rechts-Überholen
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist im § 5 zuvorderst in Absatz 1 niedergeschrieben:
Es ist links zu überholen.
Rechts überholen ist per Definition also verboten. Das hat u. a. damit zu tun, dass hierzulande das Rechtsfahrgebot gilt und Fahrzeughalter stets dazu angehalten sind, sich auf einer Fahrbahn – je nach Möglichkeit – so weit wie möglich rechts einzuordnen. Würde das Überholen nicht auf die linke Seite beschränkt sein, wären Unfälle vorprogrammiert. Zudem ist bei bestimmten Fahrbahnen aufgrund des vorhandenen Platzes gar nicht möglich, rechts an jemandem vorbeizuziehen.
Wann ist rechts überholen erlaubt?
Das Rechtsüberholverbot gilt nicht vollumfänglich für jede Situation im Straßenverkehr. Die StVO nennt in dem oben erwähnten Artikel auch Ausnahmen, in denen ein Rechtsüberholen keine Strafe nach sich zieht.
In § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO ist zu lesen:
Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen.
Wenn sich also ein Verkehrsteilnehmer zum Links-Abbiegen eingeordnet hat, können Sie diesen logischerweise von rechts überholen. Weiterhin heißt es in § 5 Abs. 7 Satz 2 und 3 StVO:
Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen.
Straßenbahnen und ähnliche Gefährte sind also ausdrücklich von rechts zu überholen. Das ergibt Sinn, schließlich sind diese durch die Schienenführung an eine bestimmte Fahrroute gebunden, weshalb ein Überholen von rechts im Regelfall ungefährlich bewerkstelligt werden kann. Außerdem steht in § 5 Abs. 8 StVO:
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Diese Formulierungen zeigen, dass die Frage „Wann darf ich rechts überholen?“ nicht immer eindeutig zu klären ist. Radfahrer und Mofafahrer dürfen also mitunter von rechts überholen, wenn die Situation dies gefahrenfrei zulässt. Ob im Einzelfall von einem „ausreichendenden“ Raum ausgegangen werden kann oder nicht, bleibt natürlich fraglich und kann unterschiedlich bewertet werden.
Das gilt für die Autobahn
Weiterhin ist in bestimmten Situationen ein rechts-Überholen auf der Autobahn erlaubt: Kommt es wegen Stop-and-Go-Situationen zu einer Bildung von Fahrzeugschlangen auf der Fahrbahn, dann darf ausnahmsweise rechts an links stehenden Wagen vorbeigezogen werden. Dies ist in § 7 Abs. 2 StVO festgeschrieben. Ähnliches gilt, wenn sich nur auf dem linken Streifen eine Fahrzeugschlange gebildet hat – hierfür muss der Verkehr jedoch komplett stehen oder darf höchstens 60 Stundenkilometer schnell sein.
Unter Umständen können Sie also im Kolonnenverkehr bei einem Stau rechts überholen – gesetzt den Fall natürlich, dass Sie sich auf der mittleren oder rechten Fahrbahn befinden. Die Benutzung des Seitenstreifens zum Vorankommen ist weiterhin untersagt! Diese sind grundsätzlich nur für den Fall einer Panne oder eines Unfalls zu nutzen.
Video: Die wichtigsten Infos zum Rechtsüberholen
Ich wurde von rechts überholt – sollte ich Anzeige erstatten?
Solche und ähnliche Fragen lassen sich allgemein schwer beantworten. Wurden Sie im Verkehr geschnitten, dann ist es Ihr gutes Recht, eine Anzeige wegen Rechts-Überholen zu stellen. Wie die Erfolgschancen hierfür aussehen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Waren beide Fahrer allein im Wagen und es kam zu keinem nachweisbaren Schaden, dann handelt es sich erstmal um ein fast schon „klassisches“ Aussage-steht-gegen-Aussage. Zwar müssen viele solcher Anklagen fallengelassen werden; dennoch bedeutet eine solche Konstellation nicht automatisch, dass der Angeklagte freigesprochen wird, sondern dass Aussagen besonders gründlich überprüft werden. Es kann also nicht in jedem Fall von einem „in dubio pro reo“ – also im Zweifel für den Angeklagten – ausgegangen werden. Würde sich der Delinquent z. B. in stark widersprüchliche Aussagen verheddern, dann wäre ein Schuldzuspruch denkbar.